ZitatOriginal geschrieben von voicestream
Hast Du dafuer eine Quelle. Dies ist IMHO voelliger Unsinn. Ein Rennfahrer z.B. in der DTM kann auch nicht mit einem nicht fuer den Strassenverkehr sugelassenen Wagen auf der Strasse fahren. Also bitte etwas sachlich bleiben.
Das mit dem Radweg scheint wohl in der Tat nicht zu gelten aber:
"An meinem Rennrad habe ich keine Beleuchtung. Ist das rechtswidrig?
Für Rennräder unter 11kg Gewicht gibt es für die Beleuchtung eine Sonderregelung: Am Fahrrad selber braucht keine Beleuchtungsanlage fest installiert sein. Es genügen batteriebetriebene Front- und Schlussleuchten, die mitzuführen sind. Achtung: Diese Regelung gilt nur für Rennräder - Mountainbikes o.ä. sind von dieser Regelung ausgeschlossen!"
Der Vergleich mit der DTM hinkt im übrigen: Dort kann man auf ner Rennstrecke trainieren, mit dem Rad geht das wohl kaum, da bleibt einem ja nur die Straße... ![]()