Vergiss es, ist leider richtig. Das mit der einen Sekunde drüber und doch nur 50,00 Euro + 3 punkte ist nur deshalb, weil die Polizei dir im Zweifel den über eine Sekunde Verstoß nicht nachweisen kann, dann geht man aus "Sicherheitsgründen" auf unter eine Sekunde.
Es handelt sich nach Rechtsprechung klipp und klar um einen Rotlichtverstoß ( ugehen der roten Ampel ist analog gewertet wie rote Ampel überfahren !)
Ist das ein Rotlichtverstoß?
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Anhnand der Skizze würde ich sagen, dass der Fahrer auf der Spur nur nach links hätte abbiegen dürfen. Sonst wäre die extra-Spur für die Rechtsabbieger ja sinnlos.
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Also ich würde sagen, du bist rechts abgebogen, obwohl rot war. Hast somit einen Rotlichtverstoß begangen. Dass du nicht genau an der Haltlinie der Ampel abgebogen bist, sollte den Tatbestand nicht verändern. Zusätzlich bist du wohl in Tatmehrheit verbotswidrig rechts abgebogen. Der Verstoß fällt dann aber hinten runter.
Ein ähnliches Beispiel findet man oft bei Radfahrern. Die fahren auf eine rote Ampel zu, schwenken an dieser auf den Gehweg und sofort hinter der Ampel wieder auf die Straße. Sie fahren also vielleicht 2-3m auf dem Gehweg. -> Rotlichtverstoß.
Für eine solche Anlage gibt es doch diverse Möglichkeiten. Sei es für Fußgänger oder für eine rechts neben der Anlage befindliche Einmündung, die bei der obigen Grafik "grün" haben könnte...
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Zitat
Rot|licht|ver|stoß, der < Pl. Rotlichtvorstöße>: von der herkömmlichen Ordnung des Rotlichtmillieus abweichendes Verhalten, das bei den ansässigen/ zuständigen Personen Protest und Sanktionen auslöst. Als Beispiel für einen Rotlichtverstoß kann das Betreten einer Frau auf der Herberstraße in St. Pauli genannt werden.
Was genau hast du nun also verbrochen?

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Zitat
Original geschrieben von Mekong
Was genau hast du nun also verbrochen?
LOOOL
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Nach ständiger Rechtsprechung ist das Einfahren in den durch die rote Ampel geschützten Bereich nicht erlaubt, auch nicht auf "Umwegen" wie Gehwege, Abbiegerspuren usw.
In diesem Fall liegt also tatasächlich ein Rotlichtverstoß vor. -
Zitat
Original geschrieben von SvenBln
Zusätzlich bist du wohl in Tatmehrheit verbotswidrig rechts abgebogen. Der Verstoß fällt dann aber hinten runter.Tatmehrheit? Durch eine Handlung zwei Tatbestände verwirklicht, also Tateinheit.
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Zitat
Original geschrieben von AdministratorDr
Ich denke mal, ohne das Gesetz genau zu kennen, dass du eine nicht zulässige Abkürzung genommen hast (wenn ich davon ausgehe, dass du so gefahren bist wie auf der gelben Linie angedeutet).Zahl und dann ist gut. Das wird schon rechtens sein.
*Prust* Der war gut - sobald eine deutsche Behörde das sagt, wird´s schon richtig sein - ja nee, is´ klar...

Zunächstmal kann man jedoch feststellen, dass ein Verstoß gegen die StVO vorliegt:
§ 41 Absatz 3 Nr.5 StVO:
[...] Sind zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder
Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert,
Zeichen 297 ...
so schreiben die Pfeile die Fahrtrichtungen auf der folgenden Kreuzung
oder Einmündung vor.Okay, damit haben wir zunächst einmal ein unkorrektes Abbiegen.
Allerdings sind bauliche Abgrenzungen im Sinne von Verkehrsinseln nicht anders zu sehen als reine Fahrbahnmarkierungen, und ein Mißverständnis kommt hier nur dadurch und dann auf, wenn man durch die Insel auf der die im Bild grüne Ampel steht annimmt, dass es sich um zwei Kreuzungen handelt - dem ist aber nicht so. Denk Dir den Bordstein weg und ersetze ihn durch eine schraffierte Fläche, und schon wird gedanklich klar: Es bleibt eine Kreuzung bzw. Einmündung und somit hast Du in der Tat das für Rechtsabbieger geltende Rotlicht überfahren.
Sofern 50€/3 Punkte dafür das korrekte Bußgeld sind (hab jetzt grad keine Lust nach der Preisliste zu suchen, aber irgendwo auf verkehrsportal.de wird die ja stehen) dann paßt das in diesem Fall sogar.
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Re: Ist das ein Rotlichtverstoß?
Zitat
Das sieht ja sehr merkwürdig aus.Ist diese Zubringerstrasse aus der du rausgefahren bist eigentlich ne Einbahnstrasse, den der Strasse geradeaus bräuchte man bei der geradeaus führenden Strasse nur eine Ampel rechts.
Aber wenn es eine Einbahnstrasse ist, was machen dann 2 Linksabbiegespuren und 2 geradeausführende Spuren, also insgesamt 4 Spuren für nen Sinn wenn die zubringende Strasse nur 2 Spuren hat und die abführende Strasse auch nur 2 Spuren oder gar nur 1 Spur.
Ich verstehs nicht.
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Zitat
Original geschrieben von crazyspacy
Tatmehrheit? Durch eine Handlung zwei Tatbestände verwirklicht, also Tateinheit.
Da hast du natürlich recht, habe mich verschrieben...ZitatOriginal geschrieben von DeusExMachina
Sofern 50€/3 Punkte dafür das korrekte Bußgeld sind (hab jetzt grad keine Lust nach der Preisliste zu suchen, aber irgendwo auf verkehrsportal.de wird die ja stehen) dann paßt das in diesem Fall sogar.
Bei einem Rotlichtverstoß von mehr als einer Sekunde hätte flatty dann aber sicher noch einen Monat Fahrverbot gebucht
ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Ich verstehs nicht.
Wahrscheinlich ist die Zeichnung nicht so genau. Es handelt sich ja um eine Skizze und wohl nicht um ein genaues Abbild der Kreuzung. Um die Frage von flatty beantworten zu können, reicht die Skizze locker aus wie ich finde. Ob- und inwiefern eine solche Kreuzung Sinn macht, spielt wohl weniger eine Rolle.
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