ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Das verstehe ich so noch nicht ganz.
Wofür soll der Test sein?
Meine eher eine DNA-Bestimmung; nicht einen Test aufgrund von Vaterschaftszweifeln
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ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Das verstehe ich so noch nicht ganz.
Wofür soll der Test sein?
Meine eher eine DNA-Bestimmung; nicht einen Test aufgrund von Vaterschaftszweifeln
Und in zehn Jahren heisst es dann:
Bei der Krankenversicherung:
"Tut uns leid Herr XY aufgrund ihres DNA-Materials besteht die potentielle Möglichkeit, dass sie in 4 Jahren an der YZ-Krankheit leiden, wir können sie daher nur zu einem geringfügig höheren Satz von 2000€ im Monat versichern..."
Beim Arbeitgeber:
"Tut uns leid Herr XY aufgrund ihres DNA-Materials lässt sich erkennen, dass Sie nur bis zum ihrem 53. Lebensjahr in der Lage sein werden den angebotenen Job auszuüben, Sie verstehen sicher, dass wir aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten daher einen Bewerber bevorzugen müssen, dessen Prognose auf 63 Jahre geht..."
Bei der Bank:
"Ihren Kredit für den Hausbau würden wir ihnen gerne geben, allerdings ist abzusehen, dass sie bereits 7 Jahre vor dem Abzahlungstermin versterben werden, Sie verstehen daher sicher, dass wir im Intersse unserer anderen Kunden ihren Antrag ablehen müssen..."
Usw. Usw.
Ok das ist jetzt sehr überspitzt dargestellt, aber daher sollte man mit solchen Dingen doch sehr vorsichtig und zielgerichtet umgehen
CH
Ich denke, das so ein Gesetzvorschlag doch ganz richtig ist.
Es geht ja nicht darum Vaterschaftstests zu verbieten, was imho eine schlechte Idee wäre, sondern nur um geheime Tests ohne wissen des anderen. Sowas gehört sich imho auch verboten.
Wer berechtigte Zweifel an einer Vaterschaft hat, kann ja ne Vaterschaftsklage machen, dann wird der Richter ohnehin einen Vaterschaftstest anordnen.
Wenn dir z.B. was geklaut wird, darfst du ja auch nicht von allen potentiellen Verdächtigen ohne deren Wissen Fingerabdrücke oder DNA Spuren sichern und auswerten.
Ausserdem sind private DNA Tests, bei denen das Materiel durch Laien gesammelt wird sowiso mit Vorsicht zu geniessen. Einerseits könnes da öfter Fehler auftreten, zum anderen gibt es wohl genauso wie es Frauen gibt, die Männer abzocken wollen, wohl auch Männer, die vielleicht den Test fälschen wollen (nimmt man halt ne Probe von jemand der bestimmt nicht der Vater ist) um sich vor berechtigten Unterhaltszahlungen zu drücken.
ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Wer berechtigte Zweifel an einer Vaterschaft hat, kann ja ne Vaterschaftsklage machen, dann wird der Richter ohnehin einen Vaterschaftstest anordnen.
Wobei erst ein triftiger Grund angeführt werden muß, ohne weiteres wird dieser nicht angeordnet, nur weil man glaubt nicht der Vater zu sein, bzw. hierzu Indizien besitzt! Mann muß dies quasi erst beweisen, damit er das recht auf einen test bekommt! Das kann es nicht sein!
ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Ausserdem sind private DNA Tests, bei denen das Materiel durch Laien gesammelt wird sowiso mit Vorsicht zu geniessen. Einerseits könnes da öfter Fehler auftreten, zum anderen gibt es wohl genauso wie es Frauen gibt, die Männer abzocken wollen, wohl auch Männer, die vielleicht den Test fälschen wollen (nimmt man halt ne Probe von jemand der bestimmt nicht der Vater ist) um sich vor berechtigten Unterhaltszahlungen zu drücken.
Wobei dieser sicherlich für das Gericht wiederholt werden müßte!
Merkwürdig finde ich übrigens die Begründung des Gerichts: Eine heimliche Prüfung würde die Persönlichkeitsrechte des Kindes berühren.
Haben nicht aber Kinder ohnehin nur eingeschränkte Persönlichkeitsrechte? Die Eltern als Erziehungsberechtigte haben zahlreiche Verfügungsgewalten über ihre Kinder, die deren Persönlichkeitsrechte genauso beschränken, wo es aber offenbar ganz normal ist.
Persönlichkeitsrechte gelten für Kinder und Erwachsne gleich, nur kann z.B. ein Säugling z.B. sein Persönlichkeitsrecht schlecht allein vertreten.
ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Merkwürdig finde ich übrigens die Begründung des Gerichts: Eine heimliche Prüfung würde die Persönlichkeitsrechte des Kindes berühren.
Haben nicht aber Kinder ohnehin nur eingeschränkte Persönlichkeitsrechte? Die Eltern als Erziehungsberechtigte haben zahlreiche Verfügungsgewalten über ihre Kinder, die deren Persönlichkeitsrechte genauso beschränken, wo es aber offenbar ganz normal ist.
Stimme da BigBlue007 voll und ganz zu.
Zumal in dem einen Fall ein ausgekauter Kaugummi des Kindes und der Speichel des (nicht leiblichen Vaters) zum Vergleich hergenommen wurden.
Und als kleine Anmerkung noch: Die Mutter weißauf jeden Fall, dass das Kind von ihr ist!
ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Persönlichkeitsrechte gelten für Kinder und Erwachsne gleich, nur kann z.B. ein Säugling z.B. sein Persönlichkeitsrecht schlecht allein vertreten.
Warum kann aber der erziehungsberechtigte Vater nicht das Persönlichkeitsrecht des Kindes vertreten, wenn er meint, dass das Kind ein Recht darauf hat, zu erfahren, ob er sein Vater ist, obwohl die Mutter ihm das verschweigen will?
Was nebenbei zu der Frage führt, wie es eigentlich aussieht, wenn der Mutter das Sorgerecht entzogen wurde...
ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Persönlichkeitsrechte gelten für Kinder und Erwachsne gleich, nur kann z.B. ein Säugling z.B. sein Persönlichkeitsrecht schlecht allein vertreten.
Eben nicht. Das wars ja, was ich sagen wollte.
Also theoretisch sicher, aber wie oben schon gesagt ist doch das Persönlichkeitsrecht eines Kindes IMMER eingeschränkt. Wenn das Kind abends bis 23.00 Uhr unterwegs sein will und die Eltern verbieten ihm das, dann beschränkt dies ebenfalls das Persönlichkeitsrecht des Kindes - völlig zu Recht und vor allem völlig legalerweise.
Ein Kind kann halt nunmal nicht machen, was es will. Seine Persönlichkeitsrechte werden durch das Sorgerecht der Eltern, also dadurch, dass diese in weiten Teilen über das Kind bestimmen können, durchaus beschränkt. Warum nun ausgerechnet hier das ohnehin nicht vorhandene unbeschränkte Persönlichkeitsrecht eines Kindes vorgeschoben wird, ist mir nicht so ganz klar.
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