aber so wie er das schilder war der radfahrer mit überhöhter geschwindigkeit (die ist ja für radfahrer nie zu hoch) auf dem radweg unterwegs. als dieser dann das loch entdeckte fuhr er ohne zu gucken (was auch typisch radfahrer ist) auf die straße.
wenn er dir dabei also in die seite gefahren ist muss er ja vom radweg runtergefahren sein als du schon neben ihm warst - richtig? desweiteren ist dieser sicherheitsabstand irrelevant wenn sich der radweg klar von der fahrbahn abgrenzt (alss der radweg erhöht neben dem geweg geführt wird). hab noch nie gelernt extra die gegenfahrbahn zu benutzen weil neben meinen fahrstreifen ein radweg ist - wenn dann beiseitig radwege am rand der fahrbahn sind könnte man die straße ja kaum nutzen.
aber vor gericht ist ja immer der autofahrer der böse und der radfahren hat einen heiligenschein ... sollte der fall nun so sein wie ich ihn verstanden habe und er zeigt dich wegen körperverletzung an, kontere mit einer anzeige wegen fahrlässigkeit (/oder greifdt auch schon gefährlicher eingrff in den straßenverkehr?)
ach ja ganz wichtig, hast du überhaupt zeugen?