Und immer wieder EBAY *sing* - Teil IV [Kuriositäten, Lustiges & Co.]


  • Danke für die ausführliche Erklärung! Ich denke aber, Ebay wird sich hüten, eine negative Bewertung des "Käufers" wieder zu löschen (dagegen vorgehen bringt auch nichts), aber wem das egal ist...

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Rechtsprechung:


    Eins müssten wir doch mittlerweile gelernt haben: Noch über dem EU-Recht steht das eBay-Recht.
    Und eBay verbietet sowas in den AGB - also ist das auch im wahren Leben (wenn es denn überhaupt ein Leben ausserhalb eBay gibt) verboten. Strengstens.
    Was sind schon weltliche Geld- oder Gefängnisstrafen im Vergleich zur härtesten aller Bestrafungen: Dem eBay-Ausschluss.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Im Grunde verstösst er also nur gegen das Ebay-Recht und umgeht damit eine höhere Ebay-Gebühr. Ich denke Ebay wird keinen Bock haben, dass das jeder so macht und wird daher solche Angebote löschen, wenn sie öfters auftreten. Find ich auch ok!

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Danke für die ausführliche Erklärung! Ich denke aber, Ebay wird sich hüten, eine negative Bewertung des "Käufers" wieder zu löschen (dagegen vorgehen bringt auch nichts), aber wem das egal ist...


    Ebay löscht grds. keine negativen Bewertungen, außer wenn sie gegen die ebay Grundsätze verstoßen (wie etwa bei Beleidigungen oder rassistischen Äußerungen), da kann die Bewertung in der Sache noch so unzutreffend sein.


    Da bleibt nur noch die einvernehmliche Rücknahme der Bewertung oder die richterliche Entscheidung auf Widerrechtlichkeit der Bewertung.


    Letzteres ist zwar umständlich, aber zahlen muss es bei Widerrechtlichkeit der Bewertung der Bewertende.





    TM1: Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Muss mir wohl doch endlich mal das EGB zulegen...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Ebay löscht grds. keine negativen Bewertungen, außer wenn sie gegen die ebay Grundsätze verstoßen (wie etwa bei Beleidigungen oder rassistischen Äußerungen), da kann die Bewertung in der Sache noch so unzutreffend sein.


    Naja, wenn Du ein Gerichtsurteil hast, dann schon :)
    hatte den Fall mal, daß einer zuerst nicht bezahlt hat, und mich dann auch noch "Rachebewertet" hat.
    Daraufhin hab ich meine Rechtsschutzversicherung bemüht, und nach erfolgter Verhandlung, wurde Ebay das urteil zugestellt, und noch am selben Tag war die Rachebewertung spurlos verschwunden.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Zitat

    Da bleibt nur noch die einvernehmliche Rücknahme der Bewertung oder die richterliche Entscheidung auf Widerrechtlichkeit der Bewertung.

    ;)

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Und hinterher heißt es "Woher sollte ich denn wissen, dass das ein Betrüger ist" :D


    Ebay
    Und schaut auch mal auf die eingestellte Kategorie

  • Oh, seit wann ist Ebay denn so schnell :-)
    Nee, ne Kopie hab ich leider nicht. Schade...! :(

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