"In $4 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, steht folgendes unter $4.1: "O2 Germany, erbringt die Mobilfunkleistungen im Rahmen [... der]Bestimmungen."
Hauptleistungspflichten eines Vertrages prägen die Typische Eigenart dieses Vertrages.
Bei einem Mobilfunkvertrag ist die typische Eigenart die Nutzung des Netzes und das Telefonieren als solches.
Nebenleistungspflichten dienen der Vorbereitung, Durchführung und Sicherung der Hauptleistungspflichten. Sie ergänzen die Hauptleistung,
also alles, was die Telefonie unterstützt und ergänzt.
Bei der angesprochenen SMS Benachrichtigung handelt es sich eindeutig um eine Nebenleistung.
In $ 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, steht:
"Nicht genehmigungspflichtig ist eine Änderung von Entgelten für solche Leistungen, die [...] als Nebenleistungen anzusehen sind."
Es handelt sich hier eindeutig um eine nicht genehmigungspflichtige Änderung und berechtigt nicht zur Sonderkündigung oder sonstigen Änderungen, die sie in Ihren Briefen erwähnt haben.
Wir freuen uns, dass die Angelegenheit hiermit abschließend geklärt ist.
[MfG...]
Huch hab ich etwa den falschen Thread erwischt :o .
Aber danke, o2, das wir jetzt abschließend geklärt haben was eine Hauptleistung ist.
Allerdings sollte man erwähnen, dass auch schon damals etliche erfolgreich sondergekündigt hatten nach Abschaffung der kostenlosen Email-Benachrichtigungen. Und das hatte ja gar nichts mit der Nutzung des Netzes zu tun, die Nachrichten kamen ohne o2-Netz aufs Handy ...