Der Aldi Talk - Medion Mobil Thread | 07/23: inkl. 5G | 2025: Unlimited & Jahrespakete

  • Meine Aussage bezog sich auf Dein Anspruchsdenken, dass Dir jemand eine Begründung liefern müsse.

    o2 Mobile M Boost & Magenta Prepaid M 30 GB im iPhone 15 Pro.

  • Missverständnis meinerseits. Ich bin der ansicht das alle Kunden im Telefonicanetz gleichbehandelt werden müssen, ausser man teilt im vorfeld mit das man mit kleiner Priorität im Netz surft. Das ist alleine meine Meinung dazu.

  • Wo steht eigentlich, dass es keine Bevorzugungen im Mobilnetz geben darf? Ich kann mich an Zeiten erinnern, wo galt: Telekom Business SIM schneller als Telekom Privatkunden-SIM und die wieder schneller als Telekom Prepaid.

    Meine Frage bezog sich darauf, ob es eine Rechtsquelle gibt, wonach in einem Mobilfunknetz es keine Bevorzugung geben darf. Weil jemand im Thread schrieb, dass man die Bundesnetzagentur einschalten solle. Soweit mir bekannt gibt es einen speziellen Modus für Notdienste (112, 110) die auch notfalls zu Beendigungen anderer Gespräche führen dürfen.

  • Ich bin mir sicher, dass dort von der Gleichbehandlung von Diensten und Daten die Rede ist, nicht davon, dass man Sim-Karten nicht in verschiedene Verkehrsklassen einordnen darf. StreamOn und die Vodafone Pässe haben einzelne Dienste bezugt behandelt, Die Daten eines Dienstes wurden auf das Volumen angerechnet, die anderen nicht. DAS war europarechtswidrig. Das ist aber keine Einstufung von Sim-Karten bzw. Verträgen in verschiedene Klassen.


    Denn dann wären die Österreichischen Netzbetreiber richtig gea..scht. Denn dort gibt es Netzklassen, und das wird offen Kommuniziert, für jedes Produkt, welche Netzklasse diese ist. Magenta setzt dort für 4G die Netzklassen A-K ein. Netzklasse A hat eine Ratio von 1:1, die Klasse K waren glaube 1:22,5. 3A setzt zwei Hauptklassen, mobil und stationär ein, und verteilt die Bandbreite über die vertraglich vereinbarte maximale Downloadrate. Das gleiche System setzt Magentan für 5G ein. D.h. zwei Mobilfunktarife sind gerade in einer Zelle, Kategorie Mobil, Tarif A maximal 50 Mbit, Tarif B 200 Mbit. Damit bekommt Tarif B 4/5 der Kapazität, Tarif A 1/5. Bis zum Maximum ihrer jeweiligen tariflichen Geschwindigkeit.


    Die starren Netzklassen bei LTE führen bei Magenta dann zu solchen Auswüchsen, dass zu Stoßzeiten, dann Produkte wie der (nicht mehr vermarktete) Hofer data unlimited mit 2-3 Mbit (von 30 Mbit) rumkrebsen muss, weil Netzklasse I, und an der selben Stelle ein Tarif der Netzklasse A, von seinen 300 Mbit, 150 Mbit nutzen darf.


    Das ist in Österreich, Österreich ist in der EU. Also verstoßen die österreichischen Mobilfunkanbieter gegen EU-Recht?


    In Deutschland kommuniziert die Telekom offen, dass die Sim-Karten aus hybrid nachrangig sind. Wie also kommt man dann darauf zu meinen, bei all den in den AGB stehenden "Maßnahmen zum Verkehrsmanagement", setzen die Netzbetreiber NICHT auf eine Klassifizierung der Veträge bzw. Produktgruppen? Und wenn es nur nach der maximalen Downloadrate ist?


    Muss man doch schon, um z.b. Veträge mit garantierten Bandbreiten und Verfügbarkeitszeiten in Stoßzeiten bevorzugen zu können. Bei DSL und Kabel die Geschäftskundentarife mit garantierten Bandbreiten zu xx% im Jahresmittel, erreicht man auch nur, wenn den Kunden dann bei Überlast mehr zugeteilt wird als den Kunden ohne klauseln. Und ich würde da auch bei den Mobilfunkern soweit gehen und sagen, dass sie den Geschäftskunden mehr zuteilen im Lastfalle als den Privaten.


    Es gibt ja auch sehr viele Tests, wo es immer wieder deutlich wurde, dass im gleichen Netz, unterschiedliche Verträge am selben Ort, im selben Gerät zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Gerade im o2-Netz konnte man das oft beobachten. Habe ich selber. Freenet Funk-Karte kam z.b. auf 12/7 Mbit, Tchibo mobil hatte stets 30/10 Mbit. (oder anderer Test mit 1und, o2-Testkarte und FF-Karte). Geht ja auch z.b. im Falle von 1u1 und Freenet nicht anders, da diese ja prozentuale Kapazitäten des Netzes gemietet haben bei Telefonica. Wenn da keine Einstufung der Sim-Karten erfolgen würden, könnte man sich das schenken.


    Auch eine unterschiedliche Nutzung von Bändern muss ja vom System irgendwie gemacht werden, anhand von Kategorisierungen. Wenn man Aldi-Talk z.b. bevorzug ins Band 1 drückt, und vielleicht nur CA mit Band 20 zulässt, aber die Haustarife bevorzugt ins Band 3 lässt und CA über 1-3-20 machen lässt, ist das ja auch eine Einstufung, anhand eines Kriteriums.

    2 Mal editiert, zuletzt von GreenBay ()

  • Genauso ist es. Leider wurde (wohl) eine genauere Definition unterlassen, sodass „Verkehrsklassen“ zulässig sind. Ob das die Intention der Verordnung war, sei dahingestellt.

    Die Frage jedoch zielte auf die Bevorzugung ab.

  • In der Diskussion wird ziemlich viel vermischt.

    Die Richtlinie behandelt die Beziehung zum Endnutzer.

    Ob Aldi/eplus ggf. weniger Bänder oder Bandbreite als Original O2 bereitstellt, wird dagegen ausschließlich durch Verträge zwischen den beteiligten Unternehmen geregelt. Das fällt unter keine Regulierung.

    Insofern wären die von sensemunne beobachteten Einschränkung zulässig, sofern sie der Vertrag zwischen Telefonica und eplus Service GmbH so vorsieht.

  • ein Reseller kann wohl das Datenvolumen mit unterschiedlicher Priorität einkaufen. Datenvolumen mit niedriger Priorität ist das günstigster als Volumen mit hoher Priorität.


    Vorteil: der Netzbetreiber bekommt für ungenutzte Kapazität Geld und der Reseller kann günstige, unbegrenzte Flatrates anbieten.


    Back2Topic

    Gestern hatte ich im Netz von Base Belgien (Telenet) kurzzeitig 5G NSA in Band 1. Ein paar Minuten später wurde ich aus den LTE geworfen und konnte nur noch UMTS nutzen.

  • Es gibt ja unterschiedliche Klassen in dem nach oben gedrosselt wird. Dennoch sollte eine bei 25 Mbit gedrosselte Karte auch 25 Mbit bringen, wenn 50 MBit technisch möglich sind und nicht 4 Mbit, weil man den vermutlich Premiumkunden bevorzugen will.

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

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