ja ja das böse butterflymesser ![]()
manche sachen kann man eben wohl nicht logisch begründen.....
im augenblick des gebrauchs wird sich ein potentieller messerstecher leider bestimmt nicht daran entsinnen, daß ein küchenmesser eigentlich nicht als waffe konzipiert wurde.....
so wie ich das sehe fallen auch sogenannte rambo messer (viel größer und gefährlicher) nicht unter dieses gesetz....
wie gesagt, den verbot vom mitführen könnte man noch verstehen...
aber ob ich meinen apfel zuhause mit einem küchemesser, mit einem butterflymesser, mit einem rambo messer oder mit einem schwert schäle sollte der polizei egal sein.