Zurueckstellung vom Zivildienst (genaue Situation Inside)

  • Mach dir möglichst keine Hoffnungen. Bei deiner Situation ist kein rechtlich begründeter Grund für eine Zurückstellung zu finden. Das du bereits ein Jahr verloren hast, werden die jeweiligen Stellen kaum als Grund für eine Zurückstellung auslegen - eher noch werden sie nach dem "Selbst Schuld"-Prinzip urteilen.
    Genaue Angaben kann dir allerdings nur dein zuständiges Kreiswehrersatzamt machen.

  • Ich denke auch, daß du keine Möglichkeit hast, dich jetzt zurückstellen zu lassen (Du hast keine zwei Brüder, die den Wehrdienst/Zivildienst schon abgeleistet haben? Bist nicht verheiratet? Hast kein Kind usw.?).


    Du könntest entweder jetzt einfach eine Stelle suchen, den Zivildienst möglichst zeitig ableisten, evtl. den Urlaub ans Ende schieben etc. oder du kannst das Studium antreten und hoffen, daß du nicht vor dem dritten Semester eingezogen wirst (dann nämlich könntest du dich zurückstellen lassen), bzw. das Studium aus Kulanz auch bei einer eventuellen Einziehung vor dem dritten Semester beim Zurückstellungsantrag berücksichtigt wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    Ich dachte bloss, dass mein Abischnitt und die Tatsache, dass Informatik in Bonn zur Zeit ohne Beschraenkung ist (was ja nicht ueberall so ist, bspw. in Muenster nicht), schon ganz gute Kriterien waeren, wenn ich daran denke, das der Freund von mir mit 3.7 den Antrag gestattet bekam.


    Was ich etwas unlogisch finde, denn wenn du den Zivildienst antreten musst und schon eine Zulassung für den Studienplatz hast, dann darf dir der Zivildienst nicht zum Nachteil werden, sprich du würdest den Studienplatz nach dem Zivildienst antreten können bzw. keine verschlechterten Zulassungsbedingungen befürchten müssen.


    Diese Zurückstellungspraxis scheint daher eher die allgemeine Tatsache widerzuspiegel oder zu bestätigen, daß schon längst nicht mehr auch nur annähernd alle zum Wehrdienst/Zivildienst eingezogen werden. Du musst halt abwägen, welches Risiko dir persönlich kleiner erscheint. Nur der Studienplatz wäre dabei kein Argument, denn den würdest du nicht verlieren bzw. im nächsten Vergabeverfahren bevorzugt erhalten.


    Ich kann mir bei der momentanen Einziehungspraxis nur schwer vorstellen, daß man jemanden aus dem Studium zieht, aber verlassen kannst du dich darauf natürlich nicht.

  • Bedenke, dass (soweit es bei mir in Erscheinung getreten ist) ich für jedes auch noch so kleine "Pupsteil" ein Atest von einem "Amtsarzt" haben musste.
    Was ich damit sagen möchte ist, dass mein Hausarzt doch ein anderes "leider" nicht gültiges Atest atestiert hat als der Amtsarzt, welches die höhere Priorität hatte und mich somit quasi von meinen Krankheiten heruntergestufft hat...
    Vielleicht war es bei mir ja auch nur ein Ausnahmefall mit den Atesten...


    Was passiert aber, wenn Du einfach studieren gehst...???Sprich es einfach machst ohne Dich bei der Zivildienststelle zu melden...??? Nur eine Frage, möchte jetzt niemanden auf einen unratsamen Weg schicken...


    Mir persönlich sind nur folgende Fällle bekannt:


    Du gehst einfach studieren ohne Dich zu melden... man kann Dich bis zum 2 Semester zum Zivildienst "verdonnern". (Aus meinem Bekanntenkreis wurde einer im 2 Semester angeschrieben)


    Du gehst einfach studieren ohne Dich zu melden... man kann Dich bis zum 2 Semester ziehen, und als "Strafe" zum Bund verdonnern.(Im Internet gefundene Aussage, leider ist mir die Quelle nicht mehr bekannt)


    Du gehtst einfach studieren und entscheidest Dich für die Absolvierung Deiner "Zivilidienstzeit" innerhalb 6 Jahre z.B.: am WE (Beispiel: Du musst 120 Sollstunden im Jahr bei der THW für 6 Jahre erfüllen)


    Du gehst einfach studieren und man "vergißt" Dich :o) (Auch das gibts *grins*)


    MfG
    Paulek

    Lebe Deinen Tag als ob es Dein letzter sei, denn was war ist gewesen und was kommt wird gewesen sein.

  • Die Logik verstehe ich nicht ganz...


    Sofern Studiengebühren eingeführt werden trifft Dich das dann halt erst im 2 oder 3 Semester und nicht schon im 1, denn die werden damit bestimmt keine 8-10 Semester mehr warten.


    Wenn Du Dir ein Studium dann nicht mehr leisten kannst, ist es unerheblich ob Du Neuling oder Alt-Semester bist.


    Und ich behaupte jetzt mal das eine derartige Argumentation nur ein Lächeln auf die Lippen des Sachbearbeiters zaubert, Dir aber nicht wirklich weiterhilft...



    CH

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