Hallo,
meine Tochter hat ein S700, das Ding ist ständig kaputt. Display flackert, das Ding hängt sich auf usw. Wir haben es jetzt 2 x zu W-Support geschickt, hat aber nix gebracht. Heute war cih dann im Saturn (da haben wir es im März mit Vertrag gekauft für 1 Euro). Nun schicken die es ein, weil ich ja nach der dritten Reparatur wandeln kann. Der Verkäufer sagte mir aber, dass er vom Hersteller eine Gutschrift bekäme. Das könnten so ca. 180 € sein. Nun meine Frage: Ist das denn rechtens, das cih nur 180 € bekomme, denn ein gleichwertiges Gerät kostet doch viel mehr. Was macht es denn für einen Sinn, dass ich nur so wenig dafür bekomme. Hat das von Euch schon mal jemand gehabt mit der Wandelung beim Saturn? danke für Eure Antwort.
Gruß Thomas
Wandelung eines Handys beim Saturn?
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RE
Hi, also normalerweise (so wurde mir das von Sony Ericsson damals an der Hotline erklärt weil ich ständig Probleme mit meinem K750i habe) hat Sony Ericsson bzw. ein lizenszierter Reparatur-Partner genau 3 Versuche dein Handy wieder in Gang zu bekommen, ansonsten wird dir das Gerät einfach gegen ein neues umgetauscht. Genau so haben die mir das von Sony Ericsson bestätigt, und darauf würde ich auch bestehen, mag sein das man das S700i gebraucht schon für ca. 180,00€ bekommt, aber neu kostet das Gerät ja noch wesentlich mehr.
Ich würd mich da gar nicht verarschen lassen vom Saturn und direkt bei S/E anrufen und die Sache klären, ich denk eher das die sich mit ihren 180€ einen bequemen Weg suchen wollen, um kein Neugerät herausgeben zu müßen.
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@ thokoe
Eigentlich sollte (muß) Saturn nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen das Handy wandeln, bzw die Wandlung beantragen (Saturn ist nicht Garantieleister sondern nur Ansprechpartner, die Garantieabwicklung sowie die Gewährung der Wandlung entscheidet der Großhändler in Absprache mit dem Hersteller)
Die 180 Euro (denke es wird mehr sein..) gehen daraus hervor das der Hersteller immer aktuelle Tagespreise für die Kulanzgutschriften zu Berechnung ansetzt. Schließlich hast Du bzw deine Tochter das Gerät ja auch einige Monate genutzt.
mfg Bernhard
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Hi,
danke für Eure Tipps, nun dauert es erst mal 10 Tage, bis ich überhaupt was höre... mal sehen was passiert.Gruß Thomas
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Zitat
Original geschrieben von Straubing
@ thokoeEigentlich sollte (muß) Saturn nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen das Handy wandeln, bzw die Wandlung beantragen
Schon mal § 437 BGB gelesen? Der K kann sofort eine Wandlung verlangen.
Zitat(Saturn ist nicht Garantieleister sondern nur Ansprechpartner, die Garantieabwicklung sowie die Gewährung der Wandlung entscheidet der Großhändler in Absprache mit dem Hersteller)
:eek:
Ansprechpartner für die Garantie mag evtl. der Großhändler/Hersteller sein, Ansprechpartner für die Gewährleistung ist aber einzig und alleine Saturn!
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Zitat
Original geschrieben von bambi05
Schon mal § 437 BGB gelesen? Der K kann sofort eine Wandlung verlangen.Sicher könnte der Kunde nach § 437 BGB i.V.m. diversen anderen BGB Paragraphen eine sofortige Nacherfüllung bzw. Wandelung verlangen. Nur wird dieses Recht normalerweise durch die AGB des Händlers eingeschränkt. Und so lässt sich eben auch der Saturn in seinen AGB die Möglichkeit offen, das Gerät im Gewährleistungsfall ein paar Mal reparieren zu dürfen.
Dagegen kann man als Kunde dann auch nichts machen - leider
Zitat
Ansprechpartner für die Garantie mag evtl. der Großhändler/Hersteller sein, Ansprechpartner für die Gewährleistung ist aber einzig und alleine Saturn!Ansprechpartner für die Garantie ist der Hersteller (nur dieser gewährt evtl. Garantie). Für die gesetzliche Gewährleistung ist -wie Du schon sagtest- der Händler der Ansprechpartner.
(Ich denke wir schlittern hier gerade haarscharf am off-topic vorbei
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...irgendwelche AGBs können unsere Rechte laut BGB/HGB nicht einschränken. In der Hierarchie steht das BGB über den AGBs.
Wandelung würde bedeuten, dass beide Seiten das geleistete Erüllungsgeschäft rückgängig machen. Sprich, ich gebe das Handy zurück, der Verkäufer das Geld oder ich geben das Handy zurück und erhalte ein NEUES. Da ich als Kunde das Handy nach einem halben Jahr nicht mehr wie am ersten Tag zurückgeben kann(physische und moralische Abnutzung) ist es teilweise Praxis, die Abnutzung mit einzuberechnen.
Viele Händler sind da allerdings auch kulant. Daher kann ich nur sagen: "Der Ton macht die Musik" Rede höflich aber bestimmt mit dem Verkäufer, dann dürfte es auch klappen.
Ciao....
dreddie
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Höflich war ich auch, dass ist wirklich immer wichtig. Unhöflich werde ich, wenn Die mir ein Nokia als Austauschgerät anbieten...;)
Gruß Thomas
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Zitat
Original geschrieben von bambi05
Schon mal § 437 BGB gelesen? Der K kann sofort eine Wandlung verlangen.Allerdings kann der Saturn nach § 439 die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung ablehnen, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Streng genommen kann der Saturn zweimal nachbessern bis der gleiche Fehler das dritte Mal auftritt. In diesem Fall hier bessert der Saturn ja erst das erste Mal nach und die ersten beiden Reparaturversuche wurden nicht über den Saturn abgewickelt.
MfG BigDaddy
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