Unfall im Parkhaus, Verursacher leider uneinsichtig trotz Schadenaufnahme d. Polizei

  • :(


    Hi,


    jetzt hats mich erwischt.


    Samstag in der City mangels Parkmöglichkeit auf der Straße im Parkhaus geparkt.


    Komme dann nichtsahnend zum Cabrio.


    Meinte dann schon zu meiner Begleitung, dass der der jetzt neben mir steht niemals aus seinem Auto gekommen ist.


    Und so war es dann auch. Meine Beifahrertür hat jetzt ziemlich genau unter der Zierleiste einen 10 cm langen und 0,8 cm breiten Strich von der Türe des niederländischen Nachbarn.


    Was tun? :mad:


    Durch den Parkhausmeiste die Polizei alarmiert.


    30 min warten im Parkhaus.


    Dann kommt der Niederländer und gibt sein verschulden nicht mal zu und beschimpft uns, dass wir wegen so einer Lapalie die Polizei gerufen haben. Die allergrößte Dreistigkeit emofinde ich, dass er das Parkhaus verlassen will, da er keinen Schaden verursacht hat und ihm die Zeit zu kostbar wäre auf die Polizei zu warten.


    Glücklicherweise bin ich dann runter dem Parkhauswächter Bescheid geben, als die Poilzei auch schon anrückte.


    Die Niederländer fuhren gerade aus der Parklücke heraus als wir wieder oben ankamen.


    Der Polizist sich der Sache angenommen und erstmal die Höhe der Schadenstellen verglichen. Exakt gleiche Höhe.


    Immernoch keine Einsicht des Niederländers.


    Die Polizei nimmt dann eine Unfallmitteilung auf und verwarnt den Niederländer wegen §1 Abs. 2 STVO ohne Bußgeld.


    Eben bei der Fachwerkstatt einen Kostenvoranschlag machen lassen :


    550 € inkl. MWSt. :mad:


    Tür Komplett lackieren und ausbeulen. :eek:


    Meine Versicherung informiert. Die sagen, ich müsste jetzt erstmal abwarten, denn der Unfallverursacher "müsste" bei seiner Versicherung den Schaden melden und die sich mit mir in Verbindung setzten mit Schadennummer usw.


    Jetzt bin ich mal gespannt was da auf mich zukommt. :o


    Hoffe das artet nicht in einem Rechtsstreit aus, da über Grenzen sicherlich nicht so einfach.


    Leider habe ich noch keine Fotos gemacht. Werden aber noch folgen.


    Aber das WE war erstmal gelaufen.


    Was mach ich denn jetzt? Solange warten bis die sich melden? Und die Tür? Soll die solange so bleiben? Bleibt mir was anderes übrig als warten?


    Klar habe ich eine RS Versicherung, ADAC ohne Selbstbeteiligung.


    Ja habe die ganzen Daten mit Name, Adresse, Kennzeichen und Versicherung inkl VS Nr. von dem.


    Habe auch schon die Homepage der Versicherung begutachtet, leider alles Niederländisch! http://www.ohra.nl :confused:


    Meint ihr man sollte direkt sagen wir am Fr. einen Brief aufsetzen und der Hauptstelle der Versicherung einfach alles, sprich Unfallmitteilung der Polizei und Kostenvoranschlag mitteilen?
    Die Frage ist, ob es hierbei Fristen gibt, die man einhalten muss um einen Anspruch geltend zu machen. :confused:


    Und soll ich die RS direkt einschalten und einen Anwalt beauftragen lassen, oder erstmal abwarten?


    Gruß Gunn

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  • Hatte vor rund 2 Jahren einen Unfall (Blechschaden ca. 1.000 €) in den Niederlanden: Der Niederländer war angetrunken und hat Fahrerflucht begangen. Nach 1,5 Jahren hatte ich mein Geld auf dem Konto. Kurzum, es war ein Drama. :D Dein Fall ist sicher unschön, glaube aber nicht, dass du mit ähnlichen Schwierigkeiten zu rechnen hast, da dein "Unfall" in DE stattgefunden hat.


    Im Normalfall bekommst du nach einiger Zeit ein Schreiben von einer deutschen Versicherung, die für die niederländische Versicherung als Schadensbeauftragte eingesetzt worden ist (bei mir damals Allianz). Über diese läuft dann die gesamten Kommunikation und die Abwicklung (also in deutsch). Allerdings gibt es zuweilen Schwierigkeiten zwischen niederländischer Versicherung und der Deutschen.


    Sollte nach einer angemessen Zeit (4-6 Wochen) noch nichts angekommen sein, würde ich mich an den GDV-Zentralruf wenden, bevor man juristischen Beistand einholt.


    Gruß und viel Erfolg!


    EDIT:


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Du hast doch ne RS also wieso noch überlegen?


    Geh zu nem kompeteten Anwalt und lass den das für Dich regeln.
    Kostet Dich nichts und Du sparst Zeit + Nerven.


    CH


    Solange zumindest ein wenig Hoffnung besteht, dass der Fall ohne juristischen Beistand gelöst werden kann, halte ich dieses "Nicht-überlegen" für falsch. Es wäre nicht das erste Mal, dass eine RS-Versicherung von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht. Ich würde daher nur in den wirklich notwendigen Fällen diesen Weg bestreiten.

  • Ich kann dem nur zustimmen. Ich würd das einem Anwalt klären lassen.


    Im übrigen zu der Aktion mit der Polizei rufen. In anderen Ländern, u.a. in den Niederlanden ruft man die Polizei nur bei schweren Unfällen mit Verletzten. Alles darunter klären die meisten so, oder schauen mal drüber weg. Das bei jedem noch so kleinen "Pup" die Polizei gerufen wird, kenne ich nur aus Deutschland.


    Liegt aber wahrscheinlich daran, das hier jeder so uneinsichtig ist und sich denkt "der Anwalt regelt es schon", ob im Recht oder Unrecht.


    Zu deinem Fall:
    Alles in allem richtig gehandelt. Den Typen hätte ich auch nicht abhauen lassen. Lass es wie gesagt nen Anwalt regeln und du hast deine Ruhe. Auf den Kosten bleibst du erstmal stehen. Davon ab: Wenn eine Werkstatt weiß das eine Versicherung den Schaden zahlt, sind die Reperaturkosten deutlich höher. Würdest du um ein Angebot bitten, was du quasi selbst bezahlen müsstest, lässt sich das ein oder andere rausholen.

  • Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    Hatte vor rund 2 Jahren einen Unfall (Blechschaden ca. 1.000 €) in den Niederlanden: Der Niederländer war angetrunken und hat Fahrerflucht begangen. Nach 1,5 Jahren hatte ich mein Geld auf dem Konto. Kurzum, es war ein Drama. :D Dein Fall ist sicher unschön, glaube aber nicht, dass du mit ähnlichen Schwierigkeiten zu rechnen hast, da dein "Unfall" in DE stattgefunden hat.


    Das hoffen wir mal


    Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    Im Normalfall bekommst du nach einiger Zeit ein Schreiben von einer deutschen Versicherung, die für die niederländische Versicherung als Schadensbeauftragte eingesetzt worden ist (bei mir damals Allianz). Über diese läuft dann die gesamten Kommunikation und die Abwicklung (also in deutsch). Allerdings gibt es zuweilen Schwierigkeiten zwischen niederländischer Versicherung und der Deutschen.


    Das wäre natürlich super, wenns nicht alles auf niederländisch wäre.


    Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast


    Sollte nach einer angemessen Zeit (4-6 Wochen) noch nichts angekommen sein, würde ich mich an den GDV-Zentralruf wenden, bevor man juristischen Beistand einholt.


    Gruß und viel Erfolg!


    Danke für den link!


    Meinst du wirklich erst 4-6 Wochen abwarten?


    Kann man nicht davon ausgehen, dass sowas schnell bearbeitet wird?


    Denke die sollten zumindest einen kurzen Brief schreiben, mit Schadennummer und bestätigen, dass der Fall beabeitet wird.


    Hab den Verdacht, dass der Verursacher die Sache versucht zu vertuschen.



    Welche Kosten meinst du?


    Die Reparaturkosten oder die Anwaltskosten?


    Szenario 1 :


    Schaden reprieren lassen bei VW-Fachwerkstatt und die Kosten durch die gegnerische Versicherung bezahlen lassen? Dauer besimmt 6 Monate, oder? 550,00 Euro - für mich, solange nicht reguliert.


    Szenario 2 :


    Schaden reprieren lassen bei Lackierer-Fachwerkstatt und die Kosten durch die gegnerische Versicherung bezahlen lassen? Dauer besimmt 6 Monate, oder? Pi mal daumen 200€ - für mich, solange nicht reguliert.
    Frage ob die auch die dortige Rechnung als Nachweis sehen möchten.


    Szenario 3:


    Schaden nicht reparieren und auf Regulierung warten. Aber Auto verunschandelt.


    Gruß Gunn

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  • ich frage mich im moment wie ich einen strich ausbeulen kann... :confused:

    Riccardo Ricco`s Vater Rubhino
    "Einmal habe ich zu ihn gesagt:"Du bist mein Sohn, aber ich habe noch nie jemand mit so einem abstoßenden Charakter gesehen."Er hat keine Antwort gegeben."

  • du wohl kaum :D


    neee, da gibt es experten dafür die das machen können. die haben dann einen großen hammer...

    Meine Signatur
    ist beinahe zu
    lang für
    dieses
    Forum...

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Du hast doch ne RS also wieso noch überlegen?


    Geh zu nem kompeteten Anwalt und lass den das für Dich regeln.
    Kostet Dich nichts und Du sparst Zeit + Nerven.


    CH


    Zustimm. Man sollte zwar auf keinen Fall voreilig klagen, aber zum RA gehen, damit der die Korrespondenz mit den Versicherungen führt und klagen sind ja noch ein Stück voneinander entfernt. Edit: bzw. bei der RSV Deckungsanfrage stellen - die sagen Dir dann ja, ob sie die Kosten für die Einschaltung des RA übernehmen - und wenn nein, was Du vorher tun solltest bzw. welche Zeit Du verstreichen lassen solltest vor dem Gang zum RA.


    Der ADAC nennt Dir da sicher gern Anwälte, die sich mit dem Thema auskennen und Dir sagen, was zu tun ist. Sollte für einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt (wichtig, ´n Feld-, wald- und Wiesenanwalt weiß da auch nicht mehr als wir hier) hinreichend alltäglich sein der Fall...

    Die Mehrheit? Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen'gen nur gewesen. Bekümmert sich ums Ganze, wer nichts hat? Hat der Bettler eine Freiheit, eine Wahl? Er muss dem Mächtigen, der ihn bezahlt, um Brot und Stiefel seine Stimm verkaufen. Man soll die Stimmen wägen und ncht zählen; Der Staat muss untergehn, früh oder spät, wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.
    (Friedrich Schiller, Demetrius)

  • Zitat

    Original geschrieben von exloser
    ich frage mich im moment wie ich einen strich ausbeulen kann... :confused:


    Ok, Strich plus delle/beule am Kontaktpunkt.


    Gruß Gunn


    Zitat aus einem andere Forum:


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  • wie es aussieht wirst du von der holländischen versicherung nur die reinen reparaturkosten erstattet bekommen ! einen mietwagen für die dauer der reparaturzeit bekommst du nicht erstattet ! hab es aus eigener erfahrung gespürt zum glück kam nach ca. 7 monaten das geld , lass das am besten über den anwalt für verkehrsrecht laufen sonst hast du ärger ohne ende !

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