Nebelscheinwerfer: Sinnvoll?

  • Hallo,


    Zitat

    Auch wenn´s wieder ausartet: du hättest rechts rüber fahren müssen, wenn Platz ist, denn es gilt in Deutschland nun mal das Rechtsfahrgebot (außerorts).


    Grundsätzlich hast du Recht.
    Nur:
    - kommt 150m weiter die Auffahrt auf die Autobahn vom Flughafen, hätte sowieso wieder rüber gemusst.
    - hat der Typ mit nicht mit der Lichthupe zu nötigen
    - hätte der Typ die Geschwindigkeitslimits im Tunnel einhaltenmüssen, was er deutlich überschritten hat, ich schätze mal ca. um 35 bis 40 km/h


    Aber lassen wir das, zumindest den letzten Punkt wird die Polizei entsprechend hornorieren, wenns ein Video gibt, sicherlich auch die Lichthupenaktion.
    Leider wird dies viel zu wenig gemacht.

  • Zitat

    Original geschrieben von qwasy
    Abgesehen davon halte ich es für sinnvoll, generell auf der Autobahn mit Licht zu fahren, egal ob man ein swchwarzes Auto oder ein helles bewegt.

    Wenigstens da sind wir uns da einer Meinung, und im Spätherbst und Winter halte ich auch auf allen anderen Strassen Abblendlicht am Tag für sinnvoll.

  • Zum Thema Lichthupe:


    Die Lichthupe darf benutzt werden (ausserorts) um die Überholbereitschaft anzukündigen. Sprich ein oder zweimal darf sie aufblinken.


    Das Ganze darf nur nicht in eine Lichtorgel ausarten.


    Gruß bungee1

    Das muss am Wetter liegen...

  • Hi,


    Zitat

    Das Ganze darf nur nicht in eine Lichtorgel ausarten.


    Aber nicht, wenn der jenige 5 m hinter einem fährt und nicht, wenn die linke Spur frei ist und somit genug Möglichkeiten zum überholen bestehen.


    Zitat

    Wenigstens da sind wir uns da einer Meinung, und im Spätherbst und Winter halte ich auch auf allen anderen Strassen Abblendlicht am Tag für sinnvoll


    Ich auch, zudem fahre ich auf Autobahnen mittlerweile nur noch mit Licht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Grundsätzlich hast du Recht.
    Nur:
    - kommt 150m weiter die Auffahrt auf die Autobahn vom Flughafen, hätte sowieso wieder rüber gemusst.
    - hat der Typ mit nicht mit der Lichthupe zu nötigen
    - hätte der Typ die Geschwindigkeitslimits im Tunnel einhaltenmüssen, was er deutlich überschritten hat, ich schätze mal ca. um 35 bis 40 km/h


    Das sind keine Argumente für dein Fehlverhalten. Man kann doch nicht Gleiches mit Gleichem vergelten. Wenn du die Möglichkeit hast, die Spur zu wechseln, musst du es machen - auch wenn er deutlich zu schnell ist, das spielt dabei keine Rolle und DU kannst (mit Recht) bestraft werden.


    Mit NSW wäre das nicht passiert - um den Bogen zu NSW zu bekommen :confused: :confused:

  • Idioten mit Nebelscheinwerfern


    Hallo!
    total genervt bin ich gerade nach Hause gefahren. Auf dem Rückweg bin ich mehreren Autos begegnet, die, obwohl kein Schnee, Regen oder Nebel war, ihre bekloppten Nebel-Lichter an hatten. Dass es auf einer Überlandstraße geblendet hat wie Sau muss ich nicht erwähnen.


    Dass unsere Freunde im 3er BMW nicht zu belehren sind ist mir klar... aber:


    Was kann ich machen?
    Ist es möglich das Kennzeichen bei der Polizei zu melden, die dann eine Info rausschickt? Ich denke viele dieser bekloppten wissen gar nicht, was sie den entgegenkommenden Autos damit antun und würden durch eien Mitteilung vielleicht ihr Fehlverhalten ändern.


    Arrrghhh - gibt es einen Smiley mit Halsumdrehen?

  • Ich persönlich finde, dass H4 + Nebel wesentlich weniger blenden als ein Fahrzeug mit Xenon-Scheinwerfern. Nebelscheinwerfer leuchten direkt vor´s Auto, da blendet doch nix?!

  • Wofür sind denn Nebelscheinwerfer da? Um mehr Licht ins Spiel zu bringen... somit blenden die schon deutlich mehr als normales Abblendlicht.


    Wobei Xenon IMHO auch ein übler Blender ist und nur Nutzen für den Besitzer bringt. Von wegen Gegenverkehr wird damit viel weniger gestört haha.

  • Zitat

    Original geschrieben von leibi111
    Wofür sind denn Nebelscheinwerfer da? Um mehr Licht ins Spiel zu bringen... somit blenden die schon deutlich mehr als normales Abblendlicht.


    Wie bereits geschrieben: da die Dinger direkt vor´s Auto leuchten, finde ich, dass sie eben gerade NICHT blenden, da sie ja nicht in den Sichtbereich des Gegenverkehr scheinen.


    /edit: Dennoch ist klar, dass es verboten ist, einfach so mit den Dingern zu fahren. Ich rege mich darüber nur einfach nicht auf...

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