Ich glaub ihr versteht nicht ganz!! Reden wir hier von normal abbremsen oder Reifen qualmen lassen.
Zeig mir mal einer wo steht, dass ich nicht bremsem darf (ich rede hier nicht von einer Vollbremsung)
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Ich glaub ihr versteht nicht ganz!! Reden wir hier von normal abbremsen oder Reifen qualmen lassen.
Zeig mir mal einer wo steht, dass ich nicht bremsem darf (ich rede hier nicht von einer Vollbremsung)
ZitatOriginal geschrieben von King
Ich glaub ihr versteht nicht ganz!! Reden wir hier von normal abbremsen oder Reifen qualmen lassen.
Zeig mir mal einer wo steht, dass ich nicht bremsem darf (ich rede hier nicht von einer Vollbremsung)
§4 Abs. 1 Satz 2 StVO: "Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen."
Und weil Du wahrscheinlich gleich einwenden wirst, daß diese Norm nur gilt wennn man stark bremst sei im gleichen Atemzug noch der §3 Abs. 2 erwähnt, welcher besagt, daß "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.", wobei eine Behinderung jede Beeinträchtigung einer berechtigten Verhaltensweise eines anderen Verkehrsteilnehmers ist.
Somit ist das abbremsen nur gestattet wenn es unvermeidbar ist (Geschwindigkeitsbegrenzung, wegen anderem Verkehrsteilnehmer oder wegen der Verkehrssituation), aber nicht als Erziehungsmaßnahme.
Grüße Rabb ![]()
ähnliches erlebt...
Ich hatte letztens einen mit 30 in der Ortschaft (50 erlaubt). Ich geduldig abgewartet. Ortsausgang hab ich erstmal gewartet, bis der sich bei seinem Tempo einpendelt. War dann so bei 80 Sachen. Ich dann zum Überholen angesetzt. Als ich ca. auf gleicher Höhe war und fast vorbei war, gibt der Typ noch GAs. War ein älterer Herr, ca. 55. Das ging ne ganze Zeit so, ich hatte jedoch immer ein paar km/h mehr. Als mir dann nach ca. 2,5 km einer von vorne entgegen kam, hupte ich dezent. Der Typ guckte mich nur an und lachte. Hab es dann noch bei ca. 130 km/h geschafft einzuscheren. Ich hatte inzwischen so eine Wut, das ich eine Vollbremsung hingelegt hab. In dem Moment war es mir egal, aber ich habs bereut. Der Typ hat danach jede Menge abstand gehalten. Wohl aus Angst, dass ich sein Kennzeichen notiere. Selbst wo hinterher 70 war und ich fast 50 gefahren bin hat er noch mehr Abstand gehalten. Ich fand das einfach lebensgefährlich Gas zu geben, wenn man weiß einer überholt.
Beim Hupen hätte er merken können das einer neben ihm war, aber das hat ihn nicht interessiert. Da nur meine Freundin dabei war und ich keine Zeugen hatte, hab ich ihn nicht angezeigt.
Das ist meine ERfahrung. Wenn man quasi in "Lebensgefahr" gebracht wird, kann ich mich rechtfertigen, aber nicht wenn mir jemand die Vorfahrt nimmt, den bremse ich nicht aus, weswegen auch... ist für mich überflüssig...
ZitatOriginal geschrieben von Rabb
§4 Abs. 1 Satz 2 StVO: "Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen."
Und weil Du wahrscheinlich gleich einwenden wirst, daß diese Norm nur gilt wennn man stark bremst sei im gleichen Atemzug noch der §3 Abs. 2 erwähnt, welcher besagt, daß "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.", wobei eine Behinderung jede Beeinträchtigung einer berechtigten Verhaltensweise eines anderen Verkehrsteilnehmers ist.
Somit ist das abbremsen nur gestattet wenn es unvermeidbar ist (Geschwindigkeitsbegrenzung, wegen anderem Verkehrsteilnehmer oder wegen der Verkehrssituation), aber nicht als Erziehungsmaßnahme.
Grüße Rabb
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Von Erziehungsmaßnahme hat ja keiner gesprochen genauso wenig wie vom stark abbremsen. Also, genau meine Rede denn ohne Grund wird er die 15 Monate und €2000.- nicht bekommen haben!
King
ich glaube du hast den Sachverhalt nicht ganz verstanden ![]()
Wenn plötzlich etwas vor das Auto rollt/springt/steht, oder du in eine andere Geschwindigkeitszone kommst, kann selbstverständlich keiner was dagegen sagen wenn du bremst bzw ne Vollbremsung machst.
In diesem Thread geht es aber darum, das jemand nur aus dem Grund gebremst hat, damit der andere hinter ihm auch bremsen muss.
Vor ihm war ja nichts was ihn zum bremsen gezwungen hätte.
gruss
eisblau
Re: ähnliches erlebt...
ZitatOriginal geschrieben von AdministratorDr
Überholen angesetzt. Als ich ca. auf gleicher Höhe war und fast vorbei war, gibt der Typ noch GAs. ... Als mir dann nach ca. 2,5 km einer von vorne
Bestes Mittel um sich da nicht aufzuregen ist ... abbiegen, parken und fünf Minuten Pause einlegen ;). Die fünf Minuten reißens nicht raus und der Nervtyp hat sich inzwischen garantiert verkrümelt. Schont die Nerven ungemein ;).
Re: Re: ähnliches erlebt...
Und den Geldbeutel und das Punktekonto. ![]()
*reuigersünderbin*
Wie bereits erwähnt, hatte mein Bekannter einen Ausraster bekommen, weil Ihm bei dieser ganzen Aktion auch noch der "Effenberger" gezeigt wurde.
Man wollte dem anderem Verkehrsteilnehmer wirklich nur darauf hinweisen, das dieses Verhalten auch nicht in Ordnung ist.
Tja, und nun sowas...
Re: ähnliches erlebt...
ZitatOriginal geschrieben von AdministratorDr
Als ich ca. auf gleicher Höhe war und fast vorbei war, gibt der Typ noch GAs. War ein älterer Herr, ca. 55. Das ging ne ganze Zeit so, ich hatte jedoch immer ein paar km/h mehr. Als mir dann nach ca. 2,5 km einer von vorne entgegen kam, hupte ich dezent.
Also sorry, aber von Vernunft zeugt so etwas auch nicht gerade. Wenn du vernünftig gehandelt hättest hättest du entweder (wenn es die Straßen-/Verkehrsverhältnisse zulassen) richtig aufs Gas gehen müssen und an ihm vorbeiziehen, oder wenn das nicht möglich ist abbremsen und wieder hinter ihn fahren müssen. Aber nicht 2,5 km nebeneinader herfahren, das ist einfach nur fahrlässig und dumm.
:flop:
ZitatOriginal geschrieben von Flora13
weil Ihm bei dieser ganzen Aktion auch noch der "Effenberger" gezeigt wurde.
Man wollte dem anderem Verkehrsteilnehmer wirklich nur darauf hinweisen, das dieses Verhalten auch nicht in Ordnung ist.
Das beste Argument für ein 7650
... kleines Foto a la gismojs (ähh, Jochen Schröder) schiessen und sich freuen - wirkt besser und bei der Strafe wäre ein 7650 zwei Mal bezahlt gewesen ...
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