Amazon erstattet Kaufpreis anstatt Gerät auszutauschen. Rechtens?

  • Hallo,


    ich habe vor 1,5 Jahren bei Amazon ein Logitech Internet Navigator Keyboard zum Schnäppchenpreis von 20 EUR gekauft.


    Nun löste sich der Aufdruck auf einigen Tasten. Da das Keboard 5 Jahre Garantie hat, habe ich es, nach Rücksprache mit Logitech und Amazon, an Amazon zwecks Austausch zurückgesandt.


    Gerade wird mir nun von Amazon mitgeteilt, dass das dieses Modell (logischerweise, es gibt einen Nachfolger mit gleichem Namen) nicht mehr im Programm ist und mir deshalb der Kaufpreis zurückerstattet wird.


    Mein Problem ist nun, dass es das Keyboard oder den Nachfolger nicht mehr zu diesem Preis gibt, deshalb hätte ich doch gerne einen Austausch.


    Ich habe Logitech auch mal den Fall geschildert und nach deren Aussage, liegt es am Distributor, ob ausgetauscht wird oder nicht.


    Die Amazon-AGBs sagen folgendes:"
    § 9 Mängelhaftung


    Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen."


    Demnach kann doch eigentlich nur der Kunde vom Vertrag zurücktreten und nicht einfach Amazon, oder?


    Ich würde nämlich jetzt sogar wieder mein altes Keyboard zurücknehmen aber das liegt, laut Amazon, schon auf der Müllhalde... :mad:

  • wenn die Sache nicht mehr hergestellt wird und für Amazon nicht mehr zu beschaffen ist, so liegt Unmöglichkeit vor: wie soll die Amazon was schicken, was es nicht mehr gibt?


    Ich frage mich nur, warum du nicht die Logitech-Garantie in Anspruch genommen hast. Da muss man sogar nur die Stecker abschneiden und die F u nd J Taste einschicken und bekommt dann ein neues Keyboard...


    Wobei man Aufdruck ablösen auch mit normaler Abnutzung gleichsetzen kann. Ich würde nicht auf die Idee kommen, meinen Cordless Desktop auf Garantie tauschen zu lassen, nur weil manche Tasten nicht mehr so stark sichtbare Aufdrucke haben...

    Viele Grüße
    Martin

  • IMHO = Ja.
    Gemäss BGB kann der Händler - wenn die Nachbesserung einen unverhältnismässigen Aufwand für ihn bedeuten würde ***- den Kaufpreis zurückerstatten, also eine Wandlung vornehmen.


    Dass Dir das nicht wirklich hilft ist eine andere Sache.


    *** Anmerkung:
    Wäre das nicht so, dann könntest Du ja verlangen, dass eigens für dich ein solches neues Teil hergestellt wird, Stückpreis dann das 100.000fache des originären Verkaufspreises ?



    Edit: Grrr, schon wieder zu langsam

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    Ich frage mich nur, warum du nicht die Logitech-Garantie in Anspruch genommen hast. Da muss man sogar nur die Stecker abschneiden und die F u nd J Taste einschicken und bekommt dann ein neues Keyboard...


    Wollte das Keyboard erst direkt zu Logitech schicken aber das geht laut Logitech-Support, nur, wenn der Händler nicht mehr existiert. Sonst läuft die Garantieabwicklung in den ersten 2 Jahren nach Kauf immer über Händler->Distributor->Logitech.


    Leider ist das Keyboard anscheinend nicht bei Logitech selbst angekommen, da der Distributor anscheinend auch entsprechende Befugnisse hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von elektrisch
    IMHO = Ja.
    Gemäss BGB kann der Händler - wenn die Nachbesserung einen unverhältnismässigen Aufwand für ihn bedeuten würde ***- den Kaufpreis zurückerstatten, also eine Wandlung vornehmen.


    Die sache ist nun die:


    Kann ich die mangelhafte Sache zurückverlangen und auf eine Wandlung verzichten?

  • In diesem Zusammenhang ist wieder einmal wichtig darauf hinzuweisen, dass die Gewährleistung des Händlers, aus dessen AGBs ja oben auszugsweise zitiert wurde, lediglich Fehler abdeckt, die schon bei der Übergabe der Ware vorhanden waren, nicht jedoch Fehler, die erst später aufgetreten sind. Die Abnutzung von Tasten ist IMHO gar kein Fehler, sondern normaler Verschleiß, insofern gebe ich Martin Recht, wenn er sagt, dass es abwegig ist, wegen sowas die Gewährleistung/Garantie bemühen zu wollen. Aber WENN schon, dann wäre es auf jeden Fall kein Fehler, bei dem man unterstellen kann, er wäre schon bei der Übergabe der Tastatur vorhanden gewesen.


    Somit scheidet die Gewährleistung des Händlers aus, und alles, worauf man sich berufen kann, ist die freiwillige Garantie des Herstellers. Der wiederum wird in seinen Garantiebedingungen mit Sicherheit einen Passus drin haben, dass er nach eigener Wahl reparieren oder ersetzen kann. Und wenn es zwischen Hersteller und Händler - so wie scheinbar in diesem Falle - einen Deal gibt, dass der Händler quasi im Auftrag des Herstellers auch den Kaufpreis erstatten kann und sich dann selbst in irgendeiner Weise am Hersteller schadlos halten wird, dann kann man da wenig dagegen tun.


    Ich finde, dies ist eine überaus großzügige Kulanzregelung seitens Amazon/Logitech.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Die sache ist nun die:


    Kann ich die mangelhafte Sache zurückverlangen und auf eine Wandlung verzichten?


    Typisch be... Kundenservice bei AMAZON.


    Eine Aufforderung an AMAZON, das Teil zurückzusenden, wird Dir nicht weiterhelfen. Denn AMAZON hat Dein Keyboard inzwischen sicher "verloren" bzw. "entsorgt". Ausserdem werden Sie irgendwelchen anderweitigen Ersatz ablehnen, da ja inzwischen eine (vom Kunden nicht gewünschte) Erstattung erfolgt sei. Wahrscheinlich macht da das EDV-Programm nicht mit. Die scheren sich in dem Falle einfach nicht um die Rechte ihrer Kunden sondern antworten sterotyp: Gutschrift erfolgt, Vorgang damit erledigt.


    Gruß


    Pitter


    P.S: Ich habe inzwischen den Eindruck, das AMAZON manchmal Artikel, aus welchen Gründen auch immer, kurzzeitig zu preiswert anbietet. Eine Mängelreklamtion bietet dann eine elegante Möglichkeit, den zu günstigen Verkauf rückabzuwickeln.

  • Es ist wirklich unglaublich, mit welchem Verständnis manche Leute durch die Gegend laufen... :eek: :flop:


    Ich denke, wie oben bereits gesagt, dass das Vorgehen von Amazon/Logitech mehr als kulant ist. Man überlege sich das: Da hat jemand 1 1/2 Jahre mit seinen schweißnassen Fingern :D auf einer Tastatur rumgekloppt. Dann löst sich irgendwann hie und da ein Buchstabe ein bisserl auf. Und statt dass Amazon bzw. Logitech (völlig zu Recht) sagt, das sei normaler Verschleiß, bekommt er den damaligen Kaufpreis erstattet.


    Und DAS soll ein beschissener Kundenservice sein?? Also keine Ahnung, wo Du so einkaufst, aber wer solche Kunden hat, braucht wirklich keine Feinde... :D


    Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    P.S: Ich habe inzwischen den Eindruck, das AMAZON manchmal Artikel, aus welchen Gründen auch immer, kurzzeitig zu preiswert anbietet. Eine Mängelreklamtion bietet dann eine elegante Möglichkeit, den zu günstigen Verkauf rückabzuwickeln.


    Genau. Weil sich das - gerade in diesem Fall - ja auch so toll lohnt, die 1 1/2 Jahre alte, damals zu billig verkaufte Tastatur zurückzukaufen. Denn die können sie ja dann heute ganz toll und zum dreifachen Preis wieder verkaufen... :D


    Der Schalter fürs Gehirn sitzt HINTEN LINKS! :D:D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Die scheren sich in dem Falle einfach nicht um die Rechte ihrer Kunden


    Irgendwie vermag ich bei einer 1.5 Jahre alten Tastatur, bei der Abnutzungserscheinungen aufteten, nicht sehen, wie hier "Rechte des Kunden" missachtet werden. Im Gegenteil bin ich der Meinung die Rückerstattung des Kaufpreises ist mehr als großzüzgig.

  • Kundenservice bei AMAZON???


    Na dann will ich mal meinen ähnlich gelagerten Fall schildern.


    Ende Dezember 2003 habe ich bei AMAZON ein Elektrogerät zu einem sehr günstigen Preis gekauft. Leider funktionierte es nicht immer ganz einwandfrei.
    Der Kundenservice hat mir zweimal schriftlich eine Ersatzlieferung nach Einsendung meines Gerätes zugesagt. Auf die Idee, ein entsprechendes Gerät zu reservieren kommt beim Kundenservice von AMAZON niemand. :flop:


    Die Ersatzlieferung verzögerte sich zwei Wochen, schliesslich wurde mir mitgeteilt, das Gerät sei nicht mehr lieferbar, man erstatte mir den Kaufpreis, ich könne das Gerät ja bei AMAZON-Marketplace gebraucht erwerben.


    Der Erstattung des Kaufpreises habe ich umgehend wiedersprochen und eine Reparatur verlangt. Der Gesetzgeber gibt dem Kunden das Recht, zu wählen, wie im Falle eines Mangels zu verfahren ist! Aber der Kundenservice von AMAZON teilte mir mit, eine Reparatur sei nicht mehr möglich, der Hersteller repariere das entsprechende Gerät auch nicht mehr. (Inzwischen hatte ich herausgefunden, das der Fehler auch bei anderen auftrat und durch einen einfachen Austausch eines Bauteils zu beheben ist.) Eine Rückgabe mit entsprechender Preisminderung war auch nicht mehr möglich, da man mein Eigentum bei AMAZON oder dem Hersteller verschlampt hatte. So geht AMAZON mit dem ihnen überlassenen Eigentum von Kunden um. :flop:


    Eine daraufhin von mir vorgeschlagene Ersatzlieferung mit einem noch lieferbaren, fast baugleichen (etwas geringer ausgestatteten) Gerät lehnte man auch ab. Eine Ersatzlieferung sei grundsätzlich nicht mehr möglich, da ja bereits eine Gutschrift (welche ich nicht haben wollte) erfolgt sei.


    Beim Mailverkehr mit dem sogenannten Kundenservice muss ich überlegen, ob ich weinen oder lachen soll. Da werden §§ ihrer AGB zitiert, die überhaupt nicht zutreffen und teilweise wirklich unsinnige Antworten gegeben. Mit Käuferrechten kennt man sich nicht aus, einziger Vorschlag: Gebrauchtkauf bei AMAZON-Marketplace. Dort werden die Geräte allerdings zu einem erheblich höheren Preis gehandelt. Es war halt wirklich ein Schnäppchen. AMAZON selbst hat den Verkaufspreis einen Tag nach meinem Kauf verdoppelt.


    Mein Eindruck: Die Rücksendung kam recht gelegen, um den zu günstigen Verkauf an mich zu "stornieren". :flop: Denen ist schon klar, dass ein vernünftiger Mensch in einem solchen Fall zwar ein paar Mails schreibt, aber davor zurückschreckt, auf dem Rechtsweg sein Recht zu erzwingen.


    Gruß


    Pitter

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