O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • "In $4 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, steht folgendes unter $4.1: "O2 Germany, erbringt die Mobilfunkleistungen im Rahmen [... der]Bestimmungen."
    Hauptleistungspflichten eines Vertrages prägen die Typische Eigenart dieses Vertrages.


    Bei einem Mobilfunkvertrag ist die typische Eigenart die Nutzung des Netzes und das Telefonieren als solches.


    Nebenleistungspflichten dienen der Vorbereitung, Durchführung und Sicherung der Hauptleistungspflichten. Sie ergänzen die Hauptleistung,


    also alles, was die Telefonie unterstützt und ergänzt.


    Bei der angesprochenen SMS Benachrichtigung handelt es sich eindeutig um eine Nebenleistung.
    In $ 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, steht:
    "Nicht genehmigungspflichtig ist eine Änderung von Entgelten für solche Leistungen, die [...] als Nebenleistungen anzusehen sind."
    Es handelt sich hier eindeutig um eine nicht genehmigungspflichtige Änderung und berechtigt nicht zur Sonderkündigung oder sonstigen Änderungen, die sie in Ihren Briefen erwähnt haben.
    Wir freuen uns, dass die Angelegenheit hiermit abschließend geklärt ist.
    [MfG...]


    Huch hab ich etwa den falschen Thread erwischt :o .
    Aber danke, o2, das wir jetzt abschließend geklärt haben was eine Hauptleistung ist.
    Allerdings sollte man erwähnen, dass auch schon damals etliche erfolgreich sondergekündigt hatten nach Abschaffung der kostenlosen Email-Benachrichtigungen. Und das hatte ja gar nichts mit der Nutzung des Netzes zu tun, die Nachrichten kamen ohne o2-Netz aufs Handy :D ...

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Hauptbestandteil, Nebenbestandteil... scheiß drauf. Vertrag ist Vertrag.


    Und die Rechtslage hier ist eindeutig. Sieht im Grunde jeder Jurist so. Bis auf die 02-Hausjuristen. :D

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Zitat

    Original geschrieben von vinkem
    o2 ist zudem nicht
    verpflichtet, den Zugang zu Sonderrufnummer anzubieten. Eine
    Sonderrufnummer stellt demnach eine bloße Nebenleistung dar.


    Sollte der 1. Teil tatsächlich stimmen, wäre der 2. Teil korrekt.


    Die Frage ist nur, müssen Mobilfunkanbieter Zugang zu Sonderrufnummern anbieten?

  • Muss 02 Zugang zu den Festnetznummern anbieten? Nö, müssen sie grundsätzlich erstmal nicht. Tun sie das trotzdem freiwillig und vereinbaren dies so mit dem Kunden (bspw. per Preisliste o.ä.), dann ist das Vertragsbestandteil und sie müssen sich dran halten und müssen dann den Zugang wirklich anbieten.


    [small]P.S.: Ist evtl. ein schlechtes Beispiel. Ich weiß nicht genau, wie die Vorgaben der Bundesnetzagentur usw. bezüglich der Zugangsbereitstellung aussehen. Evtl. müssen sie Festnetzzugang anbieten. Aber das Prinzip ist bei jeder Leistung das Gleiche.[/small]

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • O2 muss ja auch keine Telefonie anbieten, sie könnten ja auch Brötchen verkaufen.
    :D

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Ob sie das anbieten müssen oder nicht ist mir völlig wurscht.


    Als ich meinen Vertrag abgeschlossen habe, da haben sie mir das Angeboten und es war Bestandteil der Preisliste, auf die bei Vertragsabschluß verwiesen wurde. Also sind diese Sonderrufnummer Bestandteil des Vertrages und zwar zu den mir zugesicherten Konditionen.


    Bei den neuen Verträgen ist das was anderes. Da sind die Sonderrufnummern nicht mehr Bestandteil der aktuellen Preislisten. Hier können Änderungen durchgeführt werden. (Allerdings wäre auch hierbei eine Information an die Kunden herauszugeben.)


    Das ist doch das selbe wie mit dieser Anschluß-/Bereistellungsgebühr. Wenn mir versichert wurde, dass diese nicht anfällt, dann ist es mir persönlich völlig egal, welche Auflagen O2 von der Bundesnetzagentur hat oder nicht.

  • Hallo,


    also soweit ich weiß, besteht auf jeden Fall ein Sonderkündigungsrecht, mann sollte aber einen Rechtsanwalt beauftragen, weil alleine gegen O2 = keine Chance.


    Es rechnet sich auch nur aus wenn mann eine Rechtschutzversicherung hat, ansonsten nicht, weil die Anwaltskosten weit aus höher sind als wie die 24 monatige Grundgebühr bei O2 !!!


    Das Problem wäre eigentlich nicht die Sonderkündigung sondern eher das mann im nachhinein gar keinen Vertrag(z.B. genion card s) mehr mit O2 abschließen könnte.


    Falls jemand einen Schubladenvertrag hat u. von O2 für immer weg will, sollte die einmalige Gelegenheit gnadenlos ausnutzen.


    Aber ich persönlich werde deshalb nicht kündigen.



    Gruß

  • Zitat

    Original geschrieben von tribun72
    also soweit ich weiß, besteht auf jeden Fall ein Sonderkündigungsrecht, mann sollte aber einen Rechtsanwalt beauftragen, weil alleine gegen O2 = keine Chance.


    Es rechnet sich auch nur aus wenn mann eine Rechtschutzversicherung hat, ansonsten nicht, weil die Anwaltskosten weit aus höher sind als wie die 24 monatige Grundgebühr bei O2 !!!

    Wieso hat man alleine keine Chance? Na gut, wenn man natürlich nach dem ersten etwas böseren Schreiben oder der "Ablehnung" der Kündigung einknickt, dann ist das alleine tatsächlich nichts.


    Aber ansonsten bleibt's ganz einfach: Widerruf, wird Widerruf ignoriert oder abgeleht außerordentliche Kündigung, Einzugsermächtigung gleichzeitig entziehen und neue Forderungen nach dem Kündigungsdatum rigoros zurückbuchen lassen (alle Schreiben per Einschreiben!), Mahnungen ignorieren, gerichtlichem Mahnbescheid widersprechen. Nur bei einer dann evtl. folgenden Klage kann ein Anwalt nicht schaden, aber bei einer erfolgreichen Klage zahlt ja 02 die Anwaltskosten.


    Mehr macht ein Anwalt auch nicht. Und bis zum letzten Punkt wird man es in München, wenn man realistisch ist, nicht kommen lassen.
    Und auch das anwaltliche Briefpapier beeindruckt große Firmen inzwischen längst nicht mehr so toll.


    Zitat

    Das Problem wäre eigentlich nicht die Sonderkündigung sondern eher das mann im nachhinein gar keinen Vertrag(z.B. genion card s) mehr mit O2 abschließen könnte.

    Na dabei wird einem auch ein Anwalt nicht helfen können. Entweder 02 mag Dich auch noch danach oder eben nicht mehr. Es gilt Privatautonomie, man kann Verträge abschließen mit wem man will. Oder auch nicht.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Die Frage ist eigentlich was man will:


    Wer einen Schubladenvertrag hat möchte Ihn loswerden. Und versucht folglich die Sokü durchzuboxen. Das sollte nach meinem Rechtsverständnis auch drin sein.
    Der überwiegende Teil will aber auch weiterhin O2-Kunde bleiben (die Gründe sind jetzt mal egal). Und dieser Kunde will doch eigentlich nur die "alten" 0180-er-Tarife zurück. Die hat man zwar auch bisher ungern angerufen, aber manchmal ließ es sich eben nicht vermeiden, und die Kosten lagen ja zumindest noch einigermaßen im Rahmen.
    Was soll man jetzt machen? Den neuen Tarifen widersprechen und mit Sokü drohen. Aber im Endeffekt bleibt einem wohl nur, die Preiserhöhung zu schlucken. (Und man hat irgendwie den gleichen faden Beigeschmack im Mund wie bei der €-Rundung....)


    Gott sei Dank bin ich bei O2 keine Kunde mehr, sonst müsste ich mich jetzt schon wieder aufregen :mad: :)

  • ja dann würde ich http://www.tocall.de oder die öffentlichen Fernsprecher empfehlen.


    ich persönlich kann nur hoffen das O2, durch diese aktion verluste macht.


    die servicenummern habe ich vorher nie genutzt u. würde es auch in zukunft nie nutzen.



    gruß

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