Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread)

  • Gibt es "Blitzer" die z.B. nur blitzen ob man angeschnallt ist oder nicht bzw. evtl. mir unbekannte ganz andere Gründe? Oder kann man sagen dass ein Blitzer ausschließlich zu Geschwindigkeitsmessungen dasteht?

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • hmm - schon merkwürdig - bin Anfang April geblitzt worden und bis heute ist nix da - Abstand kann es nicht gewesen sein weil ich der einzige weit und breit war :confused: und ich muss auch zugeben dass ich definitiv zu schnell war weil ich nicht gebremst hatte sondern leichtsinnigerweise das Auto einfach nur hab ausrollen lassen ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Möglicherweise hast Du einfach Glück gehabt und die Messung war ungültig (z. B. weil Du in dem Moment, in dem Du geblitzt wurdest, stark abgebremst hast) oder Du warst zwar noch schnell genug um geblitzt zu werden, aber noch im Toleranzbereich, so dass Du keine Post dafür bekommst.


    Davon abgesehen: Neben Blitzern zur Geschwindigkeitsmessung gibt es auch noch Rotlichtblitzer an Ampeln. Der hätte dann aber gar nicht erst geblitzt, wenn Du nur zu schnell gefahren wärst ;)

  • hmm - Toleranz schliess ich mal aus - waren nämlich 40km/h drüber :rolleyes: (mir ist bewusst dass das Mist war ... ) - also wenn wirklich nix mehr kommt dann hatte ich wohl echt Glück dass irgendwas mit dem Messgerät war oder so


    Was ich übrigens interessant fand war dass der Blitzer nicht alleine auf der AB stand sondern kurz dahinter in einer Einmündung die Rennleitung abfahrbereit war. Hab ich so auf der AB auch noch nie gesehen sondern wenn dann nur in der Stadt oder auf der Landstrasse dass man dann 100 Meter weiter rausgewunken wird.


    Ach ja - Ampelblitzer war natürlich nicht gemeint - war schon so ein mobiles Teil auf der AB - hatte es vergessen dazuzuschreiben ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Die Geschichte sollte ohnehin die nächsten Tage verjährt sein...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • geht das so schnell bei Geschwindigkeitsüberschreitungen? - Sind zwar schon 3 Monate aber juristisch kommt mir das wenig vor ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    geht das so schnell bei Geschwindigkeitsüberschreitungen? - Sind zwar schon 3 Monate aber juristisch kommt mir das wenig vor ...


    Das ist nur eine popelige Owi, Verjährungsfrist gem. § 26 III OWiG 3 Monate ab Tattag, nach Ergehen eine Bußgeldbescheides bzw. Erhebung öfftl. Klage 6 Monate.


    Verjährungsunterbrechung mit anschließendem Neubeginn der Frist z.B. durch Versenden eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids an dich oder vorläufige Einstellung des Verfahrens, um deine aktuelle Anschrift zu ermitteln, mehr in § 33 OwiG.


    Nach 3 Monaten und 14 Tagen Postlaufzeit bist du i.d.R. auf der sicheren Seite. Allerdings muss dich der Anhörungsbogen nicht tatsächlich erreichen (einfacher Breif), sollte er verlorengegangen sein, aber ein entsprechender Aktenvermerk des Sachbearbeiters über Abgabe an die Poststelle existieren und er innerhalb der Frist angeordnet worden sein --> Pech gehabt, Unterbrechung der Verjährung.

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  • Ich dachte immer alles über 40km/h ist keine Owi mehr da man dann ja nicht nur Geldstrafe sondern auch Führerscheinentzug und Punkte bekommt :confused:

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  • Es gibt auch Blitzer die für Anschnall üperprüfung eingesetzt werden. Dabei wird aber immer auch die Geschwindigkeit mitgemessen.
    Also es wird entweder nur Geschwindigkeit, oder Geschwindigkeit und Anschnallen geblitzt. Nur Anschnallen ohne Geschwindigkeitsmessung wird nicht gemacht.


    In Deinem Fall, war wohl die Messung ungültig

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