Du bekommst die Maschine zurück. Wahnsinn, oder?
Rückgabe bei Amazon
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Ich meinte damit eher die Kosten.
Was würde mich der "Test" kosten? -
Ich würde mal tippen: NICHTS!
Amazon ist seeeehr kulant, aber sowas..... mmh..... das würd mich auch interessieren wie es ausgeht halt uns am Laufenden! :top:
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Zitat
Original geschrieben von PhilipK-Obh
Amazon macht direkt in seinen AGB nämlich keinen expliziten Ausschluß von Kaffemaschinen, Töpfen etc., sondern nur in dem von dir verlinkten Beispiel.
Unabhängig davon das auch ich davon ausgehe das Amazon wie immer kulant ist möchte ich noch schnell drauf hinweisen das der rechtlich korrekte Weg ist den Kunden zu informieren worauf er bei Prüfung der Ware zu achten hat um weiterhin den Kaufvertrag rückgäng zu machen.
Ich wäre jetzt davon ausgegangen das ein diesbezügliches Schreiben der Ware beiliegt.
In den AGB wäre es vermutlich sogar eine überraschende Klausel die meiner Einschätzung nach nicht gelten würde. -
Viel interessanter ist IMHO die Frage, ob der Ausschluss des Rückgaberechts überhaupt gesetzlich zulässig ist. Der gesetzlich geregelte Widerruf enthält nämlich keine Ausnahmen bzgl. Gerätschaften, die zur Zubereitung von Lebensmitteln dienen. Insofern wäre die Frage, ob a) der Ausschluss eines Widerrufs überhaupt möglich ist, und wen b), selbst wenn das möglich wäre, eigentlich die Beweispflicht trifft, ob die Maschine schon in Betrieb genommen wurde oder nicht. Aufgrund des Konzepts einer Nespressomaschine, wo das Kaffeemehl ja eigentlich zu keinem Zeitpunkt mit der Maschine in Kontakt kommt, sollte es ja problemlos möglich sein, sie so zu reinigen, dass eine erfolgte Verwendung nicht sicht- oder riechbar ist. Und dann soll mal jemand das Gegenteil beweisen...

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Ich weis nicht ob das als "Ausschluß des Widerrufs" bezeichnet wird oder nen anderen Namen hat, aufjedenfall darf der Händler Angaben machen die der Kunde zu berücksichtigen hat oder ansonsten die Verschlechterung der Ware bezahlen muß.
Mir liegen weder genauere Angaben vor inwieweit der Händler einschränken darf noch wer Beweispflichtig ist. -
Zitat
Original geschrieben von ShaoLin
Ich meinte damit eher die Kosten.
Was würde mich der "Test" kosten?mastaplan hat zwar schon einen sehr guten Tipp abgegeben, aber damit Du auch sicher Bescheid weißt:
Für Dich entstehen keinerlei Kosten, wenn Amazon die Rücknahme verweigert. Du bekommst die Ware per Paket aus Bad Hersfeld zurückgeschickt. Die Kosten hierfür trägt Amazon. -
Reicht es bei einer Rücksendung zu Amazon per DHL, wenn ich das Rücksendeetickett einfach nur aufklebe oder muss ich noch einen Paketschein ausfüllen?
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Ha! Endlich einmal weiss auch ich die Antwort !
(Weil gerade gemacht!)
Ich dachte auch, mit dem Barcode und Adresse drauf und so,
ist alles schon paletti.Denkste!
Die Post besteht darauf, dass Du nochmal eine Paketkarte ausfüllst. -
Ich habe eine Speicherkarte über Amazon gekauft, geliefert wurde aber über einen anderen Shop (namens Avides...).
Blöderweise beherrscht die Karte nicht das Fiormat, welches ich brauche (da gibt's wohl einen neuen Standard :()
Wie geht das jetzt mit der Rücksendung, läuft das über Amazon oder muß ich mich direkt an diesen Händler wenden? Auf dessen HP finde ich keine genaueren Angaben zu Rücksendungen. Die Frage ist auch ob die sich so kulant zeigen wie Amazon selber. Was ist das eigentlich für ein Konstrukt, dass da Dritte Waren über die Amazon-HP anbieten? Bei wem kaufe ich dann eigentlich? Die Rechnung ist von Avides ausgestellt, demnach bin ich wohl deren, und nicht Amazon-Kunde bei diesem Kauf...?
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