Unrechtmäßiger Blitz bei"Roter Ampel" , wie am besten dagegen vorgehen?

  • Einen schönen guten Morgen :D


    wie der thread titel schon verrät ist meiner Freundin ein größeres Unglück widerfahren. Gestern Nacht um 3 Uhr wurden wir in München (Schnee,Schneematsch,starke Glätte) in der Innenstadt beim angeblichen überqueren einer roten Ampel geblitzt.


    Sind uns jedoch beide sehr sicher das wir bei der Ampel noch klar Orange gesehen haben.


    Da sie noch Fahranfängerein ist, und so ein vergehen sich sehr stark (entzug der fahrrerlaubnis wenn ich nicht irre) auf den führerschein auswirken würde wollten wir sofort alles dagegen unternehmen und das richtig stellen, ohne erst auf deren nettes briefchen zu warten. :mad:


    Hoffe ihr könnt uns da mit ein par Tipps zur Seite stehen.


    Was einmal ncoh zu dieser präkeren Situation geführt hat: Kurz davor sind wir schonmal knapp vor einer roten Ampel (die Münchner City ist echt schrecklich) zum stehen gekommen und unser Auto ( Ein 1,5T Mercedes Kombi , sehr alt) sehr lange gerutscht und hinten sogar ausgebrochen. Soll heißen, das uns das wieder hötte passieren können. + das neben uns noch jemand auf die ampel zufuhr den wir bei einem erneuten schlittern vlt erwischt hätten ( unser nachbar wurde auch geblitzt )


    soweit so gut :(


    ich hoff ihr könnt uns helfen. wir sind da für jeden rat offen...



    einen guten rutsch ,whistler_dq

  • Re: Unrechtmäßiger Blitz bei"Roter Ampel" , wie am besten dagegen vorgehen?


    Sobald was offizielles kommt: Widerspruch einlegen und die Sache erklären. Widersprüche haben hier aufschiebende (=erstmal den Führerschein erhaltende) Wirkung. In so Fällen macht sich eine hoffentlich schon länger bestehende Rechtschutzversicherung auch nicht schlecht.


    Solltet ihr bei Glatteis über die Haltelinie gerutscht sein, könntet ihr gute Karten haben!


    Zitat

    Original geschrieben von whistler_dq
    einen guten rutsch...


    Schenkelklopfer, wa? ;)

  • Vielleicht ist es das sinnvollste, die Strafe zu akzeptieren und daraus zu lernen.
    Die Rechtssprechung / der Staatsanwalt kennt da i.d.R. kein pardon.


    Ein Vorteil wäre noch, dass der Fahrzeughalter die Strafe (jawohl insbesondere die 3 Punkte und evtl. 1 Monat Fahrverbot, wenn es länger als 1 sec. rot war) auf sich nimmt und nicht der Fahranfänger.
    Voraussetzung: der Fahranfänger ist nicht der Halter des Autos.


    Was soll ggf. der Anwalt bzw. die Rechtsschutzverischerung machen?

    Gruss tector
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  • Die werden sicherlich argumentieren, dass ihr auch hättet langsamer fahren können, so dass ihr bei Gelb auch hättet zum stehen kommen können. So blöd es sich anhört, aber es besteht kein Recht auf schnelles fahren vor allem nicht bei Schnee.


    Vor allem das hier lässt mich zweifeln ob ihr wirklich Wetterungsbedingt gefahren seit:

    Zitat

    ( Ein 1,5T Mercedes Kombi , sehr alt) sehr lange gerutscht und hinten sogar ausgebrochen


    Klar, das geht sehr schnell, aber wenn ich merke, dass es glatt ist oder es schneit fahre ich so langsam, dass ich auch zum stehen komme.


    Du kannst es versuchen, aber deine Chancen sehe ich sehr gering.

  • Morgen,


    ich würde auch mal abwarten, was am Ende von der Bußgeldstelle kommt. Unter einer Sekunde Rotlicht wird auch schon geblitzt, zieht aber kein Fahrverbot nach sich (was ein klitzekleiner Unterschied zum Entzug der Fahrerlaubnis ist). Stellt afaik eine OWi mit 50 € + 3 Punkten dar. Für den Normalsterblichen gibt es da noch kein Fahrverbot, wie es allerdings innerhalb der Probezeit aussieht, weiß ich auch nicht genau.


    Aber was mir beim Lesen deines Postings noch aufgefallen ist:
    Wenn deine Freundin (sei es wegen der eigenen Unerfahrenheit, der winterlichen Verkehrsverhältnisse oder dem Zustand des Fahrzeugs) nicht in der Lage ist, sich sicher im Verkehr zu bewegen, dann sollte sie es in Zukunft lieber sein lassen... :rolleyes: Und nicht den Sündenbock bei der Stadt München oder in Petrus suchen.


    Grüße Rabb :)


    edit: Strafrahmen erhöht. ;)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Ich würde es auch mit einem Widerspruch versuchen. Ob es im klappt kann dir hier keiner garantieren. Hängt zu sehr von der Situation ab. Die Rotlichblitzer blitzen im Regelfall immer. Das zieht nicht unbedingt ein Fahrverbot mit sich. Also erstmal abwarten und dann sehen. Widerspruch einlegen geht immer.


    Aber einmal ins Rutschen geraten und dann so weiter fahren, dass es wieder passieren könnte sollte nicht sein. Lieber das nächste Mal langsamer fahren und aus dieser Erfahrung lernen.


    bastian

  • So blöd das klingt, aber ich befürchte, wenn Ihr mit einer Aussage "Es war glatt, da sind wir ins Rutschen gekommen!" ankommt, stärkt das Eure Glaubwürdigkeit nicht. :rolleyes:


    Ihr hattet die Geschwindigkeit nicht den vorherrschenden Straßenverhältnissen angepasst - und damit liegt der Fehler ganz klar bei Euch!


    Wer eine Strafe begeht, muss auch dafür geradestehen!! Wenn nun der Führerschein weg ist, dann hat das (sorry!) durchaus seinen Sinn. Du schreibst selber, dass Euch eine ähnliche Situation vorher schonmal ereilt hat; mir scheint, als wäre Deine Freundin nicht so richtig in der Lage, bei dieser Witterung ein Fahrzeug zu führen. Wenn sie nur sich damit gefährden würde, würde das vermutlich die Öffentlichkeit nicht sehr kratzen, aber wenn sie somit noch Unbeteiligte gefährdet (was definitiv bei einem schleudernden Fahrzeug gegeben sein kann!), ist das unverantwortlich.


    Dieser Beitrag könnte nun etwas polarisieren - aber denk mal drüber nach...

  • ok, also erstmal danke für die infos und tipps ;) und sorry wegen den vielen Fehlern vorher; war doch noch sehr früh ;)


    Um ein par Sachen klar zu stellen:


    Zum einen sind wir langsam gefahren, ca35kmh was ja wohl wirklich den Wetterverhältnissen angepasst war (Die Ampel war echt sehr fix) , zum anderen war der Blitz auf jeden Fall unter einer Sekunde, da wir noch bei Orange drüber sind.


    Jetzt konkret noch eine Frage: Empfiehlt es sich, gleich anzurufen und sich da bemerkbar zu machen(zeigt ja, dass einem die sache wichtig ist) , oder eher, auf den Brief zu warten und wie wrywindfall meinte, dann Widerspruch einzulegen?


    Wenn ja, an wen 'genau' müssen wir uns dann wenden?


    thx


    grüße , whistler_dq

  • Also ich komme ja mehr oder weniger vom platten Lande, aber ich denke mir, dass auch in München die Bußgeldstelle für sowas der erste Ansprechpartner wäre...!?

    Klingt interessant, isses aber nicht.

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