ZitatOriginal geschrieben von f l a m 3
Bin mal wieder bisschen angetan von den Reaktionen hier.
1. Ist sie eine Fahranfängerin
2. Hat es geschneit
3. Es ist 3 Uhr in der Nacht, was mich daraus schließen lässt das sie irgendwo waren und die spätere Wetterlage nicht einschätzen konnten.
Merkst du wirklich nicht warum auf deine Freundin eingeprügelt wird?
Niemand macht ihr einen Vorwurf, dass sie Fahranfängerin ist.
Niemand dreht ihr einen Strick daraus, dass es geschneit hat und sie die Situation falsch eingeschätzt hat.
Jeder verübelt ihr aufs äußerste, dass sie den Benz quer an einer Ampel gerade noch zum Stehen bekommt und 100 m weiter den gleichen Fehler erneut macht!
ZitatZum Thema:
Ich würde, sollte etwas kommen, Einspruch einlegen das zögert sich oft so lange hinaus bis evt. 3Monate überschritten sind...
Ist eine Möglichkeit. Denk daran: Es müssen 3 Monate + 2 Wochen sein. Denk weiterhin daran, dass durch jeden Brief an sie die Verjährungsfrist unterbrochen wird.
Denk weiterhin daran, dass wenn ihr auf ein Bußgeldschreiben überhaupt nicht reagiert dies ernsthafte Konsequenzen hat!