ZitatOriginal geschrieben von ganymed
Wäre da nicht noch was bei Sonera und Telenor zu holen? Das waren doch die eigentlichen Eigentümer?
afaik waren/sind die Eigentümer von Quam, Telefonica und Sonera. Und zwar mit jeweils 50%.
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ZitatOriginal geschrieben von ganymed
Wäre da nicht noch was bei Sonera und Telenor zu holen? Das waren doch die eigentlichen Eigentümer?
afaik waren/sind die Eigentümer von Quam, Telefonica und Sonera. Und zwar mit jeweils 50%.
urteil zu nicht gezahlten leistungen bei quam vertragsschluss
hallo@all!
sicher für einige interessant:
ZitatAlles anzeigenQuam: Einstellung des Netzbetriebes entlastet Mobilfunkhändler nicht
Versprochene Einmalzahlungen müssen geleistet werden 20.02.2004
13:21
Ein interessantes Urteil hat ein Leser von teltarif.de erstritten: Der Mobilfunkhändler INWA muss ihm 529 Euro zuzüglich der Anwalts- und Gerichtskosten sowie Zinsen für Mobilfunk-Verträge bezahlen, die Bekannte von ihm im Frühjahr 2002 für das Netz von Quam geschlossen hatten. Obwohl zwischenzeitlich der Netzbetrieb von Quam eingestellt wurde, verpflichtete der Richter den Mobilfunkhändler INWA, die seinerzeit beim Vertragsabschluss getroffenen Zusagen einzuhalten. Der Leser hatte sich die Forderungen gegen Inwa von seinen Freunden abtreten lassen.
Zur Geschichte: Im Frühjahr 2002 bot der damals noch junge Netzbetreiber Quam zwei interessante Aktionstarife ein: Bei gleichzeitigem Abschluss eines Haupt- und eines Partnervertrages bekam man für beide die vollen Vorteile, z.B. je ein subventioniertes Handy, zahlte für den Partnervertrag aber nur die halbe Grundgebühr. Bei der Online-Variante der Tarife sollte man bis Ende 2002 sogar gar keine Grundgebühr bezahlen, als Gegenleistung dafür, dass man auf eine Rechnung in Papierform verzichtete. Kombinierte man beide Aktionen, bekam man zwei Verträge und zwei Handys, musste aber faktisch nur die Grundgebühr von einem Vertrag bezahlen.
Vertrag faktisch ohne Grundgebühr, mit Handy
Diverse Mobilfunkhändler, unter anderem auch Inwa, boten nun an, bei der Bestellung eines solchen "Quam-Doppels" statt der Lieferung des zweiten Handys eine üppige Auszahlung an den Kunden vorzunehmen. Diese reichte oft, um die kompletten Grundgebühren für beide Verträge für die Laufzeit abzudecken. Im Fall von Inwa sollten die Kunden die Barzahlung jeweils erhalten, nachdem sie die erste Rechnung von Quam erhalten hatten, und eine Kopie davon an Inwa geschickt hatten.
Es kam dann alles anders, als geplant. Im Herbst 2002 entschied Quam, den Netzbetrieb einzustellen. In der Folge weigerte sich auch Inwa, die versprochenen Barauszahlungen weiterhin vorzunehmen, mit dem Hinweis, dass der Kunde keine Kosten mehr hätte, da dieser wegen dem eingestellten Netz keine Grundgebühren mehr bezahlen müsse. Unser Leser vertrat hingegen die Auffassung, dass Quam seine Provisionen an Inwa bezahlt hätte, und dieser diese auch wie vereinbart an den Kunden weitergeben müsse. Inwa berief sich hingegen auf §313 Abs. 1 BGB, der die Änderung von Verträgen bei Wegfall bzw. Störung der Geschäftsgrundlage regelt.
Die Gerichtsentscheidung
Das Gericht schloss sich vollumfänglich der Rechtsauffassung unseres Lesers an. Zu dem Einwand mit §313 Abs. 1 BGB führt es aus, dass dessen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Bedingung für die Zahlungsanspruch sei allein der Abschluss eines entsprechenden Mobilfunkvertrages gewesen. Wörtlich heißt es: "Wenn ein Mobilfunknetzbetreiber aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten den Netzbetrieb einstellt, so ist dies ein Umstand, der nicht in den Risikobereich der Mobilfunkkunden fällt". Das Aktenzeichen lautet 35 C 212/03 (E) beim Amtsgericht Fulda.
Auswirkungen
Das Urteil lässt sich sicherlich auch auf viele andere Quam-Verträge übertragen. Wer damals beim Vertragsabschluss mit Quam bestimmte Leistungen erhalten hat (Handy, Barauszahlung, MP3-Player etc.) darf diese behalten. Wem Leistungen versprochen wurden, diese aber nicht bekommen hat, kann diese noch nachfordern. Wer sich mit dem Hinweis auf §313 Abs. 1 BGB dazu überreden ließ, ein Handy zurückzugeben oder nachträglich zu bezahlen, bzw. eine Auszahlung zurückzuzahlen, kann Geld bzw. Handy wieder einfordern.
Anders dürfte die Situation jedoch sein, wenn mit dem Händler statt einer Einmalzahlung eine Grundgebührenerstattung vereinbart wurde. Grundgebühren, die nicht bezahlt werden mussten, weil Quam den Betrieb einstellte, können grundsätzlich auch nicht erstattet werden. Im Zweifelsfall kommt es auf die genaue Formulierung im Vermittlungsvertrag mit dem Händler an.
Wer sein Geld oder die Ware noch nachfordert, sollte allerdings bedenken, dass einige der Mobilfunk-Händler, die besonders eifrig Quam-Pakete verkauften, inzwischen insolvent sind. Hier könnte das Aufsetzen entsprechender Briefe per Einschreiben-Rückschein oder die Erhebung von Klage bewirken, dass man sprichwörtlich "gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwirft". Ist der Händler aber noch am Markt tätig, kann sich eine Klage tatsächlich lohnen, wie die Erfahrung unseres Lesers beweist.
Weiterhin muss erwähnt werden, dass es sich hier nur um das Urteil eines Amtsgerichts handelt. Andere Amtsgerichte könnten anders urteilen. Da der Streitwert in den einzelnen Fällen meist um die 200 bis 300 Euro liegt, ist es wahrscheinlich, dass die Amtsgerichte die Berufung jeweils nicht zulassen. Damit wird aber auch eine grundsätzliche Klärung vor den höheren Gerichten verhindert.
Kai Petzke
greetz
JohnnyT
Kann mir nochmal jemand den Link auf die Adresse geben, auf der
sich das Quam Team auf den Mailboxen verabschiedet hat ??
Würd mir das gern noch konservieren.
Bei den Preisen für die die Quamkarten bei Ebay vertickt werden wird man wohl noch ein paar Jahrhunderte warten müssen bis die mal was wert sind.
Scheint wohl so gut wie keiner seine Karten weggeworfen zu haben (in der Hoffung noch mehr Kapital rauszuschlagen ) *g
Quam-Abschied
Hallo,
die Tondokumente zur Abschaltung von Quam sind hier zu finden
Abschiedsgruss des Quam-Teams zum Download
Um sie herunterladen zu können, mußt Du eine Yahoo-ID haben und in der Liste quam-talk angemeldet sein. Ist ein wenig Klickarbeit, lohnt aber ![]()
Gruss
Henning Gajek
(Der bei der Quam-Abschaltung dabei war und an diesem 59 Seiten TT-Monster-Thread wohl nicht ganz unschuldig ist ![]()
so langsam nähern wir uns der 60 ... was genau sagen die denn in dem
Chor ?? Ich konnte nur etwas von .. sie können noch eine halbe Stunde telefonieren verstehen .. danach noch irgendwas von wegen .. wir machen party oder so ähnlich ???
Wo gibts denn Infos wieviel Technik Quam verwendet hat, wo die MSC standen,
ob und wie viele Nodeb aufgebaut wurden, was mit der ganzen Technik passiert ist etc. ?
Was das Gebäude in München eigentlich nur gemietet oder hat Quam den Palast neu gebaut und danach an MOC verkauft ??
mfg jansen
Die erste Nachricht lautete: "Sie haben noch eine Stunde um mit uns zu telefonieren. Viel SPaß wünscht Ihr Quam-Team!"
Die Zweite:"Sie haben noch 30 Minuten um mit uns zu telefonieren. Wir grüßen die Yahoo-Abschalt-Party und danken für die gute Zusammenarbeit. Ihr Quam-Team!"
Technik hatten die ja selber kaum und die Räume in München waren IMHO auch nur gemietet.
Das MOC gehört der Messe München und stand schon bevor es Quam überhaupt gab. Die Büros wurden von Quam also nur gemietet.
Quam Abschaltparty ![]()
Hallo,
die Yahoo-Abschalt-Party fand in Ludwigshafen/Rhein in der Cafedrale statt, einem alten Kirchturm ohne Kirche (die ging 1944/45 verloren), der zur Kneipe umgebaut wurde.
Yahoo deshalb, weil es in Yahoogroups analog zu den VIAG heute o-two-Mailinglisten auch quam-Mailinglisten gab, die natürlich topp informiert waren und über die manche Probleme "gelöst" werden konnten.
Schade um Quam, die hatten im Nachhinein ganz gute Ideen, nur zu wenig Durchhaltevermögen ![]()
Die Preise drastisch senken konnten sie damals als "Untermieter" von E-Plus halt leider auch nicht. Heute wären sie in einer besseren Position, da E-Plus inzwischen sein Netz massiv ausgebaut hat.
Die Ideen wie der Spanien-Roaming-Tarif oder die Prepaidkarte, die nach jeder Verbindung die Kosten anzeigt, waren damals sensationell. Die "Großen" haben da keine Fantasie dafür ![]()
Quam gibts (theoretisch) noch, sie heißen jetzt "Opco-ms" und verwalten die Quam-Lizenz, die sie liebend gerne noch verkaufen würden ![]()
Re: Quam Abschaltparty ![]()
ZitatOriginal geschrieben von hrgajek
die Prepaidkarte, die nach jeder Verbindung die Kosten anzeigt, waren damals sensationell.
War das damals nicht per SMS? Fand ich immer furchtbar nervig.
Hatte vor einigen Jahren mal ne Omnitel (I) Prepaidkarte. Da wurde der aktuelle Kontostand permanent im Display angezeigt.
Warum geht das nicht in D?
Würde ja viele Kapazitäten wieder frei machen. Möchte nicht wissen wie viele Airtime-Minuten jeden tag für den Anruf des kostenlosen Kontomanagers draufgehen.
Re: Re: Quam Abschaltparty ![]()
ZitatOriginal geschrieben von ganymed
Möchte nicht wissen wie viele Airtime-Minuten jeden tag für den Anruf des kostenlosen Kontomanagers draufgehen.
Meinst du die nette Frau, die dir dann denn Kontostand mitteilt? Das dauert immer lange...
Man kann aber doch über *101#(Annahmetaste) den Kontostand im Display aufrufen lassen!!!!! (geht so bei o2 und müsste bei allen anderen auch gehen)!!!
Ciao...!
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