ZitatOriginal geschrieben von tkn
also ganz wichtig, wenn du nur etwas zweifel bei deinem anwalt entdeckst, such dir einen der sich mit sowas auskennt. der richtige anwalt kann unglaublich viel was ausmachen..
gruss
tkn
Nur blöd, dass dann der bezahlte Vorschuss, was die Anwaltskosten angeht, größtenteils weg ist und er dem neuen Anwalt wohl auch einen zahlen muss. Denn, beauftragt er zwei Anwälte muss er den alten bezahlen soweit dieser tätig war. Wenn er dann im Prozess obsiegt, bekommt er zwar die Kosten für den zweiten Anwalt ersetzt, auf den Kosten des alten bleibt er dennoch sitzen. Die gegnerische Versicherung bezahlt auch im Falle des vollständigen Unterliegens ihres Versicherungsnehmers logischerweise nur einen Anwalt auf der Gegenseite.
Also ist vorsicht angesagt mit solchen Spielchen.
Der Anwalt wird schon wissen, was er tut und die Sache für Magnolia77 richten. Ich denke, das geht zu 100 % gut was die Schuldfrage angeht. Die Höhe des Schmerzensgeldes liegt im Ermessen des Gerichts. Eine diesbezügliche Prognose ist schwer zu treffen.
Zappi