Wo Sofortkredit für Freifberufler?

  • Zitat

    Original geschrieben von Jens Groß
    Allerdings ist das ein etwas anderer Fall - da ich selbstständig arbeite, weil ich Student bin. Im Prinzip arbeite ich ja ganz normal für einen Arbeitgeber und meine ganzen Kollegen sind auch normale Arbeitnehmer. Insofern habe ich auch keine Unternehmung (keine Buchführung), Gruß
    Jens


    Entschuldige, keine eigene Buchführung, Student, selbstständig und doch nur einen Arbeitgeber und Vollbafögempfänger - sorry das passt nicht zusammen - nennt sich eher Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung und Bafögbetrug........

  • Die Familienkasse dürfte auch nicht gerade begeistert sein (Stichwort Kindergeldfreibetrag)...:rolleyes:


    BTW - bei einem Gesamteinkommen von knapp 1600€ (angenommen die Angaben stimmen tatsächlich) und minimalen Lebenshaltungskosten sollte man die 3500€ eigentlich in wenigen Monaten zusammensparen können.

    mfg supersiggi

  • Einfach nen Witz der Thread. Es gibt Leute die bekommen kein Bafög und gehen deshalb arbeiten oder müssen mit extrem viel weniger Geld auskommen.
    Wie die Strafen aussehen wenn das rauskommt ist dir hoffentlich klar. Rückzahlung der Summe + Strafe. Eventuell bist du dann auch noch vorbestraft. --> Beamtenjobs kannst du damit vergessen.
    Wärst nicht der Erste den es nach 3 Jahren trifft. Macht dann allein schon 19000€ nur Bafög. Ich kenn Leute die haben bei 4000€ schon 1000€ "Strafe" gezahlt.


    Zum Kredit: Bürgschaft sollte reichen. Wobei bei 800-900€ Verdienst pro Monat reichen 4 Monate sparen ja aus für die Summe. :cool:

  • Bei Selbsständigen nimt man normal einfach statt einer Gehaltsbescheinigung einefach eine GuV Rechnung, nur sind manche Kreditinstitute bei Selbstständigen immer etwas kritisch.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Bei Selbsständigen nimt man normal einfach statt einer Gehaltsbescheinigung einefach eine GuV Rechnung, nur sind manche Kreditinstitute bei Selbstständigen immer etwas kritisch.


    Wie soll er denn eine GuV erstellen, wenn er noch nicht mal eine Buchführung hat? Offenbar bescheisst da einer hinten und vorne, so wie es sich bis jetzt darstellt...


    Btw reicht auch eine GuV nicht aus, da möchte man schon auch noch Steuerbescheide haben als Bank, ne Selbstauskunft etc. pp.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Also manche wollen hier wohl einfach nur andere Leute beleidigen:
    Wenn man sich nicht auskennt und nicht lesen kann, sollte man hier auch nicht posten!


    1. Ich habe deutlich geschrieben, dass ich KEINE Unternehmung habe, sondern dass die Selbstständigkeit aufgrund einer Freiberuflichen Tätigkeit auf Gewerbescheinbasis zustandekommt (Also logischerweise keine Buchführung). Somit spart das Unternehmen Geld - Die ganzen Nachteile trage ich. Unter anderem eben, dass ich statt einem Einkommensnachweis meine Arbeitszeit selber in Rechnung stellen muss. Insofern ist mein geregeltes Einkommen genauso sicher wie jeder andere regelmäßige Aushilfsjob.


    Das ganze hat auch nichts mit Schwarzarbeit zu tun! Der steuerfreie Betrag liegt beim Gewerbeschein afaik bei 10.000Eur / Jahr. Falls ich mehr verdiene wird die Umsatzsteuer hierfür erst am Jahresende berechnet.


    2. Ich habe extra geschrieben, dass mir der volle Betrag von 530Eur Bafög ZUGESAGT worden ist: Nicht dass ich bei voller Arbeit diesen Betrag erhalte!
    Das dient ja auch sicherlich als Sicherheit für die Bank. Wenn ein "normaler" Arbeitnehmer seinen Job verliert und keine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, kann er den Kredit evtl. nicht zurückzahlen. Ich allerdings schon.


    Kurz: Ich bin weder ein Schwarzarbeiter, Steuerhinterzieher, Befögbetrüger, Scheinselbstständiger,....


    Also an alle Neider: Ich arbeite die ganze Nacht durch, bis zu 10 Tage am Stück, jeweils bis zu 14 Stunden lang.... und ich arbeite wirklich sehr hart für das Geld...!


    Allerdings kennen sich einige Bankangestellte wohl genausowenig mit diesem System aus wie einige in diesem Forum. Da Sie immer wieder Buchführung etc. verlangen, obwohl ich alle notwendigen Unterlagen eingeschickt habe.... :rolleyes:


    Gruß
    Jens


    ps. Danke @ Timba69 & Co, die auch wirklich zu diesem Thema geantwortet haben...

    Reden ist silber, Schreiben ist gold



    Geändert von Jens Groß wegen chronischer Unentschlossenheit

  • sorry, wenn das beleidigend rüberkam, aber es wirkt auf den ersten Blick nunmal recht illegal...Bafög kassieren, nebenbei scheinselbständig arbeiten etc. pp.


    Was kannst Du denn der Bank nachweisen? 530 Euro Bafög werden normalerweise nicht ausreichen, allerdings gibt es bei der ein oder anderen Bank mittlerweile Studienkredite (Deutsche, Dresdner u.a.). Vielleicht kommt das ja in Frage für Dich.


    Wie weist Du denn die 800-900 aus Deiner Scheinselbständigkeit nach (sorry, dabei bleibe ich, auf Rechnungsbasis nur für eine einzige Firma arbeiten IST Scheinselbständigkeit m.E. - echte Freiberufler dürften i.d.R. mehr als nur einen "Kunden / Auftraggeber" haben)? Selbst erstellte Rechnungen haben in einer Bank nunmal nicht wirklich Überzeugungskraft, wenn es keine weiteren Unterlagen gibt (wie z.B. die Vereinbarung, dass Du nur für die eine Firma arbeitest, die Deine Rechnungen auch begleichen etc. pp.


    Oft kann eine Bank übrigens besser beurteilen, welche Unterlagen "notwendig" sind. Da hat nunmal jede ihre eigenen Standards, auch wenn die Kunden oft glauben, das besser zu wissen...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer

    Wie weist Du denn die 800-900 aus Deiner Scheinselbständigkeit nach (sorry, dabei bleibe ich, auf Rechnungsbasis nur für eine einzige Firma arbeiten IST Scheinselbständigkeit m.E. - echte Freiberufler dürften i.d.R. mehr als nur einen "Kunden / Auftraggeber" haben)? Selbst erstellte Rechnungen haben in einer Bank nunmal nicht wirklich Überzeugungskraft, wenn es keine weiteren Unterlagen gibt (wie z.B. die Vereinbarung, dass Du nur für die eine Firma arbeitest, die Deine Rechnungen auch begleichen etc. pp.


    scheinselbständigkeit ist ein nicht ganz so einfaches thema. ich bin auch freiberufler und habe seit 3 jahren immer den gleichen kunden. allerdings bekomme ich alle 3 monate einen neuen werksvertrag, soll heißen, dass ich alle 3 monate ein neues projekt habe, dass ich zu einem bestimmten termin abzuliefern habe. hin und wieder habe ich auch mal einen anderen kunden, aber das fällt nicht ins gewicht.


    btt:
    es ist schwer an einen kredit zu kommen, wenn man solche voraussetzungen wie du hat, ohne dir nahe treten zu wollen.. banken wollen etwas in der hand haben. wenn du z.b. wie erik geschrieben hat, keine beauftragung, bestellung oder einen werksvertrag in der hand hast, hast du nun mal kein geregeltes oder garantiertes einkommen.

  • Wobei es aer auch ein Irrglaube ist das das Einkommen von Angestellten sicherer ist, wenn ein Angestellter weniger als 12 Monate Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgeführt hat gibt es kein Arbeitslosengeld, und selbst wenn es Arbeitsloseneld gibt sind die 60% bzw. 67% oft schnell unter der Pfändungsfreigrenze.

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