Wie vorgehen gegen dreiste Falschparker

  • bz_star


    der neue Mieter (A) will nicht, dass ich an seiner Tür klingel. Er hat mir auch die Post (Aufforderung, das Fahrzeug wegzubringen) ungeöffnet zurückgegeben.
    Der neue Mieter hat eine Garage und einen Stellplatz hinten für sich.
    Polizei, Ordungsamt, Staatsanwaltschaft (Nötigung) sind schon eingeschaltet.
    Abschleppwagen war schon bestellt. A. hat dann aber selber noch im letzten Moment das Auto weggebracht.


    Zuerst hatte A. einen FirmenLKW mit Aufschrift bei mir länger als 12 Stunden an vielen Tagen abgestellt.


    Der Firma hatte ich schon angekündigt, dass ich das Fahrzeug an einen unbekannten Ort abschleppe und ein Rückbehaltungsrecht geltend mache. Es hat sich nur dahingehend geändert, dass jetzt "ein" Privatwagen des A. bei mir steht, auch länger als 12 Stunden.
    Und morgen steht dann ein anderer Wagen aus der Sippschaft von A. bei mir.


    Ich bin nicht immer vor Ort und kann nicht immer sofort reagieren.



    Das ganze ist letztlich eine Zivilangelegenheit. Da besteht kein öffentliches Interesse.
    Der Abschleppunternehmer verlangt nur das Beisein der Polizei.

  • Ich sehe, dass der alte Thread (?) doch noch wieder interessant ist.
    Schön, dass einigie hier mit machen.


    Ihr seht, das ich schon einiges in Bewegung gesetzt habe und doch noch weiter die Besitzstörung habe.


    Die Parkplatzstangen und -bügel sind eine gute Lösung.


    Aber muss man sich dann gegen die Störer so zu bauen.


    Ich danke für weitere Beteiligung. (Der Hinweis auf das Urteil mit 10 % Mietminderung war auch gut)

  • Dann hast du doch jetzt alles im Griff. Der Schiedsmann ist eingeschaltet. Wenn keine Einigung zu Stande kommt, kannst du anschließend auf Unterlassung klagen. Gleichzeitig würde ich die Miete um 10% mindern, da du die Mietsache nicht vertragsgemäß nutzen kannst. Zahlung unter Vorbehalt halte ich für keine gute Idee, das wird den Vermieter zu nichts bewegen, da er sein Geld ja pünktlich bekommt.


    Gleichzeitig solltest du einmal tief durchatmen, es handelt sich nur um einen Parkplatz! Auch deine ständigen Andeutungen ("Ausländer", "... da wo er herkommt") bewirken einen sehr faden, unsympathischen Beigeschmack. Wenn du deinen Mitmenschen so, wie es sich hier zwischen den Zeilen liest, entgegentrittst, kann ich mir gut vorstellen, dass einzelne Mitbewohner extra auf deinem Parkplatz parken, nur um dich zu ärgern. :rolleyes:

  • Wenn nun so 10 % Mietminderung im Raum stehen, wie rechnet man dann?


    Angenommen, der Störer steht an 10 Tagen im Monat auf dem Stellplatz. Sind dann nur 1/3 von 10 % der Miete zu kürzen. Bei (fast) Dauerbelegung kann ich ja 10 % Mietkürzung verstehen.


    Ich denke, man muss da schon wohl sehr genau rechnen.

  • Zitat

    Original geschrieben von t-tommy1
      bz_star: Die Polizei war schon vor Ort und konnte auch nicht helfen. Man sollte die Threads nicht nur "überfliegen". ;)


    Gruß
    Tommy


    Keine Sorge, ich habe den Thread gelesen.


    JST123, Selbst in hartnäckigen Fällen weiterhin die Polizei rufen. Wir haben in Deutschland nicht umsonst einen Behördendschungel. Und selbst wenn du dich jeden Tag mit denen in Verbindung setzen muss, irgendwann wird auch er es begreifen.

  • Zitat

    Original geschrieben von JST123
    Bei (fast) Dauerbelegung kann ich ja 10 % Mietkürzung verstehen.


    Sollten die Kosten extra aufgeführt sein dem Vermieter 14 Tage Zeit zum abstellen der Mängel geben. Danach die Stellplatz gebühren einbehalten, dein VM ist hier in der Pflicht.


    Zitat

    Original geschrieben von bz_star
    JST123, Selbst in hartnäckigen Fällen weiterhin die Polizei rufen.


    Es ist nun mal Privatgelände, die können nicht mal nen Bussgeld verhängen.
    Die einzige Möglichkeit wäre den Parkplatz mit entsprechender Bügel o.ä zu sichern.

  • Ein Satz in einem oben verlinkten Beitrag zur Schadenminderungspflicht gefiel mir besonders gut:


    "Hätte ein Versetzen des Fahrzeugs statt einem Abschleppen genügt, so hat der Auftraggeber sicherlich nur einen Erstattungsanspruch in Höhe der Versetzungskosten, dies aus dem Prinzip der Schadensminderung. "


    Alles schön und gut. Dazu aber eine Frage:
    Wie findet der Besitzstörer sein Fahrzeug, wenn ein freier Parkplatz, auf den sein Fahrzeug versetzt wurde, einige Straßen entfernt ist? :confused:


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Wie findet der Besitzstörer sein Fahrzeug, wenn ein freier Parkplatz, auf den sein Fahrzeug versetzt wurde, einige Straßen entfernt ist? :confused:


    Ich kenne das so, das die Abschlepper den neuen Standort der Polizei mitteilen.
    Mittlerweile werden die Fahrzeuge aber meisten auf den Betriebshof. o.ä geschleppt.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau "


    Alles schön und gut. Dazu aber eine Frage:
    Wie findet der Besitzstörer sein Fahrzeug, wenn ein freier Parkplatz, auf den sein Fahrzeug versetzt wurde, einige Straßen entfernt ist? :confused:


    Frankie


    Hallo Frankie,


    der Besitzstörer soll ja vielleicht seine Schüssel auch nicht so schnell wieder finden..... Dann merkt er vielleicht mal was :D


    LG

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