Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread)

  • Zitat

    Original geschrieben von Aronia
    Ich hab heute mein Auto in der Werkstatt gehabt, da der TÜV fällig war. Nun hat die Werkstatt den TÜV drüber gucken lassen, der leider einiges an Mängeln festgestellt hat (Bremse hinten links ohne Funktion, Auspuff inkl. Kat defekt, Stoßdämpfer vorne rechts federt nicht mehr anständig).


    Ich hab dann halt schweren Herzens die Reparatur beauftragt, werde jetzt aber wohl zweimal ca. 100 EUR für den TÜV abdrücken müssen. Ist das so normal? Oder hätte die Werkstatt die Sachen vor der Prüfung checken müssen? Sind ja eigentlich Standardfehler...


    Wieso solltest du zweimal für den TÜV die volle Gebühr zahlen ? Die Nachuntersuchung ist doch i.d.R. günstiger als die "Erstuntersuchung".

  • Hallo,


    sehe ich das richtig, dass man Dosenwurst auch noch einige Zeit nach dem Verfallsdatum essen kann?
    Das Objekt (Putenjagdwurst :D ) ist 2004 abgelaufen, sieht aber von außen noch :top: aus...


    Bitte um schnelle Antwort, bin auf die Dose angewiesen. ;)

    «Some say that we have at least thought of a new way of introducing him. But we haven't. It's The Stig!»

  • Zitat

    Original geschrieben von fieselschweif
    sehe ich das richtig, dass man Dosenwurst auch noch einige Zeit nach dem Verfallsdatum essen kann?
    Das Objekt (Putenjagdwurst :D ) ist 2004 abgelaufen, sieht aber von außen noch :top: aus...


    Bei diesem Datum wäre ich schon abgeneigt, doch zu alt.


    Versuch eine Dose mit Putenjagdwurst zu finden, die im Sommer 2005 abgelaufen ist. Da bist du bzgl. Haltbarkeit einerseits und aktuellen Problemen andererseits auf der sicheren Seite :D.


    Grüße, Öle

    Mit Grüßen ...

  • Hallo,
    solange die Dose von innen nach außen nicht durchgerostet ist, kannst du die Innereien essen. :p

    Grüße aus Alpen !

  • Das Verfalldatum ist nur der Zeitpunkt, bis zu dem der Hersteller eine Garantie für aussehen, Geschmack Nährwert etc. gibt.
    Mit dem verfalldatum erlischt somit nur die Garantie, aber das bedeutet nicht, daß damit das Produkt automatisch ungenießbar wird. Normalerweise kann man da noch einen Zuschlag dazunehmen, bevor es Eng wird. Grob geschätzt etwa 1/3 bis 1/4 der normalen Lagerzeit.
    Wenn also ein Produkt normalerweise von der Herstellung bis zum Verfalldatum 2Jahre gelagert werden kann, kannst Du recht problemlos 3-5 Monate überzeihen. Bei frischprodukten die bis zum Verfalldatum nur wenige Tage haben, kannst du auch nur noch weniger Tage dazuzählen.


    Ein Verfallsdatum von 2004 halte ich schon für sehr lange überlagert. Gerade bei einer Dose. Da wäre ich sehr vorsichtig damit.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Auf Lebensmittelpackungen ist allgemein das Mindesthalktbarkeitsdatum aufgedruckt. Dieses wird aber landläufig als Verfalldatum bezeichnet.
    Ich habe mich mal an die allgemein gebräuchliche Bezeichnung gehalten, auch wenn die nicht ganz stimmt.


    Aber das echte Verfalldatum ist ohnehin so gut wie nie irgendwo aufgedruckt.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
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  • Doch, es gibt schon Produkte (vor allem leicht verderbliche) auf denen auch ein Hinweis wie "verbrauchen bis" o.ä. aufgedruckt ist, da sie dann auch nicht mehr verkauft werden dürfen.

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