Problem bei Rollerausleihe in Türkei - Rechtslage ?

  • Hallo zusammen,


    befinde mich gerade auf meinem Sommerurlaub '05 in der Türkei (Yalikava, Nähe Bodrum). Gestern haben meine Freundin u ich einen Roller ausgeliehen um nach Turgutreis zu fahren ein paar Freunde zu besuchen.
    Die Bedingungen sind, dass so ein Roller nicht versichert ist und ich bei eventuellen Schäden selbst dafür aufkommen muss. Wir fuhren also dahin u kamen auch Gott sei Dank wieder heil im Hotel an. Heute früh, als ich den Roller zurückbringen wollte, hat mich der Typ aus dem Verleih auf die verkratzte Seite hingewiesen und will nun von mir, dass ich die Kohle dafür bezahle. Wir hatten keinerlei Unfall oder sonstwas - sieht man auch daran, dass wir komplett unversehrt sind. Der Roller ist auch in exakt dem Zustand in dem wir ihn bekommen haben. Es wurde leider keinerlei Protokoll ausgefüllt, in dem irgendwelche Schäden die vorher schon da waren festzuhalten.
    Momentan versucht der Hotelmanager den Chef zu erreichen, aber ich hab ehrlich gesagt kein gutes Gefühl dabei. Da es um recht viel Geld geht (der Typ will fast 1000 Euro von uns !), geht mir momentan "ein klein wenig" die Düse.
    Jetzt meine Frage: hat jemand von euch schonmal ähnliches erlebt, oder weiss jemand von euch wie es da rechtlich aussieht ?



    Vielen Dank u Gruß,


    Daniel



    PS: bitte keine Kommentare ala "selber schuld, ist ja nicht versichert" oder so - würde selbst keinen Roller mehr ausleihen !

    Nicht der Große frißt den Kleinen, sondern der Schnelle den Langsamen !

  • Hast du vorher irgendwas unterschrieben, was den Zustand des Rollers bei der Übergabe betrifft?
    Wer war bei der Übergabe dabei? Ich nehme mal an, deine Freundin auch. Dann hast du ja zumindest schonmal eine Zeugin dafür, dass der Roller schon vorher beschädigt war.

  • Natürlich kenne ich die rechtliche Lage in der Türkei nicht, aber rein vom gesunden Menschenverstand her (was nicht viel zu sagen hat ;) ), sollte es natürlich schon so sein, dass im Zweifel der Verleiher beweisen muss, dass Du den Schaden verursacht hast, und nicht umgekehrt. Jedenfalls dann, wenn (und das ist ja hier der Fall) bei der Übergabe der Zustand nicht protokolliert wurde. Aus diesem Grunde muss man ja hierzulande bei Fahrzeugvermietern grundsätzlich ein Übergabeprotokoll unterzeichnen. Damit sichern die ja weniger den Leiher, sondern vielmehr sich selbst ab. Ohne ein solches Protokoll müssten sie nämlich dem Leiher nachweisen, dass er einen Schaden am Fahrzeug verursacht hat.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Hi,


    ich kenne das aus Griechenland so, dass die Versicherung (VK mit SB) einem geradezu aufs Auge gedrückt wird. Kann es sein, dass das absichtlich nicht geschehen ist?



    Wie lange dauert Euer Urlaub noch? Denn an sich kann der Dich doch mal gern haben, wenn Du erstmal da raus bist.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Ich gebe BigBlue007 recht !


    Merke: Wer etwas behauptet, muß dies auch belegen können.


    Der Verleiher behauptet dies, also sollte er es Dir belegen können. Kann er dies, dann mußt Du zahlen (leider). Hast aber was für das nächste mal gelernt ;-)

  • haben selbst in Bodrum stadtmitte 2 roller gemietet über 2 tage, absolut keine probleme, die roller waren schon verkratzt, die haben nicht mal nachgeschaut.


    du bekommst eben den "turisten-tarif", so leid es mir auch tut!


    Zahle den geforderten betrag nicht, dein hotel müsste dir behilflich sein, wenn nicht gehe sogar zur polizei!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    sollte es natürlich schon so sein, dass im Zweifel der Verleiher beweisen muss, dass Du den Schaden verursacht hast, und nicht umgekehrt. Jedenfalls dann, wenn (und das ist ja hier der Fall) bei der Übergabe der Zustand nicht protokolliert wurde.


    Ich befürchte, dass es leider genau anders herum ist. Wenn ich einen Mietwagen ausleihe (egal ob Urlaub oder in D) bestehe ich immer darauf, dass etwaige Schäden genau bezeichnet werden. Andernfalls ist man bei der Rückgabe der Dumme. Auf den meisten Verleihformularen ist ja bereits eine Grafik des Autos vorgegeben. Bleibt diese unausgefüllt und wird das Formular unterschrieben, heißt das für mich, dass das Auto als schadensfrei anerkannt wurde.


    Allerdings bin ich jetzt kein RA, geschweige denn im türkischen Recht bewandert, von daher drücke ich die Daumen, dass ihr heil aus der Sache heraus kommt...

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Nichts anderes hat BigBlue007 docch geschrieben:

    Zitat

    wenn bei der Übergabe der Zustand nicht protokolliert wurde.

    Wenn man jedoch beim abholen des Fahrzeugs den einwandfreien Zustand bestätigt (nichts anderes ist das Übergabeprotokoll mit Grafik von dem Du sprichst), dann ist ja wohl klar, dass man für anschließend festgestellte Schäden aufkommen muss.

  • Zitat

    Nichts anderes hat BigBlue007 docch geschrieben:


    Nein, eben nicht. Ich glaube hingegen, dass die Beweislast beim Entleiher liegt. Aber wie gesagt, dass ist eine Angelegenheit für RAs und nicht für Leute mit Halbwissen...

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    sollte es natürlich schon so sein, dass im Zweifel der Verleiher beweisen muss, dass Du den Schaden verursacht hast, und nicht umgekehrt. Jedenfalls dann, wenn (und das ist ja hier der Fall) bei der Übergabe der Zustand nicht protokolliert wurde. Aus diesem Grunde muss man ja hierzulande bei Fahrzeugvermietern grundsätzlich ein Übergabeprotokoll unterzeichnen. Damit sichern die ja weniger den Leiher, sondern vielmehr sich selbst ab. Ohne ein solches Protokoll müssten sie nämlich dem Leiher nachweisen, dass er einen Schaden am Fahrzeug verursacht hat.


    Also, ich habe es bisher auch in D. häufige so erlebt, dass ich auf die korrekte Ausfüllung des Übergabeprotokolls bestehen musste...

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Mal angenommen der Verleiher möchte Dich in die Pfanne hauen und einfach so Kohle kassieren.
    Wie lange bist Du noch vor Ort und wer weiss das? :rolleyes:;)

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