gerade geblitzt..und nun??

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    das wäre dann eine falsche Beschuldigung (was wieder eine Straftat wäre...) des "Beschleunigenden", es ist ja bekanntlich nicht erlaubt, zu beschleunigen wenn man überholt wird.


    Ich meine das ernst, will doch nicht betrügen sondern sowas ist mir schon öfters passiert. Jemand tuckert 80, sowohl innerorts als auch außerorts. Innerorts ist er natürlich weg, weil ich ja nicht so schnell fahre. Nachdem wieder freigegeben ist, bin ich wieder hinter ihm. 100 erlaubt, also hol ich schwung (alte kiste) und zieh vorbei. Auf gleicher höhe merkt derjenige wohl (oder absichtlich), dass er zu langsam fährt und drückt drauf. So komme ich bei 120 aus, der typ/typin hinter als wenn ich im weg wäre.
    Das ist mir leider nicht nur einmal sondern bestimmt schon 4-5 mal passiert. Weiß nicht woran das liegt, vielleicht sind die Leute manchmal ein wenig gekränkt wenn ich deren Wagen überhole...


    Ich gehe ja nur davon aus, was wäre wenn der Fall wieder eintritt und ich kurz darauf geblitzt werden würde...

  • Re: gerade geblitzt..und nun??


    Zitat

    Original geschrieben von -alexK-
    Kann man den Monat Lappen weg in eine erhöhte Geldstrafe umändern lassen? Problem ist bin im Außendienst und eigentlich auf den Wagen angewiesen.



    Wenn du beruflich auf deinen Führerschein angewiesen bist, und du durch ein Fahrverbot deinen Arbeitsplatz verlieren könntest, kann es eine Ausnahmeregelung geben. Das entscheidet aber der Richter.


    Wünsch dir viel Glück !

  • Zitat

    Weil einer dicht auffährt ist das noch lange kein Grund, die Geschwindigkeit zu überschreiten.


    Jein. Ich hab mal gelesen, dass das unter Umständen zumindest strafmildernd wirkt. Aber man muß halt beweisen, dass man wirklich genötigt wurde. Ich meine es gab da mal ein Gerichtsurteil zu...bin mir aber nicht mehr ganz sicher.


    Zitat

    Die Möglichkeit mit der erhöhten Geldstrafe kann es in Ausnahmefällen wohl durchaus geben -- in der aktuellen ADAC Motorwelt ist auf Seite 64-66 ein Bericht dazu. Da steht u.A. dass von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, wenn "der Denkzettel Fahrverbot ... einen unbescholtenen Handwerker oder Vertreter und dessen unschuldige Familie in der wirtschaftlichen Existenz gefährden" würde.


    Jepp, das geht definitiv. Meinem Chef (40 km/h zu schnell) haben sie angeboten: 2500€ Strafe oder 4 Wochen ohne Auto...nun kann man sich überlegen, was man sich eher leisten kann.


    Das Fahrverbot kommt wohl fast sicher. In dem Schreiben an meinen Chef stand drin, dass auch für Berufs-Kraftfahrer das Fahrverbot gilt. Immerhin haben die auch irgendwann Urlaub. Nur diesmal halt ohne Auto...


    Bastian

  • Re: Re: gerade geblitzt..und nun??


    Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    Wenn du beruflich auf deinen Führerschein angewiesen bist, und du durch ein Fahrverbot deinen Arbeitsplatz verlieren könntest, kann es eine Ausnahmeregelung geben. Das entscheidet aber der Richter.


    Wünsch dir viel Glück !


    Hi,
    warum muss das ein Richter entscheiden :confused:


    Ich hatte das gleich Problem und ich habe mit der Dame von der Bussgeldstelle telefoniert und erklärt das ich nicht auf den Führerschein verzichten kann, da ich es weit zum Arbeitsplatz habe und meine kleine Tochter zum Kindergarten fahren muss. Sie hat gefregt ob ich damit einverstanden bin das ich 250.-Euro mehr zahle, das habe ich akzeptiert und habe kein Fahrverbot bekommen.


    Ganz einfach.


    Diana

  • Re: Re: Re: gerade geblitzt..und nun??




    Also ich kenn das nur über den Weg des Verfahrens. So wie du das jetzt schilderst kann ich mir das kaum Vorstellen.
    Mal eben kurz ein Fahrverbot am Telefon in eine Geldstrafe umgewandelt ? :confused: Und dann noch Gründe die eigentlich nicht ausreichen um von einem Fahrverbot abzusehen.


    Ich will dir keine Lüge unterstellen, aber wenn das wahr ist hast du aber extremes Glück mit dem Sachbearbeiter gehabt.

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Ich meine das ernst, will doch nicht betrügen sondern sowas ist mir schon öfters passiert. Jemand tuckert 80, sowohl innerorts als auch außerorts. Innerorts ist er natürlich weg, weil ich ja nicht so schnell fahre. Nachdem wieder freigegeben ist, bin ich wieder hinter ihm. 100 erlaubt, also hol ich schwung (alte kiste) und zieh vorbei. Auf gleicher höhe merkt derjenige wohl (oder absichtlich), dass er zu langsam fährt und drückt drauf. So komme ich bei 120 aus, der typ/typin hinter als wenn ich im weg wäre.
    Das ist mir leider nicht nur einmal sondern bestimmt schon 4-5 mal passiert. Weiß nicht woran das liegt, vielleicht sind die Leute manchmal ein wenig gekränkt wenn ich deren Wagen überhole...


    Ich gehe ja nur davon aus, was wäre wenn der Fall wieder eintritt und ich kurz darauf geblitzt werden würde...

    Hilft dir nichts, weil wer sagt denn, dass du den Überholvorgang zu Ende bringen musst?! :rolleyes:
    Sprich abbrechen und wieder einscheren.
    Wobei auch ganz klar ist, dass der der beschleunigt sich strafbar macht (glaub das sind dann auch 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot, weil das schwere Verkehrsgefährdung ist.
    Der Haken an der Sache: Weise das mal nach...
    Selbst wenn du jemand auf dem Beifahrer Sitz hast und er das bezeugen würde, ihr habt keine Messgeräte die sowas nachweisen würden, und auch die der Polizei messen nur momentan, nicht 2x so dass eine Steigerung der Geschwindigkeit wahrgenommen wird.


    Es gibt also nur 2 Möglichkeiten.. Überholen abbrechen oder ein schnelleres Auto kaufen :D

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • Zitat

    Original geschrieben von handymaniac
    Ich wußte gar nicht, daß beim Überholen die Geschwindigkeitsbeschränkung außer Kraft gesetzt ist...


    Ist doch klar: Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Landstraßen gilt nur für die rechte Spur... :D

  • mmh... naja ist auslegungssache, aber ab heute ist es erlaubt seine geschwindigkeit kurzzeitig zu erhöhen um somit eine gefahrensituation zu beenden... (habe ich mal bei ams tv gesehen - also kein aprilscherz)


    was die beschuldigung anderer angeht, es gibt auch leute die nach dem blitzen nen transporter suchen und dessen nummernschild notieren und der bußgeldstelle sagen dieser hätte vor dem schild geparkt - dann steht aussage gegen aussage und im zweifel immer für den angeklagten..

    Mitglied NR. 17 im S///-Lampenbesitzer-Club

  • Zitat

    Original geschrieben von häuptl. ziroccan
    mmh... naja ist auslegungssache, aber ab heute ist es erlaubt seine geschwindigkeit kurzzeitig zu erhöhen um somit eine gefahrensituation zu beenden... (habe ich mal bei ams tv gesehen - also kein aprilscherz)


    Poste mal einen Link zu dem Gesetz bitte. Danke. :)


    Zitat

    Original geschrieben von häuptl. ziroccan was die beschuldigung anderer angeht, es gibt auch leute die nach dem blitzen nen transporter suchen und dessen nummernschild notieren und der bußgeldstelle sagen dieser hätte vor dem schild geparkt - dann steht aussage gegen aussage und im zweifel immer für den angeklagten..


    Ganz so einfach ist das nicht. Kommt auf die Örtlichkeit an, z.B. doppelte Beschilderung, hintereinander oder auf beiden Straßenseiten, z.B.


    Habe mal gehört, dass jemand zwei blaue Säcke im Kofferraum hatte. Nach dem Blitzen umgedreht ist! Schilder abgedeckt hat. Polizei angerufen hat, dass er dachte die Schilder wären ungültig.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebi
    Wie darf man das denn verstehen? :confused:
    Halter des Fahrzeugs = der, der immer zahlen muss?


    Gruß,
    Sebi


    Ist zwar arg OT, aber ich möchte mal darauf eingehen.


    Hier in den Emiraten ist es so, dass man schon anhand des Kennzeichens erkennen kann "wer" da im Wagen sitzt.


    Ein "normales" Kennzeichen sieht in etwa so aus (5-stellig)



    Die Königsfamilie hat z.b alle 1-stelligen Kennzeichen für sich reserviert.


    Alles was 1, 2 oder 3-stellig rumfährt, kann hier sozusagen rasen wie der jeweilige Fahrer grade lustig ist. Normal gilt hier Tempolimit 120 auf Highways. Es ist jedoch keine Seltenheit das Dubai-3 oder Dubai-66 mal ihre Spielzeuge ausfahren und über etwaige Blitzanlagen am Straßenrand nur lachen.


    Hier ist es übrigends auch so, dass wenn man geblitzt wird, die Geldbuße erst am Ende des Jahres bezahlt. Kannst du die Strafe(n) nicht bezahlen wird dein Kennzeichen eingezogen.


    Und dass mir keiner auf die Idee kommt dass diese Scheichs die Zeche auch am Ende des Jahres bezahlen: Alkohol ist hier generell ab 21, bist du aber beispielsweise 15 und wirst beim Konsum erwischt, winken dir 4 Wochen Gefängnis. Warst du allerdings mit einem Sohn eines der Scheichs hier unterwegs (oder kennst seine Telefonnummer ;)) droht dir gar nichts. Alles also ein wenig korrupt hier.

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