"ebay-Hijacker" war ein 19 jähriger Schüler

  • Also ich habe das folgendermaßen verstanden: Er hat die Übernahme beantragt. In solchen Fällen bekommt der Besitzer der Adresse Post, in der er gefragt wird, ob das seine Richtigkeit hat. Schweigen ist Zustimmung. eBay hat geschwiegen und die Domain ist "ganz normal", d.h. so wie es die Internet-"Richtlinien" vorsehen bzw. es Usus ist, auf ihn übergegangen. Damit gehört ihm die Domain und wenn eBay die wiederhaben will, müssen sie eben zahlen. Wenn ich jetzt also die Domain telefon-treff.de beantrage und Carsten den zwei Aufforderungen der denic, es zu bestätigen oder abzulehnen nicht nachkommt, gehört mir die Domain. Oder wurde dieser Ablauf, den ich der Presse in diesem Fall entnehme, falsch dargestellt oder falsch von mir verstanden? (Carsten wird dazu sicher was sagen können...) :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von Abakus
    Schweigen ist Zustimmung.

    Aber nur unter Firmen.. Und auch nur, wenn die zustimmende Firma davor ein Angebot verlangt hat.


    Es ist nunmal so, er hat was beantragt, was ihm nicht zusteht. Und so etwas ist nun mal Betrug, obs dem einen oder anderen hier passt oder nicht.
    Das hat nichts damit zu tun ob er 19 ist, oder das ihm die derzeitige Rechtslage solche Möglichkeiten zulässt, sondern damit, dass es sich hierbei um eine Straftat handelte.
    Dementsprechend muss er nun die Konsequenzen tragen, und wenn das nun die Forderungen in Millionenhöhe sind, hat er einfach ein Problem...

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • Ich habe gerade mal bei meinem Hoster nachgesehen.
    Man gibt dort einfach die gewünschte Domain ein, bekommt die Nachricht, das diese bereits vergeben ist und kann einen KK beantragen.
    Man wird hier nicht gefragt, ob man die Rechte an der Domain hat, o.ä.

  • Zitat

    Original geschrieben von Fockx
    Es ist nunmal so, er hat was beantragt, was ihm nicht zusteht. Und so etwas ist nun mal Betrug,(...)


    Das ist eben die Frage, ob es ihm zustand, den Antrag zu stellen. Denn wenn es korrekt ist, dass


    Zitat

    (...) ihm die derzeitige Rechtslage solche Möglichkeiten zulässt, (...)


    war es eben kein Betrug und

    Zitat

    Dementsprechend muss er nun die Konsequenzen tragen, und wenn das nun die Forderungen in Millionenhöhe sind, hat er einfach ein Problem...


    ist hinfällig. ;)


    Die Frage ist doch: Kann man einfach so einen KK beantragen (nach LordExcaliburs Posting scheint es mir so) und ist der Domain-Inhaber (oder der Hoster) in der Pflicht abzulehnen (scheint mir auch so zu sein, sonst wäre eBay nicht umgezogen). Vorstellen kann ich mir das zwar irgendwie auch nicht, aber dann müsste doch irgendwo stehen: KK-Antrag nur möglich, wenn Sie dem Besitzer die Rechte abgehandelt haben! :confused:

  • Ich verstehe es auch nicht ganz.


    Ein KK-Antrag ist ja kein Verbrechen.


    Je nach Provider bekommt der Eigentümer der Domain eine eMail oder einen Brief mit
    dem entsprechenden Formular (welches unterschrieben werden muss), bei einigen Providern kann der KK auch direkt im Kundenmenü bestätigt oder abgelehnt werden.
    Reagiert der Eigentümer nicht, bleibt er natürlich trotzdem Besitzer - außer
    er ist dauerhaft unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar (falsche Angaben - siehe Snakecity).


    Entweder hat also die Denic direkt ausgeführt (was ich mir nicht vorstellen kann), der Provider von eBay zugestimmt oder jemand eine Unterschrift gefälscht.

  • mir kommt das auch ziemlich merkwürdig vor, 1und1 haben bei uns im büro rumgemeckert weil ich den kk-antrag mit i.a. (eselsunterschrift) abgesegnet habe ... das es bei ebay so leicht geht? ... kann ja keiner ahnen...

    Mitglied NR. 17 im S///-Lampenbesitzer-Club

  • Wenn jemand einen KK-Antrag über irgendeine Domain stellt, muss der neue Provider prüfen, ob die Daten des Antragsstellers mit denen des eingetragenen Admin-C der Domain übereinstimmen.


    Wenn ja -> Antrag wird gestartet.


    Wenn nein, muss der neue Provider beim alten Provider anfragen, ob bei ihm ein Antrag auf Besitzerwechsel des alten Besitzers über die Domain eingegangen ist.


    Wenn ja -> Antrag wird gestartet.
    Aber auch, wenn der alte Provider nach einigen Tagen aber nicht antwortet, wird dies als Zustimmung betrachtet und der Antrag wird gestartet.


    Sofern er den KK-Antrag unter seinen richtigen Daten gestellt hat, hat er nichts Unrechtes getan.

    Schuld ist entweder der Provider bei dem ebay ist oder ebay selbst, weil keiner auf die Anfrage reagiert hat.

    r=3,16 km


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