mach einen screenshot - oder sind die bilder zu groß?
ansonsten die bilder im quelltext raussuchen ![]()
mpbrei ![]()
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
mach einen screenshot - oder sind die bilder zu groß?
ansonsten die bilder im quelltext raussuchen ![]()
mpbrei ![]()
Screenshot!? Print Screen (oder vergleichbares) auf der Tastatur drücken, bei Paint oder nem anderen Bildbearbeitungsprogramm auf Einfügen klicken, dann das gewünschte ausschneiden und speichern.
ZitatOriginal geschrieben von mpbrei
mach einen screenshot - oder sind die bilder zu groß?
ansonsten die bilder im quelltext raussuchen
mpbrei
Danke, aber es sind ca. 30 Bilder nebeneinander - in einer Art Durchlauf!
Mit dem Bildschirmfoto komme ich da leider nicht weiter.
Wie geht das mit dem Quelltext? ![]()
Edit: Habe es selbst herausgefunden, vielen Dank! :top:
ZitatOriginal geschrieben von chinet
Bist du ins HR eingetragen? Oder nach §141 AO buchführungspflichtig?
Wenn ja, musst du das Notebook aktivieren und abschreiben, ist ja kein GWG gemäß §6 II EstG, du hast also nicht sofort gewinnwirksamen Aufwand i.H.v. 800€ sondern diese werden durch die AfA auf die Laufzeit verteilt.
buchführungspflichtig jawohl..... aber kann mann das etwa so sagen ein Notebook von 1000€ kostet effektiv 500€ ?
cya
Eine Freundin hat mit diesem:
-> http://www.autobild.de/aktionen/formulare/
Gebrauchtwagen-Verkaufsformular ein Auto verkauft. Die Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen und _zusätzlich_ hat sie noch "gekauft wie gesehen" per Hand drauf geschrieben - nach dem Motto "doppelt hält besser".
Nun ist ein _versteckter_ Mangel (Kosten ca. 250€) aufgetreten der ihr selbst nicht bekannt war! (Ihr Freund hat das Auto nur gekauft und sie dann direkt weiterverkauft).
Theoretisch trifft sie keine Schuld - praktisch auch? Haften müsste doch höchstens der Vorbesitzer vor ihr (da weiss ich leider noch nicht ob da auch so ein Standardvertrag gemacht wurde oder gar nichts)
Ich bin mir ehrlich gesagt nicht ganz sicher wegen des versteckten Mangels - auch wenn sie es nicht wusste ist das natürlich schwer zu beweisen - natürlich aber auch für den Käufer nicht umgekehrt ...
Blöderweise hat ja sie den Vertrag gemacht - das Auto gehörte ja ihrem Freund (Ex) der ja auch nun das Geld hat - d.h. für sie wären das nicht eine Minderung des Ertrages sondern vielmehr ein Verlust außer wenn ihr Freund dafür aufkäme ...
Wenn der Mangel nicht arglistig verschwiegen worden ist (was der Käufer nachzuweisen hätte) und nicht eine entgegenstehende Beschaffenheitsgarantie übernommen worden ist, hat der Käufer keine Mängelhaftungsansprüche.
Die Freundin hat nicht offengelegt, dass sie für ihren Ex handelt bzw. dies ergab sich auch nicht aus den Umständen des Verkaufs?
Bei Bargeschäften des täglichen Lebens kann auf dieses Kriterium der Offenkundigkeit der Stellvertretung u.U. verzichtet werden. Nur würde ich einen Gebrauchtwagenkauf nicht als solches Geschäft einstufen, da es ob der finanziellen Tragweite dem Käufer regelmäßig auf die Solvenz des Vertragspartners ankommen dürfte.
Und wie weisst man nach, dass der Schaden nicht arglistig verschwiegen wurde? Im Prinzip kann man es ja nur sagen dass es so ist - wenn ein solcher Fall vor Gericht landen würde evtl. noch durch eine eidesstaatliche Versicherung aber sonst?
Weitere Garantien oder sowas gibt es nicht - nur der Autobild-Vertrag ohne weitere Absprachen.
Doch das war bekannt dass ihr Freund den Wagen gekauft hatte. Aber da der nicht anwesend war hat sie den Vertrag geschlossen. Sie hat aber schon in seinem - allerdings mündlichen - Auftrag gehandelt.
ZitatOriginal geschrieben von tribal-sunrise
Und wie weisst man nach, dass der Schaden nicht arglistig verschwiegen wurde? Im Prinzip kann man es ja nur sagen dass es so ist - wenn ein solcher Fall vor Gericht landen würde evtl. noch durch eine eidesstaatliche Versicherung aber sonst?
Wie schon geschrieben - für diesen Umstand, also dafür dass der Freundin der in Rede stehende Mangel bekannt war, und dass sie wußte, dass der Käufer diesen Mangel nicht kennt und dessen Nichtvorhandensein kaufentscheidend gewesen ist, ist der Käufer im Streitfall beweispflichtig, nicht die Freundin.
Das wird, da es sich noch dazu um einen verdeckten Mangel handelt (kannst du das noch präzisieren?) sagen wir mal nicht einfach für ihn.
Zitat
Weitere Garantien oder sowas gibt es nicht - nur der Autobild-Vertrag ohne weitere Absprachen.
Gut. Der Haftungsausschluss als solcher ist kautelarjuristisch einwandfrei, insbesondere verstößt er nicht gegen ein Klauselverbot, da grob fahrlässige/vorsätzliche Pflichtverletzungen und Körperschäden ausgeklammert wurden.
Zitat
Doch das war bekannt dass ihr Freund den Wagen gekauft hatte. Aber da der nicht anwesend war hat sie den Vertrag geschlossen. Sie hat aber schon in seinem - allerdings mündlichen - Auftrag gehandelt.
Wem war das bekannt - dem Käufer? War ihm auch bekannt, dass sie im Auftrag des Ex handelt? Allein der Umstand, dass der Wagen dem Ex gehörte, dürfte nicht ausreichend sein, man kan nämlich auch fremde Sachen wirksam "verkaufen".
Wo ist der unterschied zwischen der bank und der sparkasse?
IMHO ist die Sparkasse doch eine Art von Bank,wie Volksbank,Deutsche Bank,Dresdner Bank,Postbank usw...
MfG und Bitte um Bestätigung...
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!