Hallo,
ich habe vor 1,5 Jahren bei Amazon ein Logitech Internet Navigator Keyboard zum Schnäppchenpreis von 20 EUR gekauft.
Nun löste sich der Aufdruck auf einigen Tasten. Da das Keboard 5 Jahre Garantie hat, habe ich es, nach Rücksprache mit Logitech und Amazon, an Amazon zwecks Austausch zurückgesandt.
Gerade wird mir nun von Amazon mitgeteilt, dass das dieses Modell (logischerweise, es gibt einen Nachfolger mit gleichem Namen) nicht mehr im Programm ist und mir deshalb der Kaufpreis zurückerstattet wird.
Mein Problem ist nun, dass es das Keyboard oder den Nachfolger nicht mehr zu diesem Preis gibt, deshalb hätte ich doch gerne einen Austausch.
Ich habe Logitech auch mal den Fall geschildert und nach deren Aussage, liegt es am Distributor, ob ausgetauscht wird oder nicht.
Die Amazon-AGBs sagen folgendes:"
§ 9 Mängelhaftung
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen."
Demnach kann doch eigentlich nur der Kunde vom Vertrag zurücktreten und nicht einfach Amazon, oder?
Ich würde nämlich jetzt sogar wieder mein altes Keyboard zurücknehmen aber das liegt, laut Amazon, schon auf der Müllhalde... :mad: