ZitatOriginal geschrieben von Jochen
Soweit ich weiß, hat sich das geändert. Es gibt Untauglichkeit für die BW, aber gleichzeitig noch Tauglichkeit für Zivi.
Bin aber nicht sicher.
Ich habe aus reiner Neugierde mal bei Amt für Zivildienst angerufen.
Die dortige Aussage:
Ausgemustert ist ausgemustert, eine Unterscheidung der Tauglichkeit für BW und Zivi gibt es lt. denen also definitiv nicht.
Wenn der Betroffene also tatsächlich untauglich eingestuft wurde (und nicht nur vorläufig zurückgestellt o.ä) muss er auch nicht als Zivi ran.
Alle Klarheiten beseitigt? ![]()
CH