Autounfall mit Auto vom Kumpel - Wie den Schaden regulieren?

  • Danke Sebastian,
    trotzdem fand ich einige Beiträge ganz gut, auch wenn keiner entscheidend war, aber das hatte ich auch garnicht erwartet. Hatte auch gehofft, dass jemand einfach nen Tipp hat wie man sowas am besten regelt, vielleicht hatte ja jemand schon eine ähnliche Situation.


    Einen Anwalt wird es in dieser Sache nicht geben, wenn dann trage ich den Schaden selbst, solange alles im preislichen Rahmen bleibt. Bei einem Totalschaden müsste ich mir schon was einfallen lassen. Aber das wird nicht passieren.


    Stay tuned! Roady

  • Zitat

    Original geschrieben von Roaddancer
    Einen Anwalt wird es in dieser Sache nicht geben, wenn dann trage ich den Schaden selbst, solange alles im preislichen Rahmen bleibt.


    Das ehrt Dich, dass Du für Deinen Fehler einstehen willst.
    Falls aber Dein Kumpel Dich erst überredet hat zu fahren (bspw. weil er was trinken wollte), sollte er Dich IMHO nicht auf dem ganzen Schaden sitzen lassen (auch wenn es viell. rechtlich korrekt wäre).

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Den Weg den Du jetzt gehen willst ist sicher der vernüftigste.


    Um mal etwas Klarheit in die Sache zu bringen:


    Wenn hier davon gesprochen wird, dass man nicht für Schäden haftbar gemacht werden kann, gehe ich mal davon aus, dass die Poster damit die "Gefälligkeit" meinen. Es ist richtig, das man aus einer Gefälligkeit heraus nicht Schadensersatzpflichtig wird. (Klassische Beispiel ist hier der Lottoschein den der Bekannte für mich abgeben sollte, dies jedoch vergisst. Ich hätte 6 richtige gehabt -> keine Schadensersatzpflicht für meinen Bekannten wg. Gefälligkeit ohne Geschäftsbindungswillen.)


    Davon zu unterscheiden ist die Schadensersatzpflicht nach §823 BGB, diese greift auch wenn man während einer "Gefälligkeit" vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum (in diesem Fall das Auto) eines anderen beschädigt.


    Einigt euch am besten gütlich, davon haben alle am meisten :D


    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von Roaddancer
    ... Ich werde morgen mal mit meinem Versicherungsberater sprechen, der kann mir dann ja alles zur Privathaftpflicht sagen. ...


    Hat sich da was ergeben? Übernimmt die Privat-Haftpflicht den Schaden?


    Gruß


    muli

  • Hi Muli,
    nein die Privat-Haftpflicht deckt solche Schäden nicht ab. Das liegt aber nicht an der Versicherung sondern ist gesetzlich geregelt. Autos sind gefährliche Gegenstände und müssen immer extra versichert werden. In meinem Fall würde nur eine Vollkaskoversicherung greifen, wenn der Halter solch eine abgeschlossen hat und die Bestimmungen (z.B. Fahrer ab 23) eingehalten werden.


    Wir werden uns wohl ein wenig entgegen kommen. Den Großteil des Schadens (bis ca. 1500€) werd ich tragen, Mehrkosten und Mietwagen mein Kumpel.


    Stay tuned! Roady

  • ich hatte vor ca. 8 monaten mit dem auto (ford fiesta bj 1992) von nem freund nen unfall, ich hab ein stehendes auto gestriffen ...


    ich hab seitdem keine rechnung von einer werkstatt/schrottplatz für teile sowie einen schrieb der versicherung bekommen und jetzt würde mich interessieren wie lang ich dafür rechtlich belangt werden kann inforn von zahlung des schadens an dem auto von meinem kumpel??



    kennt sich da wer aus??

  • ja, klar - dafür haben wir hier im tt (telefon-treff !) extra nen kleinen Unterbereich:
    http://www.recht.de/phpbb/


    Herzlich Willkommen und noch viel Spaß mit den Handys die du dir vom gesparten Geld nach dem ende der Verjährung (3 Jahre) kaufen kannst! :top:

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    ja, klar - dafür haben wir hier im tt (telefon-treff !) extra nen kleinen Unterbereich:
    http://www.recht.de/phpbb/


    Seitdem ich dort mal kurz angemeldet war, mache ich um diesen Unterbereich immer einen ganz besonders großen Bogen, wenn ich ein rechtliches Problem habe ... und nach einer Lösung suche ... :p


    Frankie

  • Re: Autounfall mit Auto vom Kumpel - Wie den Schaden regulieren?


    Zitat

    Original geschrieben von Roaddancer
    Der Schaden sieht so aus: Stoßstange, Kotflügel, linkes Rad und vielleicht Aufhängung. Geschätzter Schaden 1500€ (grob übern Daumen), genaueres weiß ich morgen.


    Hi Roady,
    von wem stammt die Schätzung? Mir kommt sie etwas spanisch/niedrig vor, denn gerade erst wurde an dem Fahrzeug meiner Freundin ein Schaden an der Stoßstange reguliert, der optisch fast gar nicht zu sehen war.
    Ihr ist hinten jemand drauf gefahren, die Versicherung des Schuldigen hat einen Gutachter vorbei geschickt, der den Schaden auf ca. 1300€ exkl. MwSt. beziffert hat.


    Und hier war wirklich lediglich die Stoßstange betroffen, genauer gesagt waren zwei winzige Lackabplatzer zu sehen.

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • Re: Re: Autounfall mit Auto vom Kumpel - Wie den Schaden regulieren?


    Zitat

    Original geschrieben von clio
    Hi Roady,
    von wem stammt die Schätzung? Mir kommt sie etwas spanisch/niedrig vor ...


    Damals ... im Jahre 2005 ... als Roaddancer den Unfall hatte ... waren die Preise vielleicht noch günstiger ... ;)


    Frankie

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