Ich muss in diesem Zusammenhang immer an
Heinrich Mann' s Roman " Der Untertan" denken.
Der brave deutsche Untertan zahlt seine Strafe und legt sich nicht mit der Obrigkeit an.
M.
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Ich muss in diesem Zusammenhang immer an
Heinrich Mann' s Roman " Der Untertan" denken.
Der brave deutsche Untertan zahlt seine Strafe und legt sich nicht mit der Obrigkeit an.
M.
Wenns unberechtigt wäre, sollte man sich auch anlegen. Aber offenbar war es nicht unberechtigt. Was erwartest Du also? So lange hier rumweinen, bis alle sagen "ja, hast Du toll gemacht?" ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Autotelefon
Ich muss in diesem Zusammenhang immer an
Heinrich Mann' s Roman " Der Untertan" denken.
Der brave deutsche Untertan zahlt seine Strafe und legt sich nicht mit der Obrigkeit an.
Ich muß in dem Zusammenhang immer an Dostojewski denken, und zwar an seinen Roman "Der Idiot", allerdings nur wegen des Titels, nicht aufgrund des Inhalts. ![]()
Sorry wenn's etwas hart klingt, aber nicht alles, was hinkt, ist auch ein Vergleich. Und der Vergleich, den Du hier assoziierst, hinkt auf beiden Beinen.
Hier geht es nun wirklich nicht darum, "sich bloß nicht mit der Obrigkeit anzulegen". Hier werden auch niemandem seine Bürgerrechte vorenthalten, und von "Behördenwillkür" kann man in diesem Fall auch nicht reden, nicht einmal ansatzweise. Sondern es betrifft einen ganz klaren, völlig banalen und vom Verursacher nicht einmal bestrittenen Verstoß gegen die StVO. An dieser Stelle überhaupt eine große Diskussion loszutreten, erscheint schon arg unsinnig.
Daher meine Bitte an die Moderatoren: ein großes Schloß an diesem Thema festmachen, sorgfältig abschließen und den Schlüssel wegwerfen. ![]()
Viele Grüße und einen
Happy Day
ZitatOriginal geschrieben von Autotelefon
Ich muss in diesem Zusammenhang immer an
Heinrich Mann' s Roman " Der Untertan" denken.
Entweder Du hast das Buch nicht gelesen oder nicht verstanden warum es darin geht. Von daher muss ich bei solchen Beiträgen eher an D. Nuhr denken...
Ich schließe mich daher dem Wunsch nach einem Schloss an, führt ja eh zu nichts.
CH
ZitatDie eine Seite schreit populistisch nach Abzocke, die andere weist auf die gültigen Gesetze hin an die sich nunmal jeder zu halten hat.
Hmmm ich weiß nicht recht wer hier lauter schreit? Die vermeintlichen Populisten oder diese die auf geltendes recht hinweisen...
Jedenfalls bin ich die Strecke heute nochmal abgefahren. Geltende maximale Geschwindigkeit ist 70km/h.
ZitatDer brave deutsche Untertan zahlt seine Strafe und legt sich nicht mit der Obrigkeit an.
Der brave deutsche Untertan (SCHUX) zahlt seine Strafe und legt sich nicht mit der Obrigkeit an, da ihm der Aufwand in Realation zum Streitwert zu hoch erscheint und besseres zu tun hat.
Allerdings sehe ich die Strafe nicht ein und da könnt ihr mir mit noch sovielen Argumenten kommen. In diesem Fall stand meines Erachtens nicht die Verkehrerziehung im Spotlight, sondern die marode Krefelder Stadtkasse zu füllen. so long...
Bitte abriegeln, unzwar mit nem dicken fetten Schloß!
ZitatOriginal geschrieben von SCHUX
In diesem Fall stand meines Erachtens nicht die Verkehrerziehung im Spotlight [...]
Das muß sie doch auch gar nicht, es kann sich auch ganz simpel um eine Strafe für die Geschwindigkeitsübertretung handeln.
ZitatOriginal geschrieben von ashd
Diese Aussagen halte ich nicht für völlig zutreffend. Auf Verstöße gegen die Polizeirichtlinien, in denen Toleranzstrecken vorgegeben sind, kann sich der Betroffene im Hinblick auf Art. 3 GG durchaus berufen. Zwar ist wohl anerkannt, dass Verstöße grundsätzlich nicht zu Verwertungsverboten führen. Allerdings können sie u.U. sogar eine Einstellung des Verfahrens gebieten. So z.B. ausdrücklich OLG Oldenburg, zfs 1996, 396:
" Allerdings dürfen die Verkehrsteilnehmer die Erwartung hegen, daß sich die Verwaltungsbehörde über Richtlinien zur Handhabung des Verwaltungsermessens, die eine gleichmäßige Behandlung sicherstellen sollen, im Einzelfall nicht ohne sachliche Gründe hinwegsetzt. Insoweit können sich solche Richtlinien über Art. 3 GG für den Bürger rechtsbildend auswirken und bei weniger gravierenden Verstößen oder geringer Schuld eine Einstellung des Verfahrens nach § 47 OWiG gebieten ..."
In der Tat interessant...
Ich hielt diese Richtlinien immer für Verschlusssachen, aber da scheint es ja mal eine bis vor das OLG geschafft zu haben.
Ein derartiger Angriff des Verfahrens dürfte aber trotzdem die absolute Ausnahme bleiben, da diese Anweisungen meist ja wirklich nur vom Hörensagen bekannt sind. Und ein die Ungleichbehandlung rechtfertigender sachlicher Grund ist wohl auch schnell herbeigezaubert...
ZitatOriginal geschrieben von SCHUX
Allerdings sehe ich die Strafe nicht ein und da könnt ihr mir mit noch sovielen Argumenten kommen. In diesem Fall stand meines Erachtens nicht die Verkehrerziehung im Spotlight, sondern die marode Krefelder Stadtkasse zu füllen. so long...
Um dir da nochmal die internationale Perspektive zu geben:
In den USA werden Geschwindigkeitsuebertretungen ab 5 mph (8 km/h) geahndet. Meistens faehrt der Polizist, vorher in einer Seitenstrasse den Verkehr beobachtend, hinter dir her, schaltet die Diskolichter an und faehrt mit dir zusammen an den Strassenrand.
Wenn das passiert, dann weisst du 2 Dinge: A) Ich hab meine Klappe zu halten B) Es wird teuer. GB von 5 mph faengt bei 175 US$ (ca 145 Euro) an und richtet sich dann nach dem Verhalten des Autofahrers.
Wenn da ein Kasper nach dem Motto "Ja eh ne, nicht gesehen und ueberhaupt: Das ist doch voll die Verarsche - Ich bezahl damit den Stadtpark, was solln das???" ankommt, dann ist es einiges mehr als nur 175US$. Wenn du dann noch in der gluecklichen Situation bist, in einer Baustelle gewesen zu sein, dann kannst du den Satz doppeln (steht auch ueberall auf den Schildern, dass wird bei jedem so gemacht) - d.h. wir fangen einfach mal bei 250 US$ (ca 210 Euro) an PLUS Verhaltensboni.
Du merkst: In Amerika gelten Geschwindigkeitslimits. Die werden von verschiedenen Behoerden aus mehreren Gruenden festgelegt, letztendes auch damit der Depp im Auto sich nicht selbst zu tode faehrt. Die Leute, die diese Geschwindigkeitslimits festlegen, wissen was sie machen, haben eine Ausbildung in dem Bereich und kennen sich aus. Klar ist bei einigen Geschwindigkeitslimits auch ein gewissen Eigeninteresse vorhanden, aber keiner zwingt dich schneller zu fahren. In den USA ueberlegst du halt, ob du jetzt unbedingt meinst, schneller fahren zu muessen oder nicht. Das man daher auch mehr auf die Schilder an der Strasse aufpasst, sollte auch klar sein.
ZitatOriginal geschrieben von SCHUX
Der brave deutsche Untertan (SCHUX) zahlt seine Strafe und legt sich nicht mit der Obrigkeit an, da ihm der Aufwand in Realation zum Streitwert zu hoch erscheint und besseres zu tun hat.
Na, das nenne ich doch schon mal eine gesunde pragmatische Einstellung. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von SCHUX
Allerdings sehe ich die Strafe nicht ein und da könnt ihr mir mit noch sovielen Argumenten kommen. In diesem Fall stand meines Erachtens nicht die Verkehrerziehung im Spotlight, sondern die marode Krefelder Stadtkasse zu füllen. so long...
Dann freue Dich doch, daß Du Deinen freiwilligen Beitrag zur Sanierung des städtischen Budgets leisten darfst.
Und freiwillig ist dies in der Tat. Oder hat Dich jemand gezwungen, schneller zu fahren als erlaubt, und das auch noch bei Dämmerung und sehr starkem Regen? Sei froh, daß nicht noch strafverschärfend hinzukommt, daß Du trotz widriger Sichtverhältnisse zu schnell gefahren bist.
Und wenn ich hier lese, wie in anderen Ländern schon bei eher moderatem Zuschnellfahren zur Kasse gebeten wird, werden im Vergleich damit in Deutschland Geschwindigkeitsübertretungen doch eher wie Kavaliersdelikte behandelt. Es ist doch schon komisch: Sobald Deutsche mit dem Auto im Ausland unterwegs sind, in Ländern, in denen Geschwindigkeitsübertretungen so richtig teuer sind, fahren sie i .d. R. erheblich disziplinierter als zuhause. Dies ist mir z. B. bei etlichen Fahrten in Frankreich aufgefallen. Wenn Du dort so ein Theater machtest, wie vom Kollegen "bLaCkFoX" so schön für das Beispiel USA beschrieben, dann brummten die flics* Dir ein Bußgeld auf, daß Dir Hören und Sehen verginge.
ZitatOriginal geschrieben von SCHUX
Bitte abriegeln, unzwar mit nem dicken fetten Schloß!
Oh ja, bitte.
Viele Grüße und einen
Happy Day
* flics ist die in Frankreich übliche, abwertende Bezeichnung für die Gendarmerie, vergleichbar etwa mit der deutschen Bezeichnung "Bullen". Die anglo-amerikanische Bezeichnung cops ist dagegen umgangssprachlich und nicht herabsetzend gemeint.
Ich weis nicht warum hier so vehement nach dem Schloss geschriehen wird. Die Diskussion zeigt doch das die Meinungen sehr geteilt sind, die Zahl der Postings das es auch reges Interresse besteht . Komisch nur das gerade die Intoleranten* Gesetzestreuen immer das letzte Wort haben müssen , um dann sofort nach einem sofortigen Schloss zu rufen.
M.
* TOLERANZ ist die Eigenschaft Anderen das Andersdenken und Andershandeln
zu ermöglichen !!
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