Hmm, ich habe in dem Zusammenhang eben mal was über diese "Testkäufer" Jobs gelesen, sowas in der Art:
ZitatÜben Sie die Tätigkeit als Testkunde bei Schulungskauf.de nachhaltig (regelmäßige Wiederholung) aus, so stellt dies eine gewerbliche Tätigkeit dar und Sie erzielen im steuerrechtlichen Sinne Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.
Sind sie hingegen nur gelegentlich tätig, so handelt es sicht nicht um eine Gewerbe, sondern um Sonstige Einkünfte, die nur dann einkommensteuerpflichtig sind, wenn diese im Kalenderjahr mehr als 255,00 Euro betragen.
Dachte, das könnte man dann auch bei einer wirklich sehr "gelegentlichen" Arbeit auf Rechnung machen...