Ich persönlich finde das ziemlich übertrieben.
...
Ich gebe dir grundsätzlich Recht. Im konkreten Fall muss ich meine oben gemachte Aussage revidieren, nachdem ich mir die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten durchgelesen habe. Hätte jemand manuell den Kredit abgelehnt, wäre es nicht zum Bußgeld gekommen.
Eine automatisierte Entscheidung ist eine Entscheidung, die ein IT-System ausschließlich auf Grundlage von Algorithmen und ohne menschliches Eingreifen trifft. Für diesen Fall sieht die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) spezielle Transparenzpflichten vor. So müssen personenbezogenen Daten in einer für die betroffenen Personen nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden. Betroffene Personen haben einen Anspruch auf Erläuterung der nach einer entsprechenden Bewertung getroffenen Entscheidung. Beantragen betroffene Personen bei den Verantwortlichen eine Auskunft, müssen diese aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik hinter der automatisierten Entscheidung erteilen.
Die DKB wusste das (oder sollte es zumindest wissen) und hat dennoch dagegen gehandelt. Von daher geht das Bußgeld für mich in Ordnung. Für die DKB scheinbar auch, denn man hat es akzeptiert ohne dagegen zu klagen. Man könnte ja fast von Vorsatz ausgehen.