ZitatOriginal geschrieben von supersiggi
Hausrecht halt eben....
Nein. Mit Hausrecht hat das nichts zu tun. S. zwei Postings über Deinem.
Man kann aufgrund seines Hausrechts individuellen Personen den Zutritt verwehren, aber keinen bestimmten Personengruppen aufgrund ihrer nationalen Herkunft, religiöser Zugehörigkeit usw..
Ich persönlich bin davon überzeugt, dass der Laden Trouble bekommt, wenn man an entsprechender Stelle einen Hinweis plaziert bzw. sich ein Betroffener zur Wehr setzt.
Bei allem Verständnis für berechtigte Interessen: So gehts ja nun nicht!