Unfall! ...was sagt ihr zur Schuldfrage (Bilder inside)

  • Zitat

    Original geschrieben von tkn
    also ganz wichtig, wenn du nur etwas zweifel bei deinem anwalt entdeckst, such dir einen der sich mit sowas auskennt. der richtige anwalt kann unglaublich viel was ausmachen..
    gruss
    tkn


    Nur blöd, dass dann der bezahlte Vorschuss, was die Anwaltskosten angeht, größtenteils weg ist und er dem neuen Anwalt wohl auch einen zahlen muss. Denn, beauftragt er zwei Anwälte muss er den alten bezahlen soweit dieser tätig war. Wenn er dann im Prozess obsiegt, bekommt er zwar die Kosten für den zweiten Anwalt ersetzt, auf den Kosten des alten bleibt er dennoch sitzen. Die gegnerische Versicherung bezahlt auch im Falle des vollständigen Unterliegens ihres Versicherungsnehmers logischerweise nur einen Anwalt auf der Gegenseite.


    Also ist vorsicht angesagt mit solchen Spielchen.


    Der Anwalt wird schon wissen, was er tut und die Sache für Magnolia77 richten. Ich denke, das geht zu 100 % gut was die Schuldfrage angeht. Die Höhe des Schmerzensgeldes liegt im Ermessen des Gerichts. Eine diesbezügliche Prognose ist schwer zu treffen.


    Zappi

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Zitat

    Original geschrieben von Zappi
    Nur blöd, dass dann der bezahlte Vorschuss, was die Anwaltskosten angeht, größtenteils weg ist und er dem neuen Anwalt wohl auch einen zahlen muss. Denn, beauftragt er zwei Anwälte muss er den alten bezahlen soweit dieser tätig war. Wenn er dann im Prozess obsiegt, bekommt er zwar die Kosten für den zweiten Anwalt ersetzt, auf den Kosten des alten bleibt er dennoch sitzen. Die gegnerische Versicherung bezahlt auch im Falle des vollständigen Unterliegens ihres Versicherungsnehmers logischerweise nur einen Anwalt auf der Gegenseite.


    Kurz mal "Off Topic":
    Ich hatte bisher nicht das Mißvergnügen mich vor Gericht streiten zu müssen. Ist es aber nicht so, das sämtliche anwaltliche Kosten von der unterlegenen Seite getragen werden müssen?
    Will mir nicht so recht einleuchten warum ich nicht in einem laufenden Verfahren den Anwalt wechseln und/oder Gutacher bestellen kann, wie es erforderlich ist.
    Andersrum käme es meinem Rechtsempfinden nach einer Diskriminierung einer Partei gleich. Die Versicherungen bestellt ja u.U. auch jede Menge Anwälte/Gutachter wenn es ihnen dienlich ist und die bezahlen sie sicherlich nicht selbst.


    cu

  • Also,


    ich habe jetzt nicht alles gelesen, und ohne die entsprechende Gerichtsakte ist es immer schwer eine Aussage zu treffen. Es ist durch aus möglich dass es hier zu einer Teilschuld kommt, wenn auch nicht wahrscheinlich! Ich schreibe mal wie ich den Fall sehe, wobei mich einige Angaben von dir wundern, und einige die fehlen:


    1) Mit was für einem Rad warst du 40 km/h schnell???
    2) Wie war der Abstand zwischen Wagen und Rad in dem Moment wo das Fahrzeug ausgeschert ist?
    3) Wo hast du das Fahrzeug getroffen? A-Säule, Kotflügel, etc.


    Ansonsten sehe ich die Sache wie folgt:
    1) Ein Fahrzeugführer der mit seinem Fahrzeug vergisst einen Abbiegevorgang anzudeuten, der handelt unachtsam, da andere Verkehrsteilnehmer vielleicht nicht unbedingt seine Absicht erkennen, und somit nicht genügend Zeit haben Schaden von sich selber abzuwenden. Somit trifft Ihn eigentlich immer eine Teilschuld. Deswegen fragte ich oben unter 2) nach dem Weg, von erkennen, bis zum Kontakt und deiner Geschwindigkeit.


    2) Wenn es sich dabei um Kraftfahrzeug und Fahrrad handelt, ist ja alleine schon die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges bedeutend höher anzusehen als die des Rades, was in der deutschen Rechtsprechung in der Regel schon dazu führt das den Kraftfahrer eine Teilschuld eingestanden wird.


    3) Alleine die Tatsache das der Fahrer sagt du hättest quasi tagträumerisch den Boden bewundert, bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h (was ich bei einem Fahrrad viel zu hoch gegriffen finde), bedeutet dies ja, das er dich bemerkt hat, und nachdem was er ausgesagt hat, auch erkannt hat, das du Ihn gar nicht unbedingt wahrgenommen hast. Bedeutet also, Blinker hin, Blinker her, das er quasi verpflichtet gewesen wäre den Abbiegevorgang abzubrechen, da er ja festgestellt hat das du Ihn nicht wahrgenommen hast. Frage also, warum fährt er weiter? Würde also bedeutet, dass er entweder a) dies gar nicht wahrgenommen hat, oder b) es Ihn nicht interessiert hat. Und über letzteres brauchen wir gar nicht zu reden.


    4) Ihr habt beide dieselbe Straße befahren, und den Pfeilen entnehme ich, auch in derselben Richtung. Bedeutet also, das du als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer am Straßenverkehr teilgenommen hast, dem gegenüber auch der Unfallgegner die gleiche Sorgfaltspflicht zu walten lassen hat. Sprich du bist unter anderem nicht aus der verkehrten Fahrtrichtung, auf der verkehrten Fahrbahnseite in Ihn rein gefahren. Da hätte er sagen können er hätte dich übersehen. Und du hättest darüber hinaus auch grob Fahrlässig gehandelt. Aber dieser Punkt gilt auch für dich, falls du wirklich quasi mit Augen zu durch die Gegend fährst, kann dir an dem Unfall durchaus eine Mitschuld zugesprochen werden. Aber dies zu Beweisen, und das muß die Gegnerseite, dürfte sehr schwer sein.


    5) übrigens hat der ganze Gedankengang mäßig etwas von einem Spurwechsel auf einer zweispurigen Fahrbahn, wo man in der Regel ja um die 50 km/h fährt! :-) Aber man soll mir erst mal zeigen wo du mit einem durchschnittlichen Rad 40-50 km/h drauf bekommst! Never!


    Also, meine Empfehlung: Klagen! Der Fahrer wird meiner Meinung nach diesen Prozess verlieren. Der Richter wir bei zwei gegendsächlichen Aussagen wie hier einen öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen beauftragen, der wird ein Gegenüberstellung am Unfallort machen und das ganze schön ausrechen und niederschreiben! Und so wie ich das sehe, wirst du danach gewinnen!
    MFG
    V.

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • @ visioneer


    Erstmal :top: Vielen Dank für deinen Super Beitrag!


    Zu den Angaben:


    zu1) ...kann ich schlecht schätzen, aber das sollten so 15 Meter gewesen sein!?
    Zu 2) Meine Geschwindigkeit betrug ca. 30-40 Km/h
    Zu 3) Ich bin in den Hinteren Teil des PKW (Lancia Y) gesemmelt.



    Greetz


    Patric

    Moderne Technik erleichtert dem Menschen nur das, was er sich im Laufe seiner Entwicklungsgeschichte schwer gemacht hat.

  • Nachtrag nachdem ich gerade den Rest doch noch gelesen habe:


    Wobei ich hier nun einmal auf deine Angaben vertraue:


    Kleine einfache Überschlagsformel zum selber nachrechnen:


    für gleichförmige Geschwindigkeit (was quasi du wärst): v=s/t


    Verzögerungszeit (das Kraftfahrzeug): t=(2xs)/v


    V=Geschwindigkeit in m/s (Faktor zu km/h v/3,6)
    s=Strecke in m
    t=Zeit sec


    wären also knapp 10 sec Fahrzeit bis zum Unfallort. Allerdings gibt es hierbei zu beachten, das a) auch das Kraftfahrzeug diese Strecke zurücklegen muß, b) das Kraftfahrzeug seine Geschwindigkeit bis zum Stillstand bis quasi 0 km/h verringern mußte, und c) auch nur 50 km/h fahren durfte. Also wäre die Aussage ja quasi, dass du bei 50 km/h bereits längst den Unfallort passiert gehabt haben müßtest! Kann also nicht! Widerspricht sich selber diese Aussage! Also, wie will er da schon 5 sec. gestanden haben?? Anders wäre es aber wieder wenn du um einiges langsamer gewesen wärst! Aber die verschiedenen Szenarien kannst du ja einmal selber durchrechnen!
    Gruß
    L.

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Zitat

    Original geschrieben von visioneer
    3) Alleine die Tatsache das der Fahrer sagt du hättest quasi tagträumerisch den Boden bewundert, bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h (was ich bei einem Fahrrad viel zu hoch gegriffen finde), bedeutet dies ja, das er dich bemerkt hat, und nachdem was er ausgesagt hat, auch erkannt hat, das du Ihn gar nicht unbedingt wahrgenommen hast. Bedeutet also, Blinker hin, Blinker her, das er quasi verpflichtet gewesen wäre den Abbiegevorgang abzubrechen, da er ja festgestellt hat das du Ihn nicht wahrgenommen hast. Frage also, warum fährt er weiter? Würde also bedeutet, dass er entweder a) dies gar nicht wahrgenommen hat, oder b) es Ihn nicht interessiert hat. Und über letzteres brauchen wir gar nicht zu reden.


    Soweit ich das verstanden hab, stammt die Behauptung der Nichtaufmerksamkeit nicht von dem Unfallbeteiligten, sondern von einer PKW-Fahrerhin, die hinter dem Unfallfahrzeug fuhr. :confused:

  • Noch zwei Urteile zu diesem Thema:


    1.)
    Kollision zwischen Radfahrer (9 Jahre alt, aber altes Recht), der einen Radweg benutzt und LKW, der mit mindestens 23 km/h von der Straße nach rechts über den Radweg in eine Hofeinfahrt abbiegt: LKW 100 % schuld (KG Berlin Urteil von 1994...)


    [Unterschied zum Fall: der LKW bog deutlich zu schnell ab, in unserem Fall stand der PKW fast, also nicht ganz passend]


    2.)
    Kollision zwischen PKW, der innerhalb einer wieder anfahrenden Kolonne nach rechts auf einen Parkplatz einbiegt, und einem rechts vorbeifahrenden Radfahrer, der unvorsichtig und zu schnell fährt: PKW 70 %, Radfahrer 30 % (AG Köln Urteil von 1983...)


    [darauf will der gegnerische Anwalt offensichtlich hinaus]


    Eine neue ggf. wichtige Information, die Magnolia77 gegeben hat, ist, dass er in den hinteren Teil des PKWs gefahren ist. Denn daraus lässt sich die Vermutung herleiten, dass Magnolia77 eventuell doch etwas zu schnell unterwegs war. Nimmt man an, der PKW stand tatsächlich für eine Sekunde oder zwei bereits auf dem Radweg und Magnolia77 fuhr in den hinteren Teil des PKWs, liegt der Schluss nahe, der PKW wurde wg. Unaufmerksamkeit zu spät bemerkt und aufgrund der hohen Geschwindigkeit konnte nicht mehr rechtzeitig gebremst werden. Dies könnte zu einer Teilschuld zu Lasten von Magnolia77 führen.


    Es wird also sehr auf die Beweisführung und die Möglichkeit des Nachweises der notwendigen Tatsachen durch Zeugen ankommen.


    Zappi

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Zitat

    Original geschrieben von Zappi
    ...
    2.)
    Kollision zwischen PKW, der innerhalb einer wieder anfahrenden Kolonne nach rechts auf einen Parkplatz einbiegt, und einem rechts vorbeifahrenden Radfahrer, der unvorsichtig und zu schnell fährt: PKW 70 %, Radfahrer 30 % (AG Köln Urteil von 1983...)


    [darauf will der gegnerische Anwalt offensichtlich hinaus]
    ...


    Interessant wäre bei diesem Fall, ob der Radfahrer einen Radweg befahren hat oder auf einer normalen Strasse rechts an den Auto vorbei gefahren ist.

  • @ Zappi


    Danke für die Urteile :top:


    Zu der Unaufmerksamkeit: Wenn Du als Fahrradfahrer unterwegs bist hast Du noch viel mehr an Konzentration aufzubringen als wenn Du in einem Auto sitzt. Im Pkw hast Du 3 Spiegel sitzt angelehnt am Steuer und stehst auf vier Rädern.
    Auf dem Fahrrad mußt Du während der Fahrt auch mal zur Seite schauen oder nach hinten etc. ("Du bist ständig am Information sammeln") Ich bin ja quasi neben dem Pkw hergefahren habe den auch die ganze Zeit wahrgenommen!! Auch weiß ich das er nicht geblinkt hat. Alles was danach passierte ist innerhalb weniger Sekunden geschen. Weshalb soll ich da evtl. eine Teilschuld tragen? Auf dem Radweg habe ich doch Vorfahrt!



    Wenn ich mit meinem Pkw über eine rote Ampel fahren würde und es zu einem Unfall kommt, sage ich dann auch einfach: "hätte er mich rechtzeitig gesehen wäre es zu dem Unfall nicht gekommen?!?" Also bitte? :confused:


    Ich kann nur sagen das ich seit meinem Unfall super sensibiliert gegenüber Rechtsabiegen und Radweg bin. (und das meine ich jetzt als Pkw fahrer denn seit meinem Unfall habe ich nicht wieder auf dem Rad gesessen!)



    Greetz



    Patric

    Moderne Technik erleichtert dem Menschen nur das, was er sich im Laufe seiner Entwicklungsgeschichte schwer gemacht hat.

  • Die Systematik die dahinter steckt ist folgende:


    Wenn Du von der Kühlerhaube mitgenommen worden wärst, kann das Auto noch nicht wirklich lange da gestanden bzw. weit in die Einfahrt reingefahren sein. Da Du aber "erst" den hinteren Teil des Autos erwischt hast, muss es schon ein Stück weiter in die Einfahrt reingerollt sein oder schon ein paar Sekunden dort gestanden haben.


    Jetzt ist die Frage: Wieso hast Du das nicht bemerkt und hast gleich gebremst?


    Schlussfolgerung: Du warst nicht zu 100% aufmerksam und konntest deswegen nicht merh bremsen -> ergo Teilschuld denn hättest Du konzentriert nach vorne gesehen wäre nichts passiert.


    Über den Sinn und Unsinn dieser Heransgehensweise lässt sich sicherlich vortrefflich streiten aber so wird es meist auch von der Gerichten gesehen.


    Es gibt kaum noch Unfälle mit 100% Schuld bei einem der Teilnehmer


    Gruß
    CH

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