ZitatOriginal geschrieben von Siemensanier
Probelm ist und bleibt.
Nach Artikel 14 GG Abs. 2
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (Absatz zur Sozialpflichtigkeit / Sozialbindung des Eigentums)
Und genau dieser Pflicht kann man ab einer gewissen Größe des Eigentums alleinig gar nicht mehr nachkommen!
Dafür sorgt schon das Finanzamt.
Mit 15% Körperschaftssteuer zzgl. ca 15% Gewerbesteuer vom Gewinn bei gleichzeitigem Risiko des Totalverlustes sollte die Allgemeinheit zufriedengestellt sein.