Radfahrer umgefahren.Rechtliche Frage.

  • aber so wie er das schilder war der radfahrer mit überhöhter geschwindigkeit (die ist ja für radfahrer nie zu hoch) auf dem radweg unterwegs. als dieser dann das loch entdeckte fuhr er ohne zu gucken (was auch typisch radfahrer ist) auf die straße.
    wenn er dir dabei also in die seite gefahren ist muss er ja vom radweg runtergefahren sein als du schon neben ihm warst - richtig? desweiteren ist dieser sicherheitsabstand irrelevant wenn sich der radweg klar von der fahrbahn abgrenzt (alss der radweg erhöht neben dem geweg geführt wird). hab noch nie gelernt extra die gegenfahrbahn zu benutzen weil neben meinen fahrstreifen ein radweg ist - wenn dann beiseitig radwege am rand der fahrbahn sind könnte man die straße ja kaum nutzen.


    aber vor gericht ist ja immer der autofahrer der böse und der radfahren hat einen heiligenschein ... sollte der fall nun so sein wie ich ihn verstanden habe und er zeigt dich wegen körperverletzung an, kontere mit einer anzeige wegen fahrlässigkeit (/oder greifdt auch schon gefährlicher eingrff in den straßenverkehr?)


    ach ja ganz wichtig, hast du überhaupt zeugen?

    Mitglied NR. 17 im S///-Lampenbesitzer-Club

  • 1,5m muß der Seitenabstand beim Überholen betragen.....

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Zitat

    Original geschrieben von häuptl. ziroccan
    aber so wie er das schilder war der radfahrer mit überhöhter geschwindigkeit (die ist ja für radfahrer nie zu hoch) auf dem radweg unterwegs. als dieser dann das loch entdeckte fuhr er ohne zu gucken (was auch typisch radfahrer ist) auf die straße.



    Neenee, der war schon auf der Straße lt. Traumas Schilderung.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Yo, der war auf der Straße...

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Was hier noch überhaupt nicht angesprochen wurde, bei Auto gegen Radfahrer sieht der Autofahrer meistens schlecht aus.


    Punkt 1. Vom Auto geht die höhere Gefahr aus. Demnach geht die Rechtsprechung oft davon aus, der Autofahrer hätte sich so verhalten müssen, dass dem Radfahrer auch bei seinem Fehlverhalten kein Schaden zugefügt wird.


    Punkt 2. Der Radfahrer muß die Regeln nicht kennen, weil zum Führen eines Rades keine amtliche Prüfung erforderlich ist. Somit muß der Autofahrer immer für diese Straßenverkehrsteilnehmer mitdenken.


    Noch schlechter sieht es bei Kindern und gebrechlichen Personen aus!

  • Dein Pech ist leider, dass Du der Autofahrer bist, der bei Unfällen mit schwächeren Verkehrsteilnehmern IMMER das Nachsehen hat. Der Radfahrer hat einen Verstoß gegen die StVO begangen, das macht ihn aber dennoch nicht zum Freiwild. Du hätteste eben beim Überholvorgang komplett auf den anderen Fahrstreifen überwechseln müssen.


    Genau genommen, war ja nicht nur sein Fehlverhalten (welches sicherlich vorliegt) sondern vor allem Dein zu knappes Überholmanöver schuld an dem Unfall. Mehr als die 25% Teilschuld wird wohl für den Radfahrer nicht rausspringen.

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm

    Punkt 2. Der Radfahrer muß die Regeln nicht kennen, weil zum Führen eines Rades keine amtliche Prüfung erforderlich ist. Somit muß der Autofahrer immer für diese Straßenverkehrsteilnehmer mitdenken.


    Noch schlechter sieht es bei Kindern und gebrechlichen Personen aus!


    Du willst mir doch nicht erzählen,das ein Mann Mitte 30 keine Ahnung von Verkehrsregeln hat?Wenn das so ist, dann läuft in unserer Gesetzgebung einiges falsch.Ich bin doch nicht für jeden Penner auf der Straße verantwortlich,nur weil der meint er müsse vom Rad in mein Auto fallen.


    Na abwarten was kommt.Werde morgen dann auch mal einen Anwalt aufsuchen.


    censtar
    Was meinst du wo ich war.Ich habe doch gesagt das der Typ schon die halbe Straße in Beschlag hatte.

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Zitat

    Original geschrieben von Trauma
    Du willst mir doch nicht erzählen,das ein Mann Mitte 30 keine Ahnung von Verkehrsregeln hat?Wenn das so ist, dann läuft in unserer Gesetzgebung einiges falsch.Ich bin doch nicht für jeden Penner auf der Straße verantwortlich,nur weil der meint er müsse vom Rad in mein Auto fallen.


    Na abwarten was kommt.Werde morgen dann auch mal einen Anwalt aufsuchen.


    censtar
    Was meinst du wo ich war.Ich habe doch gesagt das der Typ schon die halbe Straße in Beschlag hatte.


    Zum 1. Absatz: Doch bist Du. Gegenseitige Rücksichtnahme ist das A und O.


    zu dem Absatz an mich: Dann hättest Du dort schlicht und einfach nicht überholen dürfen.

  • Ja meinst du, weil der die Strße blockiert fahre ich ihm Kilometerweit hinterher.Der hat ja nicht mal anstalten gemacht,irgendwie weiter rechts zu fahren.Un der hat sicher gemerkt,das ich da war.Im übrigen war da keine Kurve,einfach nur gerade Piste und halt ein Radweg.Für was die Dinger dann da sind weiß ich auch nicht :mad: ...

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Zitat

    Original geschrieben von Trauma
    Ja meinst du, weil der die Strße blockiert fahre ich ihm Kilometerweit hinterher.Der hat ja nicht mal anstalten gemacht,irgendwie weiter rechts zu fahren.Un der hat sicher gemerkt,das ich da war.Im übrigen war da keine Kurve,einfach nur gerade Piste und halt ein Radweg.Für was die Dinger dann da sind weiß ich auch nicht :mad: ...


    So wie Du es im ersten Satz beschreibst sollte im Idealfall Dein Verhalten aussehen, ja. Ich weiss selbst, dass man da oft zu neigt, dann gefährliche Überholmanöver zu starten, oft geht es gut, manchmal, wie in Deinem Fall aber nicht. Und wenn Du dem Radfahrer dann noch so entgegen getreten sein solltest, wie Du hier über die Sache schreibst, kann ich auch verstehen, dass er dann entsprechend erzürnt ist. Man darf eben nur dann Überholen, wenn eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer gänzlich ausschließbar ist.


    Und wenn Du das nicht verstanden hast, bist Du imho (soll jetzt kein Angriff sein!) nicht verkehrstauglicher als Dein Unfallgegner.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!