Kriegsdienstverweigerung zurückziehen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Soweit ich weiß, hat sich das geändert. Es gibt Untauglichkeit für die BW, aber gleichzeitig noch Tauglichkeit für Zivi.
    Bin aber nicht sicher.


    Ich habe aus reiner Neugierde mal bei Amt für Zivildienst angerufen.
    Die dortige Aussage:


    Ausgemustert ist ausgemustert, eine Unterscheidung der Tauglichkeit für BW und Zivi gibt es lt. denen also definitiv nicht.


    Wenn der Betroffene also tatsächlich untauglich eingestuft wurde (und nicht nur vorläufig zurückgestellt o.ä) muss er auch nicht als Zivi ran.


    Alle Klarheiten beseitigt? :D


    CH

  • Dann bin ich einer falschen Aussage aufgesessen.
    Bei mir war das damals ohnehin nicht relevant und damals war es so, wie es Dir bestätigt wurde. Aber in der Zwischenzeit hatte ich davon öfter gehört, was aber offenbar dann doch nicht stimmt.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Soweit ich weiß, hat sich das geändert. Es gibt Untauglichkeit für die BW, aber gleichzeitig noch Tauglichkeit für Zivi.
    Bin aber nicht sicher.


    Davon weiß ich bisher garnichts.


    Zitat

    Ich habe damals auch mit einiger Verspätung ein Schreiben bekommen, dass meinem Antrag auf Kriegsdienstverweigerung nicht stattgegeben werden könne, da ich nicht kriegsdiensttauglich (ausgemustert) sei.


    Dito :D

  • Ich bereits etwas Neueres dazu geschrieben, s. oben!

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Ausgemustert ist ausgemustert, eine Unterscheidung der Tauglichkeit für BW und Zivi gibt es lt. denen also definitiv nicht.


    das ist nicht ganz richtig - es gibt erstens einen Grad T4 bei dem eine Untauglichkeit festgestellt aber eine Nachmusterung angesetzt wird und zweitens mittlerweile den Grad T7 der untauglich aber tauglich für kleinere Arbeiten sprich Bürotätigkeiten feststellt


    es kommt also auf den genauen Wortlaut an - hat er definitiv einen Ausmusterungsbescheid ist alles OK - hat er aber nur einen Untauglichkeitsbescheid dann kann er weiterhin verpflichtet sein ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Hmm also ich hab bei der Musterung (als erstes) nen Wich unterschrieben das ich Zivi machen will.


    Als ich dann allerdings ausgemustert worden bin hat man mir den Wich mit der Verweigerung noch mal gegeben und mir gesagt wenn ich nicht Zivi machen will sollte ich drunter schreiben das ich den Antrag darauf zurückziehe ansonsten müsste ich das machen obwohl ich ausgemustert bin.


    Das ganze war vor einem Jahr.

    Wenn die Segel nicht mehr glänzen, wenn die Winde nicht mehr wehen
    Werd ich um zu dir zu kommen über Ozeane gehen.

  • Bezogen auf die Fragestellung ob es eine Unterscheidung der Tauglichkeit für BW und Zivi gibt ist das schon ganz richtig:D


    Es ging ja nicht um die Frage welche Tauglichkeitsstufen es alles so gibt.


    Wie Du ja auch selber schreibst:
    Ausgemustert ist endgültig. Und da wird dann nicht noch extra unterschieden ob augemstert nur für BW oder aber für BW und Zivi


    CH


    EDIT:
    DeXTRa
    Da beißt sich die Katze doch aber selbst in den Schwanz.
    Deinem Antrag auf Kriegsdienstverweigerung kann nur entsprochen werden, wenn Du auch kriegsdiensttauglich bist. Anderfalls bekommst Du den bereits erwähnten Wisch, dass Deinem Antrag nicht stattgegeben werden kann, weil Du gar nicht kriegsdiensttauglich bist...


    Evtl. wird das jetzt propagiert, damit die Leute ihren Antrag zurückziehen und die nicht jedesmal wieder nen negativen Bescheid erlassen müssen?


    EDIT 2:


    Und noch einen hinterher:


    Zivildienstgesetz:


    § 7 Tauglichkeit


    Die Tauglichkeit für den Zivildienst bestimmt sich nach der Tauglichkeit für den Wehrdienst. Wehrdienstfähige gelten als zivildienstfähig, vorübergehend nicht Wehrdienstfähige als vorübergehend nicht zivildienstfähig und nicht Wehrdienstfähige als nicht zivildienstfähig.


    § 8 Zivildienstunfähigkeit


    Zum Zivildienst wird nicht herangezogen, wer nicht zivildienstfähig ist.



    Und vom der HP der Bundeswehr:


    * "T1", "T2", "T3" = "wehrdienstfähig"
    * "T4" = "vorübergehend nicht wehrdienstfähig"
    * "T5" = "nicht wehrdienstfähig"


    Ergo:
    Wer nicht wehrdienstfähig ist, ist nicht zivildienstfähig, wer nicht zivildienstfähig ist, wird auch nicht zum Zivildienst herangezogen.


    Alle die T5 bekommen haben sind damit also endgültig raus...

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