Hy hab da mal ne Frage
also wenn ich mich mit meiner Freundin Verloben würde also net auf Dem Rathaus oder so sondern nur zu zweit mit nem Verlobungsring und wir würden uns nach ner längeren zeit doch wieder trennen hätte sie oder ich dan auch anspruch auf ne entschädigung oder wie man des dan nennt wie wenn man verheiratet ist? Wenn ja könnten wir z.b. n schriftlichen vertrag machen in dem Steht das dan keiner von beiden anspruch auf entschädigung hat? wenn ja muss man so n Vertrag z.b. auf dem Rathaus machen oder können wir den z.b. auch zuhause machen? Und ist der dan gültig? würd mich über antworten freun
mfg: Three 6 Mafia ![]()
Verlobung
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so weit ich mich erinner, besteht ein anspruch auf schadensersatz. zumindest hat man das eigentlich immer so gesagt, so lange ich denken kann. (was da aber nun rechtlich wirklich dran ist....)
verträge sollten generell immer von einem notar bestätigt werden, das ist auf jeden fall sicher.
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Hi,
imho hat sie nur Ansprüche, wenn sie Aufgrund des Eheverprechens (was eine Verlobung ja nun mal ist) anders gehandelt hat, als sie es sonst tun würde. Wenn sie z.b. deswegen ihren Job gekündigt hat und Hausfrau wird oder sowas in der Art.n3o.
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Es kommt darauf an, wie lange Ihr ab der Verlobung zusammen seid. Aber am Besten ist es dennoch, dass Ihr das bei einem Notar kpl. beurkunden lasst; gerade dann wenn Ihr zusammen in eine Wohnung zieht oder ähnlich. Dann kann es auch keine Streitpunkte geben. Wichtig ist, dass einer von beiden nicht deutlich schlechter gestellt wird.
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jaja die verlobung..
was früher ein versprechen für die ehe war, ist heute unter den jugendlichen zum sport geworden.

heutzutage ist man 3 monate zusammen und dann "verlobt" man sich. na super, da kauft man bei xy nen ring für 49 euro und sagt hey das ist es, naja wer es unbedingt braucht. :p :p
wer es machen will gerne, nur in meinen augen geldverschwendung da jemand mit 18-19 es nicht ernst nimmt (zu 90%), sondern sich nur toll fühlen will
aber jedem das seine. ich keine außerdem kein paar was sich mit 18-19 verlobt hat und danach geheiratet hat.
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Re: Verlobung
ZitatOriginal geschrieben von Three 6 Mafia
Hy hab da mal ne Frage
also wenn ich mich mit meiner Freundin Verloben würde also net auf Dem Rathaus oder soDu kannst dich NICHT auf dem Rathaus verloben, da du dazu NICHTS unterschreiben oder beurkunden must.
Zitat
sondern nur zu zweit mit nem Verlobungsring und wir würden uns nach ner längeren zeit doch wieder trennen hätte sie oder ich dan auch anspruch auf ne entschädigung oder wie man des dan nennt wie wenn man verheiratet ist?Hier hat N3o eine gute Erklärung gegeben.
Zitat
Wenn ja könnten wir z.b. n schriftlichen vertrag machen in dem Steht das dan keiner von beiden anspruch auf entschädigung hat? wenn ja muss man so n Vertrag z.b. auf dem Rathaus machen oder können wir den z.b. auch zuhause machen? Und ist der dan gültig? würd mich über antworten freun
mfg: Three 6 Mafia
So einen Vertrag kannst du am besten beim Notar machen (der nimmt dafür aber auch gutes Geld), ansonsten gilt: Wenn ihr während eurer Partnerschaft etwas kauft, dann am bestens jeder für sich und nicht gemeinsam, sonst wird es bei einer Trennung schwer "meins und deins" auseinander zu halten.
Am besten: Lasst diese dusselige Verlobung, irh könnt später auch so heiraten ...
Denn merke: Die Ehe ist ein Versprechen und versprechen kann man(n) sich oft.
(Wenn DAS jetzt meine Frau liest ...) -
Alles halb so wild.
Einen Ersatzanspruch hätte einer von euch wenn er wie bereits geschrieben im Vertrauen auf das bestehen des Heiratsversprechens irgendwelche Aufwendungen macht oder eben den Job aufgibt o.ä.
Ihr könnt ganz einfach schriftlich festhalten, dass ihr euch zwar "verloben" wollt, hierdurch aber keinerlei Ansprüche draus entstehen.
Noch ein oder zwei Bekannte als Zeugen mit unterschreiben lassen jeder bekommt ne Kopie und fertig ist der Lack.Denn so kann sich keiner der Beteiligten hinterher darauf berufen, er/sie hätte im Vertrauen darauf bestimmte Handlungen vorgenommen, oder Geld ausgegeben.
Notar oder ähliches braucht es da nicht, kostet nur unnötig Geld.
Wenn ihr allerdings schon viele Jahre miteinander verbracht habt, zusammengezogen seit etc. und dann geht es in die Brüche hilft Dir so ein Papier auch nicht mehr wirklich weiter, da die gesetzten Lebensumstände die vorher getroffene Absprachen außer Kraft setzen.
Daher würde ich auch empfehlen:
Eine Verlobung sollte kein Gag sein und wenn schon im Vorfeld derartige Zweifel bestehen kann man ja auch erst noch mal einige Zeit in einer normalen Beziehung leben und dann immer noch sehen was denn daraus wird.
Gruß
CH -
Zitat
Original geschrieben von -alexK-
jaja die verlobung..
was früher ein versprechen für die ehe war, ist heute unter den jugendlichen zum sport geworden.
heutzutage ist man 3 monate zusammen und dann "verlobt" man sich. na super, da kauft man bei xy nen ring für 49 euro und sagt hey das ist es, naja wer es unbedingt braucht. :p :p
wer es machen will gerne, nur in meinen augen geldverschwendung da jemand mit 18-19 es nicht ernst nimmt (zu 90%), sondern sich nur toll fühlen will
aber jedem das seine. ich keine außerdem kein paar was sich mit 18-19 verlobt hat und danach geheiratet hat.Voll unterschreib
Ich gehör wohl mit meinen 21 Jahren auch zum dem Alter dass du damit ansprichst. Auch ich habe schon darüber nachgedacht mich mit meiner Freundin zu verloben. Wir sind 4 Jahre zusammen und es ist uns sehr Ernst - das kann man nach der Zeit wohl sicher sagen. Wir wollten es aber weil wir uns lieben und nicht weil es "cool" ist. Leider höre ich in meiner Umgebung immer wieder von "Paaren" die sich nach wenigen Wochen oder Monaten "verloben"
Sowas führt natürlich dazu dass man den Sinn der Verlobung, also das Versprechen einmal zu heiraten in unserer Gesellschaft nicht mehr Ernst nimmt bzw nehmen kann... Leider...
So haben wir uns entschieden uns das Versprechen ohne Verlobung zu geben
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Auf jeden Fall gibt es das "Kranzgeld" nicht mehr ;). Allerdings ist es immer noch so, dass Geschenke, z.B. von Verwandten und Bekannten jeweils zurückgewährt werden müssen, genauso wie z.B. gegenseitige Geschenke, wenn diese in Hinblick auf die Verlobung gemacht worden sind.
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So ist es, aber wenn man sich eingermasen gütlich trennt, dann sollte eh nicht über die Geschenke streiten. Aber imho ist eine Schenkung eine Schenkung, die wegen einer Trennung nicht aufgehoben wird. Imho ist das nur bei Ausnahmen so.
Aber ansonsten gibt es überhaupt keinen Anlass zur Furcht vor irgendwelchen Entschädigungszahlungen, sowas gibt es nicht.
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