Geheime Vaterschaftstests verbieten?

  • Ihr habt es wahrscheinlich heute auch schon in der Zeitung gelesen, in TV oder Radio gehört. Das Bundesverfassungsgericht berät heute darüber, ob geheime Vaterschaftstests ohne Wissen der Mutter rechtmäßig sind oder künftig verboten werden, wie es die Bundesjustizministerin Zypries fordert.


    Ein guter Anlass also, in einem von Männer dominierten Board, mal nach den Meinungen zu fragen.


    Wir müssen uns wohl nichts darin vormachen, dass Frauen genauso oft fremdgehen wie Männer und es mit Sicherheit sehr untergeschobene Kinder gibt. Hat ein Mann das Recht, wenn er einen Verdacht hat, selbst tätig zu werden und die DNA seines Kindes mit seiner eigenen vergleichen zu lassen, auch wenn die Mutter darüber infomiert ist?


    Ich bin da etwas zwiegespalten. Einerseits finde ich, dass man, Biologie hin oder her, der Vater ist, wenn man ein Kind großgezogen hat und dann im Falle einer Trennung auch die finanzielle Verantwortung für das Kind und die Mutter hat. Andererseits gibt es ja auch Situationen, in denen der vermeintliche Vater und Mutter schon vor der Geburt getrennt waren und der Vater sich sehr gerne um "sein" Kind kümmern würde, die Mutter aber nur Kohle will und ansonsten das Kind dem "Vater" entzieht. Hier wiederum finde es ich durchaus angebracht, dass der "Vater", der in dieser Konstellation ja wirklich nur noch zum Zahlmeister degradiert wird, einen DNA-Test veranlasst.


    Zu bedenken ist natürlich auch, dass wenn der heimliche DNA-Test durch das BVerfG legitimiert werden sollte, zu befürchten ist, dass Familien zerbrechen und der Mann, weil er seiner Frau schon immer misstraut hat, jetzt Jahre später einen DNA-Test machen lässt. Und es gibt sicher auch Frauen, die selbst gar nicht wissen, ob der Vater ihres Kindes jetzt der Partner oder doch der Seitensprung war.


    Schwieriges Thema. Ich denke, die Mutter müsste zumindest gefragt werden, damit sie eine Chance hat, von sich aus die Karten auf den Tisch zu legen. Wenn sie den Test verweigert und der Mann einen begründeten Verdacht hat, sollte IMO das Jugendamt als Vormund des Kindes entscheiden, denn das Kind muss ja auch gefragt werden, ob ihm DNA-Material für solch einen Test entnommen wird.

    23.05.2009, 17:18 Uhr...VfB Stuttgart nach 3:1 in München Deutscher Meister 2009, Diego beendet in seinem letzten Spiel für Werder Wolfsburger Titelträume...

  • hallo,


    ich habe das die tage auch gelesen...


    ich bin eindeutig der meinung, dass der vater das recht haben sollte einen Test durchführen zu lassen.


    auf der anderen seite, wenn ich als vater einen test machen möchte und meine frau sagt: nein... hhm.. was denk ich denn da?


    welches recht der frau wird da eigentlich verletzt? das recht fremd zu gehen und dann dem ehemann ein fremdes kind unterzuschieben... ?

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

  • Also ich kann die Bedenken bzgl. der Vaterschaft nur zu gut verstehen. Wäre ich Vater und hätte Zweifel, würde ich auf jeden Fall einen Vaterschftstest vornehmen lassen.


    Was soll das für eine Art von Beziehung sein, in der die Frau dir ein Kind unterjubelt, das du dann großziehst? Wenn sie es wirklich ernst meint mit der Partnerschaft, würde sie nicht fremdgehen oder, falls es doch aus irgendwelchen Gründen passiert ist, es dem Partner sagen (jedenfalls wenn ein Kind daraus entsteht).

    Richard Rogler: "Bei der Fußball-WM habe ich mir Österreich gegen Kamerun angeschaut. Warum? Auf der einen Seite Exoten, fremde Kultur, wilde Riten - und auf der anderen Seite Kamerun!"

  • @ morphium:


    ich möchte gar nicht wissen, wieviel kinder nicht vom leiblichen vater grossgezogen werden, ohne das er das weiss.

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

  • Ich finde, dass beide Elternteile, also sowohl Vater als auch Mutter, das Recht haben zu verifizieren, ob ihr Kind wirklich von ihr/ihm ist. Da sich die Frage bei der Mutter nicht wirklich stellt ;), betrifft das Ganze also nur Väter. Wobei natürlich auch Konstellationen denkbar sind, in denen auch Mutter zwar weiß, dass sie die Mutter ist, nicht aber, wer der Vater ist... :D


    Nachdenkenswert wäre also allenfalls, ob zu einer solchen Untersuchung der jeweilige Partner zustimmen müsste, sie also nur von beiden zusammen beantragt werden können sollte. Falls nicht, müssen aber natürlich beide, also Mutter und Vater, jeweils das Recht einer heimlichen Prüfung haben.


    Die genannten Nachteile, die eine solche Prüfung bei negativer Auskunft grundsätzlich mit sich bringt, sind zweifellos nicht von der Hand zu weisen, müssen aber IMHO allesamt hinter dem Recht auf das Wissen, von wem ein Kind nun ist, zurücktreten.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!


  • Ja, ich frage mich auch, was die Rechte der Mutter damit zu tun haben. Denn für den Test braucht man ja kein DNA-Material der Mutter. Ich denke, wie ich gesagt habe, die Mutter sollte als Erziehungsberechtigte ein Informationsrecht haben, damit sie von sich aus sagen kann, dass es möglicherweise einen anderen Vater gibt und eine Chance hat, die Sache zu bereinigen, bevor es durch ein Testergebnis eskaliert, aber wenn sie widerspricht, ist IMO das Kind gefragt. Und wenn das Kind eben z.B. <14 ist und nicht selbst entscheiden kann, dann das Jugendamt.


    Man merkt an dem Gesetz jedenfalls, dass unsere Justizministerin eine Frau ist...

    23.05.2009, 17:18 Uhr...VfB Stuttgart nach 3:1 in München Deutscher Meister 2009, Diego beendet in seinem letzten Spiel für Werder Wolfsburger Titelträume...

  • hi,
    na dann ich auch mal:


    Frauen wissen, dass das Kind von ihnen ist, manchmal halt nicht, von wem der andere Teil kommt.


    Bevor ich als Mann nun die erheblichen finanziellen Auswirkungen zu tragen habe, sollte ich bei Verdacht schon eher die Möglichkeit haben, diesen zu verifizieren bzw. zu falsifizieren.


    Einwilligung der Mutter bedeutet ein erhebliches Konfliktpotential, das nicht unbedingt sein muß. Wenn das Kind von "ihm" ist, ist alles in Ordnung und die- gewiss nicht vertrauensfördernde -Situation der offfiziellen Klärung kann vermieden werden.


    Insofern halte ich es als evt. mal potentiell Betroffener für eine praktikablere Lösung als die über Jugendamt etc.


    greetz
    cm

  • Vielleicht ließe sich vieles auch von vorneherein lösen, wenn beide Elternteile unter Eid die Elternschaft in der Geburtsurkunde bestätigen müssten. Ich denke, manche wissende Mutter, die ihrem Partner ein Kind unterschieben wollte, würde bei einem Eid, der im Falle des Meineds erhebliche Strafen nach sich zieht, durchaus überlegen, ob sie nicht doch die Wahrheit sagen will.


    Bei all dem darf man natürlich aber auch das Wohl des Kindes nicht vergessen. Wenn ich als Mann ein Kind großgezogen und aufwachsen gesehen habe, alles miterlebt habe, von der Geburt, dem ersten Schultag, wie es erwachsen geworden ist, dann ist das mein Kind, egal ob sich irgendwann herausstellt, ob das mein leibliches Kind ist oder nicht. Ich befürchte, dass viele Männer aus Frust über die nicht mehr funktionierende Beziehung/Ehe ihr Kind im ersten Moment dann quasi verstoßen könnten und was das für ein Schaden bei den Kindern ausrichtet, kann sich ja wohl jeder ausmalen.


    Deswegen ist es müßig, über das Wohl der Frau nachzudenken, sondern viel mehr über das Wohl des betroffendes Kindes nachzudenken.

    23.05.2009, 17:18 Uhr...VfB Stuttgart nach 3:1 in München Deutscher Meister 2009, Diego beendet in seinem letzten Spiel für Werder Wolfsburger Titelträume...

  • Zitat

    Original geschrieben von SpeedTriple
    Nur mal so nebenbei: Gibt es eine Strafe für die Frau, falls sie einem Mann ein Kind unterjubelt?


    Zitat


    § 169 StGB
    Personenstandsfälschung
    (1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsbüchern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Der Versuch ist strafbar.


    Tja,
    rotzgrün ist sich ja nun nicht einig ob und wie und überhaupt. Meiner Ansicht nach muss der geheime Vaterschaftstest möglich bleiben, ich denke er muss sogar gerichtsverwertbar werden.


    cu

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