So langsam wird es Zeit: Autoversicherung prüfen!!

  • Ich muss mich auch langsam mal um einen Versicherungsvergleich kümmern. Mein Auto (bzw. offiziell das meines Vaters, auf ihn das Auto angemeldet ;) ) ist als Zweitwagen über meinen Vater versichert und das mittlerweile schon seit 13 Jahren, da gerade als Einsteiger das günstiger war.
    Irgendwann hätte ich dann aber doch auch mal gerne die Versicherung auf meinen Namen.

    Was muss ich denn dabei beachten?
    Ein neuer Autokauf steht nicht, macht es denn Probleme, dass das Auto auf ihn angemeldet ist?
    Macht es in dem Fall überhaupt Sinn die Versicherung auf mich umzustellen?
    Und müsste ich das beim bisherigen Versicherer machen, oder kann ich das gleich mit einem Wechsel der Versicherung verbinden?

    Danke vorab für hilfreiche Tipps

  • Ich meine gehört zu haben dass du dir die bisherige Schadensfreiheit (von der bisherigen Versicherung?) bestätigen lassen solltest.


    Eventuell ist es vielleicht sogar empfehlenswert zunächst dort wo das Fahrzeug als Zweitwagen angemeldet war mitzuteilen das ohnehin nur du damit gefahren bist und die VErsicherung nun auf deinen Namen, mit den Rabatten für die Schadensfreiheit der letzten 13 Jahren laufen soll.


    Im Folgejahr kannst du dann ja immer noch zu einer anderen Versicherung wechseln.


    => einfach mal bestehende Versicherung kontaktieren.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von The Player
    Ich habe seit ein paar Wochen jemand mit Führerschein zum begleiteten Fahren auf meinen PKW angemeldet. Damit geht ja der Versicherungsbeitrag erstmal gepflegt durch die Decke.


    Bei welcher abartigen Gesellschaft bist du denn versichert? Bei meiner kostet begleitendes Fahren nichts extra.


    Zitat


    Nun wird diejenige nächstes Jahr 18 und damit ändern sich ja die Kriterien wieder ein bisschen (hoffentlich zu meinen Gunsten) und der Beitrag müsste etwas sinken.


    Meines Wissens nach wieder falsch, denn eigentlich geht der Beitrag erst dann richtig hoch, wenn die Jungs und Mädels alleine fahren ;).


    Zitat


    Geschieht das direkt nach Meldung bei der Versicherung oder erst mit dem neuen Jahr?


    Wenn, dann wohl zum dem Meldezeitpunkt, der idealerweise mit dem Zeitpunkt übereinstimmen sollte, zu dem das alleinige Fahren beginnt. Macht ja anders auch keinen Sinn.


    Zitat


    Sprich, ab Sommer 2017 werde ich wohl wieder alleiniger Fahrer meines Autos sein, muss aber die erhöhten Beiträge bis Ende des Jahres 2017 zahlen.
    Richtig?


    Falsch. ;)


    Zitat


    Was meint ihr, ist es sinnvoll jetzt beim Check der KFZ-Versicherung die Kondition "Rabattschutz" zu buchen, zumindest so lange wie jemand während des begleiteten Fahrens auch mit dem Wagen fährt?


    Vorbeugen ist besser als auf die Schuhe kotzen ... :p
    Kann aber sein, dass das immer nur zur Hauptfälligkeit zu oder abgewählt werden kann.

  • Wie stellt man eine Kfz Versicherung, die jetzt immer von August bis Juli des Folgejahres läuft, auf den jährlichen Rhythmus zum 01.01. um? :confused:

    ©Doc. Brown Enterprises – 24 Hr. Scientific Services

  • Zitat

    Original geschrieben von SilentBoB
    Wie stellt man eine Kfz Versicherung, die jetzt immer von August bis Juli des Folgejahres läuft, auf den jährlichen Rhythmus zum 01.01. um? :confused:


    Indem man 20 Kniebeugen macht und sich dabei im Kreis dreht?


    Oder indem man die Versicherung anruft und denen mitteilt, dass man umstellen möchte...?


    Manche Fragen erschließen sich mir einfach nicht...

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Indem man 20 Kniebeugen macht und sich dabei im Kreis dreht?


    :confused:


    hmm, diese antwort erschliesst sich mir einfach nicht?

    ©Doc. Brown Enterprises – 24 Hr. Scientific Services


  • Hallo!
    Eigentlich alle Versicherungen ermöglichen die Übernahme von Schadensfreiheitsrabatten von direkten Verwandten, von daher sollte das grundsätzlich möglich sein.
    Dabei müsste es auch egal sein ob du die Versicherung wechselst, die neue Versicherung holt sich grundsätzlich vom Vorversicherer die Auskunft über die schadensfreien Jahre ein.
    Da du das Auto nur versichern kannst wenn es auf dich zugelassen ist musst du dir eh vorher eine Deckungszusage einholen, dabei kannst du dann auch gleich die Übernahme des SFR regeln.
    Zu beachten gibts noch 2 Punkte:
    1. Du kannst i.d.R. nur so viel Schadensfreie Jahre übernehmen wie du aufgrund deines Alters selbst hättest erwerben können, wenn der Vertrag z.B. 20 schadensfeie Jahre hat und du aber erst 30Jahre alt bist bist verlierst du ggf. 8 Jahre.
    2. Bei weniger als 6 Monaten Versicherungsdauer innerhalb des Kalenderjahres wird der SFR zum Jahresende nicht erhöht, ob die Vorversicherung über deinen Vater dabei berücksichtigt wird und auch bei einem späteren Versicherungswechsel erhalten bleibt (Sonderkonditionen wie Zweitageneinstuffung und Rabattretter gehen beim Versicherungswechsel i.d.R. verloren) weiß ich leider nicht, am Besten vorher vom Versicherer bestätigen lassen.


    Gruß
    NoIdea

  • Zitat

    Original geschrieben von NoIdea
    1. Du kannst i.d.R. nur so viel Schadensfreie Jahre übernehmen wie du aufgrund deines Alters selbst hättest erwerben können, wenn der Vertrag z.B. 20 schadensfeie Jahre hat und du aber erst 30Jahre alt bist bist verlierst du ggf. 8 Jahre.


    Genau das war bzw. ist auch bei mir der springende Punkt. Eltern über 70, aber das Auto läuft immer noch als Zweitwagen über sie, da ich schadensfreie Jahre verlieren würde. Laut Versicherung ist es aber kein Problem, die Versicherung und die Jahre auch noch nach einem Ableben zu übernehmen.

  • NurSammy
    Danke dir. Ich komm grad ausm Krankenhaus, daher die späte Rückmeldung.

    Zitat

    Original geschrieben von NurSammy
    Bei welcher abartigen Gesellschaft bist du denn versichert? Bei meiner kostet begleitendes Fahren nichts extra.

    Huk24?!
    Da ich die letzten Tage verhindert war und vorher erst angefangen hatte mal über diverse Portale aber auch bei einigen Versicherungen selbst zu rechnen, ging bei begleitetem Fahren der Tarif immer nach oben. Zumindest habe ich das so in Erinnerung.


    Also es wird tatsächlich vom Tag der Meldung ab ein neuer Tarif berechnet. Für den alten habe ich eine anteilige Gutschrift, da ja im voraus bezahlt, für die Restlaufzeit bis 31.12. und für den neuen Tarif eine anteilige Rechnung. Wird alles miteinander verrechnet und zum Anfang des Jahres abgebucht.
    Im Umkehrschluss wird dann nächstes Jahr nach erneuter Änderung wieder eine Tarifänderung vorgenommen.

    Zitat

    Original geschrieben von NurSammy
    Meines Wissens nach wieder falsch, denn eigentlich geht der Beitrag erst dann richtig hoch, wenn die Jungs und Mädels alleine fahren ;).

    Ja, aber dann für den Betroffenen. Wenn er sich selbst versichert. Oder seh ich das falsch? Im Moment ist noch nicht mal klar ob dann überhaupt in D gefahren wird, weil ein Auslandsaufenthalt geplant ist. Und was ab 2018 ist, steht ohnehin in den Sternen.

  • Hi zusammen,


    vielleicht kann mir jemand bei folgendem Sachverhalt weiterhelfen:


    Ausgangssituation:
    - Erstwagen ist seit etlichen Jahren bei der HUK24 versichert (ungekündigt)
    - Zweitwagen war von 01/2016 - 12/2016 bei der HUK24 als Zweitwagen angemeldet
    - Mit Zweitwagen von 01/2017 - 12/2017 zu anderer Versicherung gewechselt (günstiger)
    - Zweitwagen soll ab 01/2018 wieder bei der HUK24 angemeldet werden


    Wenn ich nun den Zweitwagen (wieder) bei der HUK24 anmelden möchte, müsste ich ja eigentlich die Option "Versichererwechsel - mit dem aktuellen Pkw zu uns wechseln" auswählen, da eine Vorversicherung vorhanden ist. In dem Fall kann ich allerdings keinen Rabattschutz buchen. Wähle ich stattdessen die Option "Zweitwagen - einen zusätzlichen Pkw erstmals versichern" aus, so kann ich den gewünschten Rabattschutz dazu buchen. Daher habe ich nun letzteres beim Ausfüllen des Antrages ausgewählt.


    Kann ich hier mit einer Ablehnung rechnen, weil bei der HUK24 registriert ist, dass der Wagen schon mal dort versichert war und es somit keine erstmalige Anmeldung dieses Fahrzeugs ist? Eine finale Bestätigung liegt nämlich noch nicht vor, da nachträglich noch das KFZ Kennzeichen sowie die Fahrgestellnummer angefordert wurden.


    Vom Betrag her gabs zwischen den Optionen übrigens keinen nennenswerten Unterschiede.


    Danke vorab.

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