Unterbodenbeleuchtung-Verboten?

  • Zitat

    Original geschrieben von The_Best
    Vorne eine weiße und hinten eine Rote würde, finde ich, nichtnur gut aussehen sondern vielleicht wirklich "helfen"


    Zumindest hinten die Rote würde mich dann doch sehr an eine Bremsleuchte erinnern... würde mich wohl mehr verwirren als eine blaue leuchte....


    Frag mich nur was dann mit den ganzen LKW ist, die ja oft auch irgendwelche
    Leuchten etc. dranhaben.... das wird bei denen ja nicht illegal sein....
    Also muss es da soch irgendwie nen Schlupfwinkel geben....?


    Jens

    Reden ist silber, Schreiben ist gold



    Geändert von Jens Groß wegen chronischer Unentschlossenheit

  • Hmm,


    als ich das letzte Mal nachts gefahren bin, hatten eigentlich alle Autos hinten rote Lampen und ('f')vorne weiße, was man doch auf jede dem Autofahrer relevante Entfernung erkennen kann. Was da eine diffus leuchtende Röhre bringen könnte - k. A.


    Tatsache ist übrigens, dass eine erloschene Betriebserlaubnis nicht nur "was kostet" und damit ein kalkulierbares Risiko darstellt, sondern auch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führt.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Allerdings darf man die Unterbodenbeleuchtung im Stand anschalten - nur was will ich dann damit?
    Das gleiche gilt für Neonröhren oder ähnliches im Innenraum, draf nur im Stand angeschaltet werden, wobei man ja zumbeispiel die Leseleuchte während der Fahrt anhaben darf - da soll mal wieder einer Deutschland verstehn :confused:


    Aber was solls, finds eh unnötig, sind ja nicht bei "The Fast And The Furious"

  • Man beachte aber, das meines wissens, die Belechtung dann NICHT bei laufendem Motor funktionieren darf...


    xoduz: Naja, das hätten viele auch bestimmt von diesen "Led"-Zusatz-Bremsleuchten gedacht...

  • Zitat

    Original geschrieben von Cyber84
    Allerdings darf man die Unterbodenbeleuchtung im Stand anschalten - nur was will ich dann damit?
    Das gleiche gilt für Neonröhren oder ähnliches im Innenraum, draf nur im Stand angeschaltet werden, wobei man ja zumbeispiel die Leseleuchte während der Fahrt anhaben darf - da soll mal wieder einer Deutschland verstehn :confused:


    Aber was solls, finds eh unnötig, sind ja nicht bei "The Fast And The Furious"


    eine Leseleuchte ist Bestandteil des Fahrzeugs. Damit dieses zugelassen wird muss die Leuchte so beschaffen sein, dass keine Blendungen auftreten können. Irgendeine Neonröhre kann dies nicht gewährleisten

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von The_Best



    xoduz: Naja, das hätten viele auch bestimmt von diesen "Led"-Zusatz-Bremsleuchten gedacht...



    Nö. Ich nehme mal an, Du sprichst von den dritten Bremsleuchten, die ja, IIRC, nichts mit LED zu tun haben. Können also in LED Technik gefertigt werden, müssen aber nicht.


    Unabhängg davon: Diese wirken weiter oben, sind also auch weiter sichtbar und ergeben ein relativ klares Bild in einer Höhe, in der der Autofahrer seine Augen hat. Eine Unterbodenbeleuchtung beleuchtet aber in erster Linie den Unterboden (empfehlenswert also für Werkstätten! :top: ), in zweiter Linie den Boden. Ich glaube, ich muss jetzt nicht den Geometriekasten auspacken, um zu zeigen, wie wenig von 20 cm beleuchtetem Boden auf mittlere Entfernung erkennbar ist, oder?


    Mal abgesehen davon, dass der primäre Nutzen der Dritten Bremsleuchte ja nicht unbedingt in der Erkennbarkeit auf weite Entfernung lag, sondern darin, dem Fahrer eine einheitliche Sicht zu ermöglichen und das Feld der Aufmerksamkeit auf einer Höhe zu halten, was insbesondere im dichten Verkehr von Nutzen ist.

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    – Edward V Berard

  • Also als "Kostet" das unzählige Lacher, weils an 99% der Autos in D einfach nur lächerlich aussieht... :D


    Und dann hoff ich ma, dass die Rennleitung auch ihren Spaß dran hat und ein paar Pünktchen vergibt... :top:

  • DA wir ja schon dabei sind uns über "un"zulässige Veränderungen am Fahrzeug zu unterhalten.


    Meine Frage ist eigentlich ganz schlicht:


    Wieso darf ich nicht meine Frontscheibe und Fahrer - Beifahrerscheiben so tönen, dass man gerade noch etwas erkennt?
    Ich mein nicht die Aktionen mit so Folien etc. , sondern richtige Scheiben. Habe einige Fahrzeuge hier in D damit gesehen, aber die kamen meist aus PL oder so.


    Ich mein das stört doch wirklich niemanden und ich hab meine Privatsphäre!

    16610LV

  • weil es die Durchblickeingenschaften verschlechtert, weil es die Sichtbarkeit nach innen beeinträchtigt (ich als Radfahrer kann z.B. nicht mehr sehen, ob du (Rechtsabbieger) mich (geradeaus wollend) auch entdeckt hast. Es gibt tausende Gründe welche für diese Regelung sprechen und es stört auf jeden Fall gewaltig! Solche Folie schlucken eigentlich immer >50% des Lichtes, nachts kommt viiiieeel weniger Licht an und dann siehst du noch weniger.
    btw: Der Effekt der Verspiegelung funktioniert immer nur so, dass man von der hellen seite nicht in die dunkle blicken kann. Stelle dir jetzt mal eine Nachtsituation vor...

    Viele Grüße
    Martin

  • Ich kann es verstehen, dass der Effekt nicht so ganz so berauschend ist.
    Aber man sollte zumindest einen gewissen Grad zulassen. Ich bin immer noch der Meinung, dass der Blick von innen nach aussen nicht beeinträchtigt wird.
    Ausserdem sieht man ja wenn man Radfahrer ( da ich auch selber einer bin ) , die Silhouetten einer Person und deren Bewegung.


    Das mit Folie ist in meinen Augen totaler Quatsch und bringt eh nichts und sieht auch noch meist Sch... aus wegen den Bläschen usw....


    Also so eine StVOrd darüber gibt es ja nicht direkt oder?

    16610LV

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