Was diese Unterflurbeleuchtungen angeht, mich persönlich stören sie nicht. Bei geparkten Fahrzeugen find ich sie ganz okey.
Was das rechtliche betrifft. Damit es legal wär, müsste sie von TÜV oder DEKRA eingetragen werden. Nur machen das die meisten Sachverständigen nicht. Aber unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. nur funktionsfähig bei stehenden Motor) kann das im EU Ausland als Arbeitsbeleuchtung eingetragen werden. Dann darf man mit dem Auto auch in Deutschland fahren ohne das man irgendwas an Verwarnungsgeld, Mängelschein, Bußgeld, ... bekommen kann. Benutzen darf man sie im Geltungsbereich der StVO aber trotzdem nicht.