Meine Freundin hatte nen Unfall - wie seht ihr die Sache?

  • Einen Gruß an alle TTler.
    Ihr spekuliert doch so gerne, da hab ich euch doch nen leckeren Schmanckerl von heute morgen zu berichten. :D


    Meine Freundin rief mich heute morgen gegen 6:10 Uhr an, sie hätte einen Unfall auf der in der Nähe liegenden Bundesstraße. Ich natürlich sofort hingepretzt um nach ihr zu sehen. Zum Glück ist ihr nix passiert. :)


    Nun zum Hergang:
    Sie fuhr gegen 6:05 Uhr auf der besagten Bundesstraße. Es war dunkel und es regnete. Meine Freundin fuhr die angegebenen 70 km/h wie erlaubt. Es regnete nicht stark, sondern es war er so ein leichter Nieselregen.
    Sie sah vor sich ein Fahrzeug das scheinbar Rückwertsfuhr. Sie bremste (dank nicht vorhandenem ABS) und knallte dann dem vordermann mit ner schönen Wucht rein. Der Wagen der Dame schaut nach nem Totalschaden aus, denn die ganze Karosserie ist verzogen (sie konnte nichtmal mehr die hintertüre aufmachen). Der Wagen meiner Freundin sieht ebenfalls übel aus, ich schätze mal Reperaturen von knapp 2.000 €. Sie war natürlich fertig mit den Nerven, auch wenn ich das so flapsig hier erzähle ;)


    Problem:
    Sie hat erstmal kein Auto. Soweit so gut, meins steht ja auch noch zur Verfügung.


    Die Polizei die gerufen worden ist (ich war übrigens eher da als die Polizei) nahm den Schaden auf, meine Freundin ist die Schuldige und musste 35 € Verwarngeld bezahlen (ich hab extra nachgefragt ob die Bezahlung kein Schuldeingeständnis darstellt - wurde verneint).
    Die Frau die Rückwärtsgefahren ist sagte mir gegenüber und auch gegenüber der Beamten sie sei Rückwertsgefahren, weil dort jemand an der Straße gelegen hätte mit nem Fahrrad. Nachträglich konnte natürlich keiner ausgemacht werden, war ja auch sehr früh. Gesehen wurde jedenfalls keiner in der Nähe.


    Was meint ihr, welche Chancen hat sie bzw. wir? Da der Wagen nur ne Teilkasko hatte (12 Jahre altes Auto, aber gut lief er die ganze Zeit) würde sie auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Ihr Versicherungsberater meinte, sie solle erstmal abwarten ob sich die andere Person melden würde (was sie sichelrich tun wird).
    Sie geht heute Mittag wohl zum Anwalt (was ich ihr geraten habe), denn meiner Meinung nach muss man auf einer Bundesstraße nicht damit rechnen, das jemand rückwerts fährt, vor allem im Dunkeln, wo kleine Lichter sowieso kaum wahrnehmbar sind.


    Wie seht ihr die Sache? Aus freundlicher Geste heraus habe ich natürlich die ältere Dame (mitte 50 schätz ich mal) nach Hause gefahren, sie hat während der ganzen Fahrt kaum was gesagt (evtl. Schock oder so).


    Ich weiß meine Freundin wird ebenfalls ne Teilschuld kriegen, aber irgendwo sehe ich nicht ein, dass sie 100% schuldig ist.


    Wie gesagt, sagt mal was ihr davon haltet?


    Danke fürs lesen und posten ;)


    Dominik

  • Also ich hätte die 35 € nicht bezahlt. Die Dame ist doch Schuld wenn sie rückwärts fährt!


    Hoffentlich dreht man deiner Freundin da keinen Strick draus weil sie das Geld bezahlt hat.


    Wieso stellt die Polizei deine Freundin eigentlich als die Schuldige hin?

    Wenn die Segel nicht mehr glänzen, wenn die Winde nicht mehr wehen
    Werd ich um zu dir zu kommen über Ozeane gehen.

  • Wichtig ist, das die Dame auch noch später sagt, das sie rückwärts gefahren ist und nicht Deine Freundin einfach ausgefahren ist.


    Ist den aufgenommen worden, das die Frau Rückwertsgefahren ist, weil dann wundert mich das Deine Freundin das Verwarngeld bezahlen muss.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNet GmbH & Co KG

    info@KJnet.de Bitte das PM Postfach bei Angeboten nicht fluten. Bestellungen sind nur über die angegeben eMailadressen gültig.

  • Ab zum Anwalt.
    Ich denke, Teilschuld wird Deine Freundin kriegen, wie hoch kann aber nur ein Fachanwalt sagen. Es ist halt auch die Frage, ob es in einer Kurve oder auf gerader Strecke war, ob die Sicht normal oder eingeschränkt war etc. Grundsätzlich ist es aber so, dass man immer so fahren sollte, um rechtzeitig bremesen zu können

  • Wie kann den die alte Dame aus heiterem Himmel rückwärts fahren?? und warum tut sie das? wenn einer auf der straße liegt steht was auch immer bringt es nichts wenn die rückwärts fährt oder?


    und warum hat deine freundin nicht eher gebremst? autos haben doch licht und wenn ich sehe das in 100-200 metern vor mir einer steht dann brems ich doch mal langsam!?!

    Phone: K750i + 6310 (Auto)

  • Spekulation: Rückwärtsfahren ist auf Bundesstraßen zwar unüblich, aber erlaubt. Ergo: 100 % Schuld bei deiner Freundin. Aaaaber: Es sei denn, die Dame hat die nötige Sorgfalt bei der Rückwärtsfahrt vermissen lassen, z. B. Rückwärtsfahrt vor einer unübersichtlichen Kurve. Dann wäre sicherlich eine Teilschuld angebracht. Aber auf freier Strecke? No way...


    Edit: Boah ey, bin ich lahm...

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  • Ich glaube, dass man anhand der Infos, die wir von Dir hier aus dritter Hand bekommen haben, sowieso nur wild spekulieren können.


    Du warst nicht dabei und hast es auch nur von Deiner Freundin erzählt bekommen, und wir waren noch viel weniger dabei. Auf welcher Basis bzw. zu welchem Zweck sollen wir also spekulieren?


    Das einzig Sinnvolle ist (wie bereits geraten) der Gang zum Anwalt. :)


    Und BTW: es heisst "rückwärts gefahren". Bei "Rückwertsgefahren" (sic!) schüttelt es mich... ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von DeXTRa
    Also ich hätte die 35 € nicht bezahlt. Die Dame ist doch Schuld wenn sie rückwärts fährt!


    Hoffentlich dreht man deiner Freundin da keinen Strick draus weil sie das Geld bezahlt hat.


    Wieso stellt die Polizei deine Freundin eigentlich als die Schuldige hin?


    Ich habe extra den Beamten gefragt ob das ein Schuldeingeständnis ist. Er verneinte mir das. Also gehe ich davon aus, das ihr daraus kein Strick gedreht worden ist. Ihr wurde ja auch gesagt, dass sie vom Eindruck eher, meiner Freundin die Schuld geben. Die Dame sagte auch gegenüber der Polizei, dass sie rückwärts gefahren sei, wegen dem vermeintlichen Typen der am Straßenrand lag.
    Der Beamte schaute nur unglaubwürdig, in etwa so :rolleyes: aber "Schuld" ist ja relativ.
    Es gibt bei einem Unfall ja einen Bogen wo die Unfallbeteiligten aufgeführt werden. Dort steht (lt. meinem Unfall damals O-Ton Anwalt) "der von der Polizei gehaltene Schuldige" an erster Stelle. Das ist in diesem Fall meine Freundin.


    Die Beamten kamen übrigens von der Nachtschicht, was man ihnen auch angemerkt hat. Sie werden sicherlich später keine Aussage machen könnten (ist ja logisch), aber ich war ja bei dem Gespräch ebenfalls dabei. Weiß nur nicht ob ich nicht als "befangen" gelte, weil sie mir ja sehr nahe steht ;)

  • So ganz nebenbei: Wurde eigentlich ein Alkoholtest (bei beiden Beteiligten) durchgeführt? Wenn die Dame "weiße Mäuse" (Radfahrer) sieht, die nicht da sind würde ich dies für angemessen halten.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Ich glaube, dass man anhand der Infos, die wir von Dir hier aus dritter Hand bekommen haben, sowieso nur wild spekulieren können.


    Du warst nicht dabei und hast es auch nur von Deiner Freundin erzählt bekommen, und wir waren noch viel weniger dabei. Auf welcher Basis bzw. zu welchem Zweck sollen wir also spekulieren?


    TTler spekulieren doch gerne. sieht man doch schon an der Anzahl der Posts :D


    Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Und BTW: es heisst "rückwärts gefahren". Bei "Rückwertsgefahren" (sic!) schüttelt es mich... ;)


    Sorry, hatte wohl mehr als einen :gpaul:


    Zitat

    und warum hat deine freundin nicht eher gebremst?


    Ich vermute mal, das man bei Nieselregen, und Dunkler umgebung (damit meine ich komplett dunkel) und gegenverkehr 1. nicht genau sieht was da vorne passiert zum anderen: Was wäre wenn die Dame nicht rückwärts gefahren wäre? Hätte meine Freundin frühzeitig zum stehen kommen können? Das ist die Frage die ich mir dabei Stelle. Sie sagt ja selber, sie hatte den Eindruck, das bei der Vollbremsung es noch passen würde (sprich sie kommt dahinter zum stehen). Nützt einem aber nix, wenn einem einer entgegenkommt. Desweiteren ist beim Rückwertsfahren nur ein kleines weißes Lichtlein an + die normalen Scheinwerfer und Rückblendlichter. Bremslichter waren ja nicht an, was die Sache natürlich erschwert.
    Meine Freundin ist in der Hinsicht echt pingelig, sie hält wirklcih den halben Tacho Abstand etc. Wer sie kennt, weiß, dass sie eine vorsichtige Fahrerin ist (liegt wohl auch daran, dass sie bei Gericht arbeitet und sowas eben gefordert wird).


    Wie gesagt für mich ist die Sache nicht so eindeutig. Bin trotzdem über jegliche Spekulation dankbar.

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