Hallo,
nur mal so als kleine Anmerkung:
Die gegenerische Versicherung übernimmt Deine Anwaltskosten zu 100% falls du unschuldig bist, bzw. falls du Teilschuld hast, natürlich nur bis zu dem Porzentsatz der Teilschuld. Kein Witz, sondern dein Recht. Habe ich schon ein paarmal in Anspurch genommen (nehmen müssen), da bei Schmerzengeldansprüchen es ohne Anwalt nicht geht. Du hast doch einen Anwalt, der dürfte Dir doch das gleiche gesagt haben, oder ?. Und wenn du keinen hast, wirds Zeit.
Gruss wacer