software und datenträger sind vom umtausch ausgeschlossen - ausnahmen?

  • hallo,


    so, oder so ähnlich, findet man diesen spruch an den kassen, diverser elektromarkt-ketten "software und datenträger sind vom umtausch ausgeschlossen". ...gilt das auch für konsolenspiele? PS2, X-box, PSP, gameboy, gamecube etc...


    was ist aber, wenn man vorher nicht die möglichkeit hatte, das ein oder andere spiel zu testen? man fragt vor dem kauf im laden einen verkäufer, ob man das eine spiel (welches natürlich noch versiegelt und verschweißt ist) testen kann und dieser antwortet: "neeeee, geht nich." ...kann man dann einfach zurück zu saturn, mediamarkt o.ä. gehen und sagen: das spiel gefällt mir nicht, ich will mein geld zurück! ?


    wie groß ist die chance, dass sie das spiel zurücknehmen und mir das geld wieder geben? muss ich auf die kulanz des marktes hoffen, oder habe ich da einen generellen anspruch drauf?

  • deine chancen stehen eher schlecht. kulanz ist generell möglich aber bei software so gut wie nie------->kopie und dann zurück weils nicht gefällt :rolleyes:
    schau doch vorher mal in deine örtlichen videothek, ob die das spiel haben und dann leihst du es mal aus zum testen.


    MFG


    Zino

  • Oder suche einen anderen Händler...

    _T_
    HO2
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    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE  MacBook Air M2 

  • es geht konkret um ein PSP-spiel. da gibts weder rohlinge, noch entsprechende brenner. also sind raubkopien für einen laien nicht möglich. ebenso gibts auch kaum eine möglichkeit, psp-spiele in einer videothek auszuleihen.

  • Mein (alle?) MediaMarkt nimmt erstaunlicherweise entsiegelte CDs, CD-ROMs etc. zurück. Man muss aber seinen Namen und Adresse angeben und wenn man das regelmäßig macht, soll die Kulanz rapide abnehmen. Hat mir zumindest ein Verkäufer mal so erklärt, als ich mit einem PC-Spiel auf der Matte stand, welches den PC zum Totalabsturz brachte.

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  • Es gibt doch auch kein Umtauschrecht bei reinem Nichtgefallen bei anderen Sachen, dort nur wenn es aus Kulanzgründen vom Laden angeboten wird. Warum sollte man da bei Spielen ne Ausnahme machen? Anders gesagt: Ich kann ja die Waschmaschine auch nicht erst zu Hause testen und diese dann zurückgeben.


    Bei Spielen kommt die angesprochene Kopieproblematik hinzu, du musst also entweder einen Laden finden bei dem Du das Spiel testen kannst, oder auf die (unwahrscheinliche) Kulanz des Ladens hoffen. Einen irgendwie gearteten Anspruch hast Du nicht.


    CH

  • bei Software gibt es überhaupt kein Umtauschrecht. Selbst bei Onlinebestellungen entfällt dieses. (wenn der versiegelte Datenträger vom Kunden entsiegelt wurde...)

  • Zitat

    Original geschrieben von Simkartensammler
    Mein (alle?) MediaMarkt nimmt erstaunlicherweise entsiegelte CDs, CD-ROMs etc. zurück.


    Kann ich für Bremen MM bestätigen.
    Habe beobachtet, wie jemand ein PS2 Spiel aufgrund von "nicht abspielbar" gegen Rückgeld zurückgegeben hat.

    Chinese aus Bremen

  • Wie Chicken-Hawk schon angedeutet hat, müssen wir zwei Sachverhalte auseinanderhalten.


    Der erste wäre der Umtausch, also eine Rückgabe wegen Nichtgefallen, Doppelkauf usw. In diesem Fall sind wir auf Kulanz des Händlers angewiesen. Es gibt kein Umtauschrecht, normalerweise werden aber dennoch Artikel zurückgenommen, um guten Service zu bieten. Im Bereich Datenträger verlangen die Händler im Regelfall ein unbeschädigtes Siegel.
    Einige versiegeln sogar bereits geöffnete Datenträger.



    Davon ganz klar zu unterscheiden sind die Fälle, in denen z.B. ein Spiel für die PS2 nicht funktioniert oder der PC durch Software zum Absturz gebracht wird. In diesen Fällen liegt nämlich ein Sachmangel nahe, der zu den üblichen Gewährleistungsfolgen führt, also Nacherfüllung und soweit diese fehlschlägt oder nicht möglich ist auch Rücktritt vom Vertrag (=Rückabwicklung). In diesen Fällen muß der Händler abhelfen. Im Falle einer Software, die einen gemäß Systemanforderungen geeigneten PC zum Absturz bringt, liegt dann also ein Sachmangel vor, der Händler kann nicht Nacherfüllen, also gibt es das Geld zurück.


    Um nochmals auf die Ausgangsfrage zurückzukommen:
    In so einem Fall besser vorm Kauf nachfragen, denn generell gilt das Schild für alle Datenträger unabhängig von der Kopierbarkeit. Letztendlich weist der Händler damit sogar nur auf etwas hin, was ohnehin klar ist, denn eigentlich muß er gar nichts umtauschen bzw. zurücknehmen, solange die Ware mangelfrei ist.

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  • Zitat


    Kann ich für Bremen MM bestätigen.
    Habe beobachtet, wie jemand ein PS2 Spiel aufgrund von "nicht abspielbar" gegen Rückgeld zurückgegeben hat.


    Kann ich für den MM Koblenz bestätigen :) - ist zwar schon etwas länger her, aber die hatten unter Angabe meiner Daten ein PC-Spiel (entsiegelt) zurück genommen. Ich denke, man sollte einfach mal nachfragen - wenn man triftige Gründe (was dann aber auch im Ermessen des Marktes liegt) hat, eine Software zurück zu geben, dann wird das in vielen Fällen auch möglich sein :) .


    Grüßles, Dani

    I think I speak for all women capable of reproduction when I say... no.
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