Spurwechsel auf Autobahn

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Auf der Autobahn gilt das nicht. Wäre ja auch blöd. Wenn ich von hinten einen anfliegen sehe mit 200 - einfach den Blinker reinhauen und er muss bremsen *LOL*



    Zitat

    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


    ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Rincewind
    ;)


    :confused: häää?
    Meine Aussage ist doch richtig. Klar macht man das nicht ;) Aber wenn die Regelung, so wie es Hinniwilli schreibt gilt, dann würde ja auch das eintreten, was ich geschrieben hab ;)

  • Ich glaube bei einer Geschwindigkeit von 200 und dann ein Unfall minimiert die Schuldfrage erstmal auf "Leben oder tot".

    Fatal error in reality!
    Reboot universe?

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Toll, dass man Führerscheininhabern den wichtigsten Grundsatz erläutern muss... :rolleyes:


    Woher weißt du dass er einen Führerschein hat ;)
    Die übrigen Fragen beantwortet eigentlich die STVO
    §5, Absatz 7): Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.
    => Trifft wohl kaum auf Autobahnen zu.
    §7, Absatz 4): Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).
    => Erklärt sich eigentlich auch von selbst
    §/, Absatz 5): In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichungsanzeiger zu benutzen.
    => Behindern scheint erlaubt zu sein :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Toll, dass man Führerscheininhabern den wichtigsten Grundsatz erläutern muss... :rolleyes:


    Nun ganz einfach: Den Führerschein besitzen, bedeutet nicht, daß man die komplette STVZO und alle anderen dazugehörigen Regelwerke auswendig zitern können muss. Wenn dem so wäre, würden ja sofort alle Rechtsanwälte fü Verkehrsrecht pleite machen. Die leben ja bekanntlich davon, daß der Normalbürger nicht alles auswendig weiß.


    Und verhältst Du Dich nur deswegen Rücksichtsvoll, weil es im Paragaph steht? Fü mich ist das ein Grundsatz, der auch gelten würde, wenn es keinen Paragraphen dafür gäbe....

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  • Zitat

    Original geschrieben von NoIdea
    §/, Absatz 5): In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichungsanzeiger zu benutzen.
    => Behindern scheint erlaubt zu sein :confused:


    Behindern bedeutet in diesem Fall aber auch gefährden. Wenn ich aus 200km/h abremsen muss, weil einer mit 120km/h links rüberzieht, ist das für mich nicht nur einer Behinderung, sondern sogar eine Gefährdung!

    Statt zu klagen, dass wir nicht alles haben, was wir wollen, sollten wir lieber dankbar sein, dass wir nicht alles bekommen, was wir verdienen.
    (Dieter Hildebrandt)

  • Zitat

    Original geschrieben von ralfs77
    Behindern bedeutet in diesem Fall aber auch gefährden. Wenn ich aus 200km/h abremsen muss, weil einer mit 120km/h links rüberzieht, ist das für mich nicht nur einer Behinderung, sondern sogar eine Gefährdung!


    Sicherlich ist niemand zu einer Vollbremsung verpflichtet, wenn unmittel vor ihm jemand den Blinker setzt. Aber spätestens das 10. Auto, das einen Blinkenden überholt, hat sicherlich nicht schon zum Überholen angesetzt, als der den Blinker gesetzt hat, darf also nicht mehr überholen.

  • Habe mal gegoogelt und folgendes gefunden:


    Bussgeldkatalog:
    ..... Überholen bei unklarer Verkehrslage:
    50 € und 3 Punkte


    Urteil:
    "Eine unklare V-lage liegt bereits vor, wenn sich nicht sicher beurteilen lässt, was der Vorausfahrende sogleich tun wird. Dies ist der Fall, wenn an einem vorausfahrenden oder stehenden Fzg der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird, dies der nachfolgende Verkehr erkennen konnte u dem nachfolgenden überholenden Fzg-Führer noch ein angemessenes Reagieren - ohne Gefahrenbremsung - möglich war. (KG Berlin v. 07.10.2002 in DAR 2002,557)"

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Toll, dass man Führerscheininhabern den wichtigsten Grundsatz erläutern muss... :rolleyes:



    Toll, dass hier jemand eine Frage stellt und du gleich den *klugscheißmodus* einstellst! :o


    Gruß vom
    touri

    "Viele Menschen denken nach, wenige vor!"

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