Geheime Vaterschaftstests verbieten?

  • Zitat

    Original geschrieben von SpeedTriple
    Nur mal so nebenbei: Gibt es eine Strafe für die Frau, falls sie einem Mann ein Kind unterjubelt?


    hi,
    lt. spiegel Artikel zu dem Thema ist das strafbar. Leider habe ich keinen § zur Hand :rolleyes: (edit: aber zeitgleich der General :top: )


    greetz
    cm

  • Was ist aber z.B. wenn sich die "Eltern" vor der Geburt trennen, und der Mann viele Jahre seinen finanziellen Anteil leistet. Jetzt stellt sich auf einmal heraus, dass er gar nicht der Vater ist. Wie wird dann verfahren? Hat der Mann ein Recht auf "Schadenersatz" gegenüber der Mutter, die ihm das Kind untergejubelt hat? Ich meine eine Mutter, deren Kind in der Klinik vertauscht wurde, würde doch auch die Klinik verklagen. Also wenn ich in solch einer Situation wäre und von der Entwicklung "meines" Kindes nichts mitbekommen hätte, sondern nur meine regelmäßigen Überweisungen getätigt hätte, wäre ich doch sehr verärgert.

  • Zitat

    Original geschrieben von Alli
    Was ist aber z.B. wenn sich die "Eltern" vor der Geburt trennen, und der Mann viele Jahre seinen finanziellen Anteil leistet. Jetzt stellt sich auf einmal heraus, dass er gar nicht der Vater ist. Wie wird dann verfahren? Hat der Mann ein Recht auf "Schadenersatz" gegenüber der Mutter, die ihm das Kind untergejubelt hat?...


    Nun,
    wenn der Straftatbestand der Personenstandsfälschung erfüllt ist und ein Gericht ein entsprechendes Urteil gegen die Kindesmutter gefällt hat, kann der vermeintliche Kindsvater natürlich eine Zivilklage auf Schadensersatz anstreben.
    Aber ich bin kein RA ;) .

  • Zitat

    Original geschrieben von GeneralCuster
    Nun,
    wenn der Straftatbestand der Personenstandsfälschung erfüllt ist und ein Gericht ein entsprechendes Urteil gegen die Kindesmutter gefällt hat, kann der vermeintliche Kindsvater natürlich eine Zivilklage auf Schadensersatz anstreben.


    So ist es, wobei die Mutter das Kind wissentlich untergeschoben haben muss.
    Sofern beide Elternteile zunächst davon ausgehen, dass es ein gemeinsames Kind ist gibt es keinen Schadensersatz bzw. dann ist es auch keine strafbare Handlung.


    Ich verstehe in diesem Zusammenhang unsere Politik mal wieder nicht:


    Da wird Zeit, Energie und Geld in ein Thema verpulvert, welches doch eigentlich völlig überflüssig ist.
    Wenn ich als vermeindlicher Vater einen berechtigten Zweifel an der Vaterschaft habe und um einen Test bitte, was soll die Frau denn da sagen?
    Sofern sie ein reines Gewissen hat, kann sie dem Test ja bedenkenlos zustimmen, wenn sie allerdings ne Leiche im Keller hat und den Test verweigert, kann man sich das Geld für den Test ja schon fast sparen :D
    Gerade in einem solchen Fall müsste es ja auch möglich sein, die Zustimmung der Mutter zu "erzwingen", schließlich kann es nicht sein, dass ein unechter Vater für das Kind aufkommt, obwohl Zweifel bestehen und nur aufgrund der Weigerung der Mutter kein Test gemacht werden kann...


    CH

  • Sogar ich als Frau kann euch nur zustimme: jeder Mann sollte das Recht haben, zu überprüfen ob "sein" Kind auch wirklich sein Kinst ist. Gerade wenn die Mutter dazu kein Einverständnis gibt ist wohl die Chance am Größten, dass das Kind von einem anderen Mann ist. Warum sollte man sonst als Frau nicth einverstanden sein mit solch einem Test?!

  • Nach meinen Informationen geht es der Frau Ministerin ja nicht darum, dass ein Vater nicht wissen soll, ob er der Vater ist. Es geht darum zu unterbinden, dass hinter jemandes Rücken eine DNA - Probe dieser Person eingeschickt und analysiert wird. Und hier fällt die heimliche Vaterschaftsprüfung mit hinein.


    Eine DNA Probe soll gleich aus welcher Motivation heraus immer nur mit dem Einverständnis des DNA "Eigentümers" erfolgen dürfen. Ich hab es zumindest so verstanden.


    Insofern bin ich da durchaus zwiegespalten. Einerseits möchte ich nicht, dass der Versicherungsvertreter beim Abschluss einer RLV heimlich eine Haarprobe von mir nimmt und sie per DNA Analyse auf möglicherweise, den Versicherungsfall auslösende, Risiken untersucht, andererseits würde ich im Zweifelsfall selbstverständlich wissen wollen, ob ich der Vater bin oder nicht.

    Och danke! Und selbst so?

  • hi,
    gerade das Urteil:


    Geheime Tests sind nicht zu verwerten vor Gericht als Beweismittel.


    Quelle: [URL=http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,336437,00.html]Spiegel-Artikel[/URL]


    greetz
    cm


  • Da könnte ich doch schon wieder kotzen. Sind wir Freiwild oder sowas :mad: :rolleyes: .

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Da verstehe mal einer die deutschen Gesetze. Die Vaterschaft oder Nicht-Vaterschaft ist eindeutig durch den Test bewiesen, aber die Richter sagen: Nö, tut uns Leid, mit dem Test können Sie die Vaterschaft nicht anfechten!
    Ja, was denn nu?

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