nur weil er die Straße blockiert und offenbar auch unvorsichtig fährt, ist das nicht die Lizenz zum Umnieten... wie censtar sagt "gegenseitige Rücksichtnahme", und da Ihr die offenbar beide nicht ausgeübt habt, wäre es nur logisch, wenn Ihr beide ne Teilschuld bekommt...
Radfahrer umgefahren.Rechtliche Frage.
- Trauma
- Geschlossen
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Wenn Du vor Gericht sagst, dass der Radfahrer sowieso schon die halbe Straße in Beschlag genommen hast, hat sich der Radfahrer natürlich nicht korrekt verhalten. Du hast jedoch fahrlässig gehandelt, weil Du trotzdem überholt hast.
Fazit: Schlechte Karten vor Gericht.
P.S. Obwohl ich das dem Radfahrer gönne, weil ich mich auch immer über diese Idioten aufrege die zu blöd sind, den Radweg zu benutzen.
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Zitat
Original geschrieben von Trauma
Ja meinst du, weil der die Strße blockiert fahre ich ihm Kilometerweit hinterher.Der hat ja nicht mal anstalten gemacht,irgendwie weiter rechts zu fahren.Un der hat sicher gemerkt,das ich da war.Im übrigen war da keine Kurve,einfach nur gerade Piste und halt ein Radweg
Wie steht es eigentlich mit Zeugen? Vor Gericht kannst Du ja viel erzählen. IANAL (!), aber ich vermute, dann wird einfach gesagt, dass Du einen zu geringen Abstand gehalten habest[1], ansonsten wäre der Unfall ja nicht passiert.[1] Analog zu Höchstgeschwindigkeit != Geschwindigkeit, die man tatsächlich fahren darf.
MfG
bimmelbommel -
Zitat
Original geschrieben von Trauma
Da bleibt aber immer noch die Frage,warum blockiert der die Gasse und warum nimmt der nicht den Radweg?Das will nicht in meinen Kopf.So wie Du es beschrieben hast, geht es ja um einen Rennrad-Fahrer. Und der hat genausowenig Lust, ständig hinter anderen, langsamen Radfahrern herfahren oder Fussgängern ausweichen zu müssen, wie Du Lust hattest hinter ihm zu bleiben.
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Zeugen habe ich genug.Hinter hier mir hat es sich ja schon gestaut
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Zitat
Original geschrieben von Trauma
Wer hat denn gesagt,das ich ihn umgenietet habe.Der is mir doch reingefahren.Woe oft denn noch.Auch der Radfahrer muß doch rechts und links gucken.
Gesagt hat das keiner, aber so entrüstet wie Du hier schreibst, könnte man den Eindruck gewinnen... türlich hat der einen Fehler gemacht, wenn er nicht auf dem Radweg fährt. Türlich hat er auch nen Fehler gemacht, wenn er ohne zu gucken um das Schlagloch rumfährt. Aber offenbar hast Du auch nen Fehler gemacht, nämlich zu wenig Seitenabstand, sonst wäre es zu dem Unfall nicht gekommen...
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Zitat
Original geschrieben von Erik Meijer
nur weil er die Straße blockiert und offenbar auch unvorsichtig fährt, ist das nicht die Lizenz zum Umnieten...Sogar ganz im Gegenteil!
Wenn Trauma bereits ein ungewöhnliches Fahrverhalten des Radfahreres erkannt hat, sieht es noch VIEL schlechter für ihn aus.
Alleine schon die Aussage "Ja meinst du, weil der die Strße blockiert fahre ich ihm Kilometerweit hinterher." zeigt, dass ihm offensichtlich etwas die Reife fehlt, ein derart gefährliches Gerät wie ein KFZ zu führen.
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unwichtig
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Original geschrieben von censtar
So wie Du es beschrieben hast, geht es ja um einen Rennrad-Fahrer. Und der hat genausowenig Lust, ständig hinter anderen, langsamen Radfahrern herfahren oder Fussgängern ausweichen zu müssen, wie Du Lust hattest hinter ihm zu bleiben.Sind wir heute mal wieder als Retter der Witwen und Waisen unterwegs?

Was ist das denn bitte für eine Argumentation? Wenn eine Benutzungspflicht des Radweges existiert, spielt es überhaupt keine Rolle, ob er nun mit seiner Ei*rfeile (aka Rennrad ;)) gerne schneller fahren würde. Dann hat der Radfahrer Rücksicht auf andere Radfahrer und Fußgänger zu nehmen.
Trauma: Um eine Teilschuld wirst du wohl nicht herumkommen, wie hoch die ausfallen wird, dürfte wohl am Talent deines Anwaltes/deiner Argumenation/Zeugenaussagen etc. liegen.
senderlisteffm: Erzähl mir bitte nicht, dass du ihm 5Km mit 30 km/h hinterhergefahren wärst. Das glaubt dir kein Mensch.
Es beweist doch eine viel größere Unreife, wenn der Radfarer meint, trotz Radweg und Auto hinter ihm, permanent die ganze Straße blockieren zu müssen.
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