Unterbodenbeleuchtung-Verboten?

  • Was diese Unterflurbeleuchtungen angeht, mich persönlich stören sie nicht. Bei geparkten Fahrzeugen find ich sie ganz okey.


    Was das rechtliche betrifft. Damit es legal wär, müsste sie von TÜV oder DEKRA eingetragen werden. Nur machen das die meisten Sachverständigen nicht. Aber unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. nur funktionsfähig bei stehenden Motor) kann das im EU Ausland als Arbeitsbeleuchtung eingetragen werden. Dann darf man mit dem Auto auch in Deutschland fahren ohne das man irgendwas an Verwarnungsgeld, Mängelschein, Bußgeld, ... bekommen kann. Benutzen darf man sie im Geltungsbereich der StVO aber trotzdem nicht.

  • deutschland ist halt nun mal das Land der gesetze, von denen aber 80% niemand verseht, oder verstehen will. zur scheibentönung. ICh bin auch der meinung das man die vorderen seitenscheiben bis zu einem prozentsatz tönen darf aber wieviel das sind weiß ich net.
    Aber ich habe auch vor bei meinem nexten fahrzeug rundum spiegeleffekt tönung zu machen. Spezialfolie aus USA :D . Man muss halt schauen , beim Tüv halt die vorderen beiden scheiben unten lassen :) (Im sommer fahren) oder nen 20 extra geben das die die Folie vorne eintragen (falls dies überhaupt möglich).. Oder gleich sein fhzg. im ausland anmelden. In Austria meine ich darf von vorne ziemlich getönt haben, n freund hatte auf silbernem auto auch rundum (bis auf die vordere scheibe) alles getönt in österreich und 0 stress.

    sorry fuer die feehla

  • Also meine hinteren Scheiben hab ich auch mit Folie getönt, nicht schwarz sondern grau - sieht schöner aus. Die Vorteile halten sich in Grenzen, Fahrzeug heizt sich im Sommer nicht so auf & man sieht nicht was hinten auf der Rückbank rumliegt (Falls Langfinger unterwegs sind). Ansonsten find ich eine Tönung der vorderen Scheiben Quatsch, man sieht manchmal polnische Autos komplett geschwärzt hier rumfahren, da ich aber schon 3x einen Unfall mit Fahrerflucht hatte (Man muß ich nen bösen Blick drauf haben :D ) bin ich froh das ich jedesmal den Unfallgegner identifizieren konnte und er somit seine gerechte Strafe bekommen hat was sicherlich nicht so mit getönten vorderen Seitenscheiben gewesen wäre.... Andererseits möchte ich auch nicht zur Rennleitung gehören und so ein komplett getöntes Fahrzeug mal anhalten.... da was man doch nie was einen da erwartet!? :rolleyes:


    Ach ja, eigentlich ging es ja hier um Unterbodenbeleuchtung.... Sorry.

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  • Zitat

    Original geschrieben von censtar
    Aus welchen gesundheitlichen Gründen? Schonmal im Auto mit geschlossenen Scheiben braun geworden oder einen Sonnenbrand bekommen? Wenn ja, schreib was drüber und heimse den Physiknobelpreis ein....


    Schonmal mehrere Stunden bei praller Sonne gefahren? Da bringt die beste Klimaautomatik nichts mehr...


    Es geht um die Aufheizung und nicht um Sonnenbrand. Ist mir auch klar, dass UV-Strahlung nicht durch Glas kommt.


    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
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  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Ist mir auch klar, dass UV-Strahlung nicht durch Glas kommt.


    Ciao
    Tim


    UV-A nicht... aber UV-B & UV-C doch oder?! :rolleyes:

    PARTOS meint: Es gibt ein Problem mit dem Request aufgetreten

  • Urban legend:
    Sich auf ein in den USA zgl. Fahrzeug slicks draufziehen und mit Auto + Slicks in DE rumheizen.
    Selbst wenn das auch in den USA Verboten ist - Nehmen wir an, es gibt ein Land, in dem es erlaubt ist. Darf man dann in DE mit Slicks + Auto (das in dem Land eingetragen ist) rumheizen?

    Suche: Samsung Galaxy Nexus - Kontakt via PN


    Als ich zurückkam von den Reisen und sah am Gepäckband das erste mürrische Gesicht, da dachte ich: Das ist meine Heimat. - Harald Schmidt

  • Thema Scheiben:
    Die vorderen Scheiben dürfen nicht mit Folie abgedunkelt werden.
    Es gibt 2 erlaubte Möglichkeiten, einmal bedampfen und einmal etwas was mir gerade nicht einfällt :D
    Aber IMHO nur 5%
    Die Frontscheibe darf IMHO max. bis 15% beklebt sein, allerdings nicht im Sichtfeld des Fahrers.


    Thema Unterbodenbeleuchtung:
    Im Bereich der STVO eingeschränkt erlaubt, sie darf nur einschaltbar sein, wenn der Wagen steht und der Motor ausgeschaltet ist. D.h. als Ein- und Ausstiegsbeleuchtung ist das ganze erlaubt. Arbeitsbeleuchtung am Fahrzeug darf ja auch nur so benutzt werden.
    Allerdings muss sie laut TÜV funktionieren, denn alle angebauten lichttechnischen Einrichtungen müssen tadellos funktionieren und dürfen keinerlei Störungen aufweisen. Ich weiß allerdings nicht wie es mit den Farben ist, irgendwo habe ich mal gelesen, das blaues Licht verboten sei.


    BTW & OT: der Blinker muss 90 Impulse <+-30> pro Minute abgeben.


    CU
    Pumi :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Der_Mond
    UV-A nicht... aber UV-B & UV-C doch oder?! :rolleyes:


    wenn dann eher anders herum... denn UVA liegt näher am sichtbaren Bereich (der kommt ja durch)

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    wenn dann eher anders herum... denn UVA liegt näher am sichtbaren Bereich (der kommt ja durch)


    Sicher?!

    PARTOS meint: Es gibt ein Problem mit dem Request aufgetreten

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