aktueller Kinofilm als Handymovie bei ebay
Ich frag mich gerade welcher bzw. was für ein Mensch so dumm ist und sowas bei ebay verscheuert.
http://cgi.ebay.de/Nokia-6600-…ZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
Ob der Einsteller schon Besuch hatte?
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aktueller Kinofilm als Handymovie bei ebay
Ich frag mich gerade welcher bzw. was für ein Mensch so dumm ist und sowas bei ebay verscheuert.
http://cgi.ebay.de/Nokia-6600-…ZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
Ob der Einsteller schon Besuch hatte?
Ich hab mal wieder etwas entrümpelt. ![]()
Man merkt es auch gleich.
da bin echt mal gespannt wie das ausgeht - im Moment noch _dass_ Schnäppchen ![]()
Auch nicht schlecht:
ZitatDiebesgut bei Ebay zurückersteigert
Täter wurde anschließend festgenommen
Im Internet hat ein 26-Jähriger aus Zepernick bei Berlin sein gestohlenes Navigationsgerät zurückersteigert. Das Gerät war ihm am 20. August bei einem Einbruch in sein Auto in Berlin-Tiergarten gestohlen worden.
[...]
[small]Quelle / ungekürzter Beitrag:[/small] [URL=http://www.zdnet.de/news/tkomm/0,39023151,39136334,00.htm]ZDnet[/URL] ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Dp|A13kz
oh sch**** http://cgi.ebay.de/PSP-Origina…00824QQrdZ1QQcmdZViewItem
Sagt mal, muss man dem Verkäufer da eigentlich einen Vorwurf machen??? ![]()
Im Gegensatz zu dieser ganzen "ich verkaufe eine PSP als jpeg" Sch*** find ich hier nix negatives dran. Es soll ja auch Leute geben, die ein Artikel verkaufen wollen, aber die OVP nicht mehr haben (betrifft jetzt nicht nur die PSP). Diese Leute freuen sich vielleicht, wenn jemand seine OVP des selben Artikels verkauft und die da zuschlagen und so den Wiederverkaufswert ihres Artikels steigern können.
Muss denn immer gleich in der Auktion stehen "Achtung: Sie bieten nur auf die Verpackung und nicht auf..."? Wenn dieser Passus fehlt, muss man dem Verkäufer dann automatisch Betrugsabsicht unterstellen? (booner, wo bist Du?)
Meiner Meinung nach hat er da nicht versucht, irgendwie zu schummeln. Muss der Verkäufer jeden potientiellen Käufer, der auf seine Auktion geboten hat, anschreiben mit dem Hinweis "Sie bieten bei mir aber nur auf die Verpackung und nicht auf die PSP! Sind Sie sich dessen bewusst?"
Ganz ehrlich: Ich komme auch grad ins Grübeln, genau wie der hier betreffende Verkäufer zu handeln und die OVP meiner PSP reinzustellen. Und ich will ganz sicher nicht besch***! Aber soviel Dummheit muss einfach bestraft werden.
Darf ich denn nicht die Absicht haben, meine OVP an Leute zu verkaufen, die diese vielleicht wirklich haben wollen (Stichwort Widerverkauf)???
Antworten erbeten...
In diesem Fall liegt der Lacher wohl eher beim Käufer.
Es ist recht eindeutig beschrieben, daß hier nur die Verpackung verkauft wird. Daher ist der Käufer selbst schuld.
Wenn ich so eine Verpackung verkaufen würde, würde ich das zwar noch eindeutiger ausführen, weil ich keine negative Bewertung riskieren will, aber eigentlich fällt das hier eher unter "dummheit des Käufers"...
ZitatOriginal geschrieben von Brainstorm
Wenn ich so eine Verpackung verkaufen würde, würde ich das zwar noch eindeutiger ausführen, weil ich keine negative Bewertung riskieren will, aber eigentlich fällt das hier eher unter "dummheit des Käufers"...
Genau das ist ja die Frage, ob man es noch eindeutiger ausführen muss. Ich denke auch, dass alles korrekt beschrieben worden ist.
Eine neg. Bewertung wär nicht das Problem, obwohl die 100% natürlich schon nett aussehen... ![]()
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