man die ösis, lenkerauskunft wegen geschwindigkeitsübertretung

  • Zitat

    Original geschrieben von Tesrtetette
    http://www.radarforum.de/forum/index.php?act=SF&f=28


    Wenn die Ösis kein Foto mit Gesicht von dir (oder jemand anderem) können sies vergessen :D .


    Ich bin Ösi, und ja, das ist korrekt so. Kein Foto, kein Geld.


    Für uns arme Ösi-Schweine ;) gilt das nicht, wir werden auch ohne Foto, unter Zuhilfenahme des bloßen KFZ-Kennzeichens gestraft. Wenn ich als Zulassungsbesitzer den Fahrer nicht bekannt gebe, werde ich als Halter bestraft.


    U.a. auch deswegen werden verschiedene Anlagen in Urlaubsgebieten auf "Blitz-von-vorne" umgestellt. Z.B. werden am Arlberg (S16, Tempo 80 Strecke mit absolutem Überholverbot) bis zu 80% der Verstösse von Deutschen Verkehrsteilnehmern begangen.


    Michl

  • Zitat

    Original geschrieben von Michl
    80% der Verstösse von Deutschen Verkehrsteilnehmern begangen.


    Auch eine Anekdote von einem Bekannten :rolleyes: aus dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten.


    Wurde von der Highway Patrol angehalten. Als der den Führerschein sah, war sein Kommentar: "Why do Germans always want to fly?"

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Vollstreckbar ist in Deutschland nicht, was deutschen (Recht-) Standards nicht entspricht und das sind z.B. die Radar-Messungen nur des Nummernschildes o.ä., da nach unserem deutschen Recht eben der Verstoß dem Lenker nachgewiesen werden muß. Gibt es also kein Foto oder wird das Delikt nicht an Ort und Stelle geahndet, kann nicht vollstreckt werden, aber aus dem bloßen Vorhandensein einer Anonymverfügung kann man noch nicht zwangsläufig schliessen, daß man ungeschoren davon kommt.


    Wenn du dich ausschließlich auf den Fall in Österreich beziehst, mag da zutreffen (ich kenne den Inhalt des Vollstreckungsabkommens nicht).


    Für D trifft es aber nicht zu. Wenn an der Meßstelle zwei Bullen sitzen, ein Krad als zu schnell gemessen wird, dabei das Kennzeichen abgelesen und der Vorgangs protokolliert wird, sieht es für den Fahrer schlecht aus. Zwar trifft das den anderern Fall, dass nur ein Foto des Fahrers, nicht aber gleichzeitig des Kennzeichens vorhanden ist.


    Ich habe aber auch bereits von anderen Fällen gehört, in denen z.B. ein PKW die Meßstelle zu schnell passiert, aber wegen einer Störung (wozu man die netten PMR-Funkgeräte nicht alles verwenden kann :D) der Funkstrecke Lichtschranke --> Fotoeinheit kein Foto ausgelöst wird, aber die Bullen den Wert und Kennzeichen abgelesen und protokolliert haben. Hierbei dürfte dann aber der Tempoverstoß das geringere Problem sein...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • so schauen die schreiben aus.


    Auf die strafverfügung hin hatt meine mum ein schreiben verfasst das sie sich bedauerlicherweise nicht erinnern kann ob sie sich an dem datum tatsächlich dort befunden hat und und bat um zusendun eines Fotos oder ähnlichem Beweismaterial mithilfe dessen sie den vorwurf nachvollziehen kann.




    daraufhin kam die lenkerauskunft


    hab name und kennzeichen aus den scanns raus


    http://www.mobisux.com/album/data/500/13363gesch.jpg
    http://www.mobisux.com/album/data/500/13363gesch2.jpg
    http://www.mobisux.com/album/data/500/13363gesch3.jpg


    doe strafe möchte bezahlt werden aber die ö-behörden möchtenund scheinbar keinen nachweis liefern

    sorry fuer die feehla

  • Hi,


    schön, all diese netten Begebenheiten und wer was schon mal gehört hat.


    Dabei ist es relativ einfach:
    In D haftet immer der Fahrer, nie der Halter, zumindest bei den hier zur Diskussion gestellten Vergehen. Das bedeutet, dass die Kollegen in grün den Fahrer identifizieren müssen. Entweder durch Anhalten oder per Bild, meist ist der Fahrer beim Vorbeifahren nicht so schnell erkennbar.


    Ich wurde mit dem Motorrad von vorne geblitzt, aber mit Helm nicht erkennbar - nix bezahlt.
    Kollege mit Moped hat Polizei im Überholverbot mit 50km/h zu schnell auf einer Landstrasse überholt (konnte nicht mehr bremsen :-) ), die Polizisten sahen ihn nur von hinten - nix bezahlt.


    In Ö gibt es wie oben beschrieben auch die Haftung des Halters, also zahlt im Zweifel immer jemand. Aber was ist, wenn man gar nie da war? Dieser Beweis steht noch aus, also sollte man immer auf einen Beweis drängen.


    Ist der Beweis erbracht sollte man vielleicht zahlen, wenn man wieder mal nach Ö einreisen will. Auch wenn es nach deutschem Recht nicht vollstreckbar wäre...


    Im Übrigen würde ich an Deiner Stelle immer annehmen, selbst gefahren zu sein, dann zahlt Deine AdvoCard oder der ADAC hilft ;-)


    Grüße
    babapapa

  • Zitat

    Original geschrieben von babapapa
    Dabei ist es relativ einfach:
    In D haftet immer der Fahrer, nie der Halter, zumindest bei den hier zur Diskussion gestellten Vergehen.


    Sorry aber das ist so Quatsch. Man kann sich in D als Halter zwar einmal darum drücken den Fahrer zu benennen, danach bekommt man aber nen entsprechendes Fahrtenbuch aufgedrückt. Und auch gerade bei Motorradfahrer gibt es den gefürchteten "Nasenspezialisten" der zahlungsunwillige Moppedfahrer auch auf vermeindlich schlechten Bildern identifiziert.

  • Ach das geht viel einfacher mit dem Foto, ein Bekannter wurde im Freizeitdress geblitzt, dann sind sie auf die Arbeit gekommen, haben ihm im Anzu gesehen: "Ganz klar, das sind sie nicht auf dem Foto" und dann hatte sich der Spaß erledigt ;)


    Er hatte widersprochen und das mit dem Nichtwissen wer da gefahren war begründet...

    Samsung Galaxy S2

  • Zitat

    Original geschrieben von babapapa
    In D haftet immer der Fahrer, nie der Halter, zumindest bei den hier zur Diskussion gestellten Vergehen. Das bedeutet, dass die Kollegen in grün den Fahrer identifizieren müssen. Entweder durch Anhalten oder per Bild, meist ist der Fahrer beim Vorbeifahren nicht so schnell erkennbar.


    Dieser Grundsatz gilt aber nur bei Verstößen im fließenden Verkehr. Bei Verstößen im ruhenden Verkehr ("Falschparken") wird im Zweifelsfall der Halter zur Zahlung des Strafzettels herangezogen - auch in Deutschland.


    Und natürlich kann man in Deutschland die Auskunft, wer denn an Stelle des Halters gefahren ist, verweigern. Dies darf man m. W. aber nur, wenn man durch wahrheitsgemäße Auskunft Familienangehörige belasten müßte. Es ist aber im Bereich des Wahrscheinlichen, daß dem Halter anschließend die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt wird.


    Viele Grüße und einen
    Happy Day

    Viele Grüße und einen Happy Day


    Guy Fawkes was the only person ever to enter Parliament with honest intentions.

  • Ich kram das Thema mal wieder raus.
    Habe ein ähnliches Problem: Gestern kam ein Brief, in dem stand, dass ich "ein Fahrzeug überholt habe, obwohl nicht genügend Platz für ein gefahrloses Überholen vorhanden war". Nun wollen die Ösis 58 € von mir kassieren, ohne jeglichen Beweis. Erstens kann ich mich nicht daran erinnern, eine SO gefährliche Situation provoziert zu haben, und zweitens können sie mir doch nicht ohne Beweis einfach Geld abknöpfen. Auf der Rückseite des Schreibens steht, dass Rechtsmittel nicht zugelassen sind. Kann ich also in keinster Weise gegen die Strafe vorgehen?

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