Selbst WENN du 50 gefahren bist (und zu schnell warst) - wie sollst du denn wissen, wann und wo er abbiegt? Im Grunde genommen siehst du das er abbiegt, d.h. für mein Verständnis; egal wie schnell du gefahren wärest, du hättest nicht bremsen können!
Unfall! ...was sagt ihr zur Schuldfrage (Bilder inside)
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Schau mal hier:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_09.php
Da steht´s klipp und klar! Vorteil für den Radler!
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Ich bin mit einem MTB auf normalem Asphalt gefahren. Kein Gefälle oder so, einfach ne Ebene Straße. Wie soll ich da jemals auf 50 Km/h kommen?
Der Gegnerische Anwalt hat geschrieben: (ich suche mal den Brief raus, denn das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen)Zitat:
Der Beklagte zu 1. fuhr dabei mit seinem Pkw zirka 150 Meter vor dem späteren Unfallort am Kläger vorbei. Er nahm den Kläger auch wahr.Der Kläger fuhr mit seinem Fahrrad allerdings außergewöhnlich schnell, nämlich ca. 50 km/h, wobei der Beklagte zu 1. diese Geschwindigkeit wohl unterschätze.
Während der Kläger diese hohe Geschwindigkeit fuhr, hielt er den Kopf nach unten gesenkt und war daher nicht in der Lage wahrzunehmen, was vor ihm auf dem Radweg geschah.Als der Beklagte zu 1. dann nach rechts einfuhr um den Radweg zu kreuzen, bemerkte er auf diesem erhebliche Schlaglöcher, so dass er seinen tiefergelegten Pkw bis zum Stillstand abbremste. Er legte den 1. Gang ein, der jedoch akelte, weswegen der beklagte zu 1. die Kupplung mehrfach treten mußte.Erst dannach fuhr er wieder an. Insgesamt stand der beklagte also ca. 3-5 Sekunden quer auf dem Radweg, bis der Kläger mit seinem Fahrrad herannahte.
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Original geschrieben von Magnolia77
Der Beklagte zu 1. fuhr dabei mit seinem Pkw zirka 150 Meter vor dem späteren Unfallort am Kläger vorbei. Er nahm den Kläger auch wahr.Der Kläger fuhr mit seinem Fahrrad allerdings außergewöhnlich schnell, nämlich ca. 50 km/h, wobei der Beklagte zu 1. diese Geschwindigkeit wohl unterschätze.
Während der Kläger diese hohe Geschwindigkeit fuhr, hielt er den Kopf nach unten gesenkt und war daher nicht in der Lage wahrzunehmen, was vor ihm auf dem Radweg geschah.Als der Beklagte zu 1. dann nach rechts einfuhr um den Radweg zu kreuzen, bemerkte er auf diesem erhebliche Schlaglöcher, so dass er seinen tiefergelegten Pkw bis zum Stillstand abbremste. Er legte den 1. Gang ein, der jedoch akelte, weswegen der beklagte zu 1. die Kupplung mehrfach treten mußte.Erst dannach fuhr er wieder an. Insgesamt stand der beklagte also ca. 3-5 Sekunden quer auf dem Radweg, bis der Kläger mit seinem Fahrrad herannahte.
Sowas lassen sich nur Anwälte einfallen
Das Problem ist, das genug Idioten damit durchkommen, weil kaum Zeugen vorhanden sind oder keiner bereit ist auszusagen. Am besten ist es natürlich noch wenn der Anwalt zufällig in der Gegend jemand kennt, dann spielt der nämlich noch Zeuge, für einen gewissen Obolus versteht sich. Echt zum k**zen.Wünsch dir aber viel Glück
Gruß,
Dominik -
Er beschreibt es also so, dass du quasi in ein stehendes Fahrzeug gerast bist. Wenn dem so ist, hast du wirklich ein Teilschuld. Du hättest das Hindernis erkennen müssen und hättest bremsen können.
Was sagt denn die Zeugin zu dem Hergang aus?
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Zitat
Original geschrieben von Magnolia77
Es gibt eine Zeugin die mir auch erste Hilfe geleistet hat. Sie fuhr hinter dem PKW her. Sie hatte bei der Polizei angegeben "ich hatte das Gefühl, als wenn der Radfahrer den Wagen nicht gehen hat (WIE AUCH, SONST HÄTTE ICH JA GEBREMST
" ABER sie sagte auch das Der Wagen ohne Blinker eingebogen ist.Eine Zeugin gibt es ja!
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Zitat
Original geschrieben von Magnolia77
Zitat:
...
Als der Beklagte zu 1. dann nach rechts einfuhr um den Radweg zu kreuzen, bemerkte er auf diesem erhebliche Schlaglöcher, so dass er seinen tiefergelegten Pkw bis zum Stillstand abbremste. Er legte den 1. Gang ein, der jedoch akelte, weswegen der beklagte zu 1. die Kupplung mehrfach treten mußte...
Der Richter wird den Anwalt in der Luft zerreissen ;).
Dazu aber noch eine Frage: Wurde der Radweg zwischenzeitlich ausgebessert oder warum sehe ich da keine Schlaglöcher und Treppenstufen so hoch wie der Mont Blanc?
Mit Recht wird der Richter fragen warum der Beklagte mit einem offensichtlich nicht verkehrssicheren KFZ auf der Strasse unterwegs war.cu und nicht Bange machen lassen!
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@ GeneralCuster
Die Staße war zum Zeitpunkt des Unfall in genau diesem Zustand.
Keine Schlaglöcher etc.@ CLK
Der Wagen bog so schnell nach rechts ein das es nicht möglich war zu reagieren! Es kann auch sein das er schon eine Skunde oder so stand. Aber versuch mal auf einem Fahrrad so schnell zu bremsen oder auszuweichen. Das ist nicht möglich!
Wenn der Typ auch noch gefahren wäre, hätte er mich wahrscheinlich überrollt, da ich vor dem Wagen zu liegen gekommen bin. -
In dem Fall wird viel davon abhängen was die Zeugin zu der Standzeit des vermeintlichen Verursachers zu sagen hat. Er hat Dir auf jeden Fall die Vorfahrt genommen. Wenn er dort aber schon wirklich einige Sekunden stand (also Du Zeit zum reagieren hattest) wird Dir ne Teilschuld zugesprochen.
Was natürlich witzig ist das Du leut Verursacher 50 km/h gefahren sein sollst, er Dich sogar noch gesehen hat und auch noch überholt! Wie schnell war er denn?!
Das war aber nicht zufällig ein Mitarbeiter der Werkstatt dort oder ein Stammkunde? dann hätte er nämlich den Zustand der Einfahrt kennen müssen.
Also falls Du Dir doch einen Anwalt nehmen soltest (was ich Dir auf jedem Fall empfehlen würde, auch wenns teuer wird) hast Du glaub ich ganz gute Chancen vor Gericht.
Hat sich die Polizei das Auto des Verursachers auch mal genau angeschaut ob alle Veränderungen (also Tieferlegung u.s.w.) auch korrekt eingetragen sind? Wenn nicht hat er vor Gericht schonmal garkeine Chance....Wünsche Dir viel Glück!
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Mal noch einn kleine Nebenrechnung:
Der Autofahrer will dich etwa 150 Meter vorher überholt haben, in die Einmündung eingebogen sein und dort dann noch zwischen 3 und 5 Sekunden gewartet haben bis du aufschlugst.
Gehen wir mal von einer Geschwindigkeit von 50 km/h aus, das macht knapp 14 Meter pro Sekunde. Wenn er 3 Sekunden da gestanden hätte wärest du noch über 40 Meter weg gewesen. Demzufolge hätte er dich mit einer RIESEN Geschwindigkeitsübertretung überholen müssen, damit er noch vor dir in die Einfahrt kommt (wegen dem tiefergelegten Auto hätte er ja vor der Einfahrt schon tierisch in die Eisen gehen müssen und eine Bremsspur hinterlassen, wenn seine Geschichte stimmen würde).
Im Ernstfall würde ich diese Angaben mal von einem Gutachter genau nachrechnen lassen...
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